Zusätzlich zum Obstkorb
Kann der Essenszuschuss auch gewährt werden, wenn den Arbeitnehmern bereits ein Obstkorb o.ä. zur Verfügung gestellt wird?
Ja, der Essenszuschuss ist auch zusätzlich zu einem Obstkorb, Heißgetränken oder Gebäck möglich, da diese lediglich als Aufmerksamkeit gelten.