Kombination mit Sachbezügen
Kann der Essenszuschuss auch genutzt werden wenn ich meinen Mitarbeitern bereits Sachbezüge z.B. die givve® Card gewähre?
Ja, der Essenszuschuss kann auch zusätzlich zu Sachbezügen, wie den 186 Euro (steuerfreie Sachzuwendungen oder Sachgeschenke), gewährt werden, da diese auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen. Bei uns besteht außerdem die Möglichkeit einer Kombination: So können Sie den Essenszuschuss auch über die givve® Card an Ihre Mitarbeiter ausbezahlen.
Des weiteren ist der Essenszuschuss auch mit Aufmerksamkeiten wie z.B. einem Obstkorb kombinierbar.
Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.