Teilzeitmitarbeiter, Minijobber, Azubis
Ist der steuerfreie Sachbezug auch für Teilzeitangestellte und Minijobber möglich?
Ja, der steuerfreie Sachbezug ist für alle Mitarbeiter umsetzbar. Daher auch für Teilzeitkräfte, Minijobber und Auszubildende.
Weitere Informationen zum Sachbezug finden Sie unter Einsatz Mitarbeiter.
Bitte Beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.