FAQ

Willkommen im FAQ Bereich von givve® in Österreich. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Steuerfragen

Anwesenheit Erfassung

Muss der Arbeitgeber die Anwesenheit seiner Mitarbeiter erfassen, um sicherzustellen, dass Mahlzeiten nur an tatsächlichen Arbeitstagen bezuschusst werden?

Eine gesonderte Erfassung der Arbeitstage ist nicht notwendig. Durch die Regelung, dass der Essenszuschuss an max. 220 Tagen im Jahr (ausgehend von einer 5-Tage-Arbeitswoche) gewährt werden darf, ist dies abgedeckt.

Der Arbeitgeber muss im Zweifel jedoch nachweisen können, dass diese Reglung erfüllt wird. In Österreich müssen Arbeitgeber ohnehin Aufzeichnungen über die Arbeitszeit führen, womit der Nachweis in der Regel kein Problem darstellt. 

 

*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.