Ein Mitarbeiterrabatt kann in vielen Bereichen greifen. Nachfolgend ein Beispiel für den Kauf eines Fernsehers.
Das Unternehmen verkauft einen Fernseher zu einem Endpreis von 1000 €. Es gewährt einen Mitarbeiterrabatt von 20 % auf den Endpreis. Der Arbeitnehmer kauft einen Fernseher im Jahr X. Um herauszufinden, ob der Mitarbeiterrabatt steuerfrei ist oder nicht, wird so vorgegangen:
- Endpreis - Bewertungsabschlag = 1000 € - 40 € (4 %) → 960 € Geldwert des Sachbezugs
- Endpreis - Mitarbeiterrabatt = 1000 € - 200 € (20 %) → 800 € Zahlung Arbeitnehmer
- Geldwert Sachbezug - Zahlung Arbeitnehmer = 960 € - 800 € = 160 € geldwerter Vorteil
- 160 € < 1.080 € Freibetrag ⇒ steuerfrei
Das Unternehmen verkauft zusätzlich ein Auto zu einem Endpreis von 10.000 €. Auch hier besteht ein Mitarbeiterrabatt von 20 %.
Eine Arbeitnehmerin kauf ein Auto im Jahr X:
- Endpreis - Bewertungsabschlag = 10.000 € - 400 € (4 %) → 9.600 € Geldwert des Sachbezugs
- Endpreis - Mitarbeiterrabatt = 10.000 € - 2000 € (20 %) → 8.000 € Zahlung Arbeitnehmer
- Geldwert Sachbezug - Zahlung Arbeitnehmer = 9.600 € - 8.000 € = 1.600 € geldwerter Vorteil
- 160 € (Fernseher) + 1.600 € (Auto) = 1.760 € > 1.080 € (Freibetrag in einem Jahr) ⇒ 680 € steuer- und sozialversicherungspflichtig