Die Kosten für die Sozialversicherungsbeiträge sind ein wichtiger Teil der Lohnkalkulation. Die Höhe der Kosten richtet sich nach mehreren Faktoren. Wir haben alle wichtigen Informationen zum Thema für Sie zusammengetragen.
Aktualisiert: November 2022
Die Beiträge zur Sozialversicherung werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmern bezahlt. Viele werden jeweils zur Hälfte von den einzelnen Parteien übernommen. Es gibt aber auch Ausnahmen, bei denen eine Partei mehr oder gar alle Kosten trägt. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge wird über viele Faktoren bestimmt.
Die Sozialversicherungen sind Pflichtversicherungen. Sie stellen sicher, dass eine breite Masse der Bevölkerung ausreichend abgesichert ist. Folgende Bereiche zählen zur Sozialversicherung:
Bei einem Arbeitsverhältnis ist gesetzlich festgelegt, dass diese Versicherungsbereiche abgedeckt werden müssen.
Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen beide die Sozialversicherungsbeiträge. Je nach Versicherungsart kommt es zu folgender Aufteilung:
In Sachsen zahlt der Arbeitnehmer einen höheren Anteil in die Pflegeversicherung als der Arbeitgeber.
Die Höhe der Kosten für die Sozialversicherung wird über das Bruttogehalt und eventuell die individuellen Gegebenheiten (kinderlos) bestimmt. Normalerweise liegt der Anteil der Sozialversicherungsbeiträge bei ca. 20 – 21 % (vom Bruttolohn bzw. -gehalt). Dieser Anteil wird 50:50 vom Arbeitgeber & -nehmer gezahlt und wird sofort vom Bruttogehalt abgezogen.
Ausnahme: Arbeitnehmer gehört keiner gesetzlichen Krankenkasse an. Bei einer privaten Krankenversicherung ist der Arbeitgeberanteil auf 7,3 % des Bruttogehalts beschränkt. Hinzu kommt die Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von 1,3 %.
Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge muss für jeden Arbeitnehmenden individuell berechnet werden. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass die Sozialversicherungsbeiträge immer vom Bruttogehalt abgezogen werden.
Für einen kinderlosen Arbeitnehmer aus Bayern mit einem Bruttogehalt von 3.002 € ergibt sich Folgendes wie in der Tabelle unten.
Darauf ergibt sich ein Arbeitnehmeranteil von 614,66 €.
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