Abbuchung Restguthaben
Warum wird Restguthaben von einer abgelaufenen givve® Card abgebucht?
Wenn eine givve® Card abläuft (siehe auf die Karte gedrucktes Ablaufdatum “good thru”), kann der Arbeitgeber eine Folgekarte bestellen und das noch bestehende Guthaben auf die neue Karte übertragen.
Wird das bestehende Restguthaben nicht auf eine neue Karte übertragen, berechnet givve® ab dem 3. Monat nach Ablauf der Karte ein monatliches Entgelt in Höhe von 3 Euro. Dieses wird von dem vorhandenen Guthaben der abgelaufenen Karte abgebucht. Das Entgelt wird einer abgelaufenen Karte so lange berechnet, bis auf dieser Karte kein Guthaben mehr vorhanden ist. Darüber hinaus fallen keine Gebühren an. Dies erfolgt auf der Grundlage von Abschnitt I § 5 Nr. 5 der AGB.
Um eine neue Karte zu erhalten, lesen Sie auch: Ich brauche eine neue givve® Card. Was ist zu tun?