Mitarbeitergeschenke

Mitarbeitern eine Freude machen und dabei noch Steuern sparen? Hier erfahren Sie alles zum Thema Mitarbeitergeschenke.

Aktualisiert: Januar 2023

Autorin: Nicola Weiß
Communications Manager

Langjährige Erfahrung im Benefit Bereich. Expertin für Mitarbeitermotivation und -bindung sowie New Work Themen wie Home Office und flexible Arbeitsgestaltung.

Warum sind Geschenke an Mitarbeiter sinnvoll?

Jeder freut sich über ein Geschenk, auch die eigenen Mitarbeiter. Kleine Aufmerksamkeiten sind nicht nur eine schöne Geste, sondern bringen viele Vorteile für Arbeitgeber. Einerseits gibt es für Unternehmen verschieden Möglichkeiten Steuern zu sparen, andererseits können Sie Ihren Mitarbeitern damit Wertschätzung ausdrücken und die Motivation steigern. Außerdem verbessern zusätzliche Benefits wie z.B. Mitarbeitergeschenke nachhaltig das Arbeitgeberimage.

Steuerfreie Geschenke zu persönlichen Anlässen

Mitarbeiter-Geschenke

Bis zu einem Wert von 60 Euro können Arbeitgeber steuerfreie Geschenke zu persönlichen Anlässen ihrer Mitarbeiter überreichen. Dazu zählen zum Beispiel:

  • Geburtstag
  • Hochzeit
  • Geburt eines Kindes
  • Mitarbeiterjubiläum
  • Beförderung o.ä.

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter

Auch Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind steuerfrei möglich. Auf einer Weihnachtsfeier können Arbeitgeber zum Beispiel Geschenke im Rahmen des 110 Euro Freibetrags für Betriebsveranstaltungen machen.

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter
Obstkorb

Aufmerksamkeiten

Sehr beliebt sind außerdem kleine Aufmerksamkeiten in Form von Getränken und Genussmitteln. Diese kann der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich zum Verzehr am Arbeitsplatz zur Verfügung stellen.

Mitarbeitergeschenke mit givve® - das sind Ihre Vorteile

Mit der givve® Card gibt es viele Möglichkeiten Geschenke an Mitarbeiter umzusetzen:

  • Flexibel wählbare Module je nach Bedarf
  • Eigenes Kartendesign 
  • Einfache Anwendung & Verwaltung

Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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