Die gesetzlichen Grundlagen für den Anspruch auf Teilhabeleistungen sind primär im SGB II, SGB XII sowie im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) verankert. Zu dem berechtigten Personenkreis für diese staatlichen Fördermittel gehören Familien und Einzelpersonen, die folgende Leistungen beziehen:
- Bürgergeld: Empfänger der Grundsicherung für Arbeitssuchende (nach SGB II).
- Sozialhilfe: Personen, die Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten (nach SGB XII).
- Kinderzuschlag und Wohngeld: Familien, die diese ergänzenden Unterstützungsleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhalts beziehen.
- Asylbewerberleistungen: Personen, die nach dem AsylbLG offiziell leistungsberechtigt sind.
Die genaue Einzelfallprüfung und anschließende Leistungsbewilligung für diese verschiedenen Zielgruppen bedeutet für die kommunale Verwaltung jedoch einen erheblichen administrativen Aufwand, der durch digitale Kartensysteme deutlich reduziert werden kann.