Verpflegungszuschüsse bei Auswärtstätigkeit sind steuerlich begünstigt und unterliegen klaren gesetzlichen Vorgaben, die sowohl Transparenz als auch Rechtssicherheit gewährleisten.
Die steuerfreien Verpflegungszuschüsse sind im Einkommensteuergesetz (EStG) verankert und dort eindeutig geregelt. Sie gelten ausschließlich für beruflich bedingte Auswärtstätigkeiten, also Einsätze außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte. Die steuerliche Behandlung hängt dabei unmittelbar von den Abwesenheitszeiten und der Dauer der Reise ab.