| Produkttyp | Controlled Loop Karten | Closed Loop Karten | Universal-Gutschein bzw. Umtausch-Gutschein | Marken-Gutschein |
| Spezifikation und Funktionsweise | Sie basieren auf einem Akzeptanz-Netzwerk, wie z.B. Mastercard oder Visa und werden technisch so eingestellt, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen für Sachbezugskarte erfüllen z.B. Begrenzung auf eine bestimmte Region und Ausschluss einzelner Kategorien von Akzeptanzstellen wie beispielsweise Glücksspiel. | Sie basieren auf einem Akzeptanz-Netzwerk, wie z.B. Mastercard oder Visa sind jedoch stark begrenzt auf wenige Akzeptanzstellen, mit denen teilweise direkte Akzeptanzverträge bestehen. | Mehrstufenprinzip: Blanko-Gutscheine, die in Original-Gutscheine von bestimmten Marken-Partnern umgetauscht werden können - in Form einer Prepaid-Karte oder als Papiergutschein. | Gutscheine einer bestimmten Marke bzw. eines Händlers, die entweder digital, als Prepaid-Karte oder als Papiergutschein ausgegeben werden. |
| Vorteile | Akzeptanz | Höchste Akzeptanz, da die Karten innerhalb der Region überall bei Visa oder Mastercard Akzeptanzstellen zum Bezahlen genutzt werden können. | | Mitarbeitende können auswählen, für welche Marke /Händler sie den Gutschein eintauschen möchten.
| Der Arbeitgeber trifft die Entscheidung für seine Mitarbeitenden, welchen Gutschein es als Sachbezug gibt. |
| Flexibilität | Größte Flexibilität, da Guthaben angespart werden kann und jederzeit flexibel einsetzbar ist. | Viel Flexibilität, da das Guthaben angespart und jederzeit flexibel eingesetzt werden kann. | | |
| Stärkung lokaler Anbieter | Stärkung lokaler und vor allem auch kleiner Händler, dank des großen Akzeptanznetzes. | | | |
| Bündelung von Steuervorteilen | Bündelung von Steuervorteilen wie Sachbezug, Sachzuwendungen, Aufmerksamkeiten usw. über eine wiederaufladbare Karte möglich. | Bündelung von Steuervorteilen wie Sachbezug, Sachzuwendungen, Aufmerksamkeiten usw. über eine wiederaufladbare Karte möglich. | | |
| Insolvenzschutz und Guthabenschutz | Guthaben ist insolvenzgeschützt, da es sich um ein reguliertes E-Geld-Produkt handelt. Kein Guthabenverfall durch ablaufende Gutscheine. | | | |
| Rücküberweisung von Guthaben | Guthaben kann bei Bedarf an den Arbeitgeber zurück überwiesen werden. | | | |
| Employer Branding | Employer Branding möglich, da Karte bei einigen Anbietern individuell im Kunden-CI designt werden kann. | | Bedingtes Employer Branding möglich, wenn das Kundenlogo für Blanko-Gutschein genutzt werden kann. | |
| Mobiles Bezahle | Mobiles Bezahlen ist möglich. | Das mobile Bezahlen ist möglich. | Mobiles Bezahlen per QR-Code möglich. | |
| Nachteile | Geldleistung vs. Sachbezug | Sachbezugskarten, die über eine eigene Internationale Bankkontonummer (IBAN) verfügen, sind stets als Geldleistung zu behandeln und kein Sachbezug. | Sachbezugskarten, die über eine eigene Internationale Bankkontonummer (IBAN) verfügen, sind stets als Geldleistung zu behandeln und kein Sachbezug. | Hoher Verwaltungsaufwand, weil Mitarbeitende sich monatlich für einen Gutschein entscheiden müssen. | Sehr hoher Verwaltungsaufwand, da Arbeitgeber Beschaffung, Verteilung und Dokumentation der Gutscheine organisieren müssen. |
| Wenig Vielfalt / Akzeptanz | | Wenig Vielfalt, da es sich um ein begrenztes Netzwerk mit festen Vertragspartnern handelt. Innerhalb einer Region kann die Karte nur bei bestimmten Marken eingesetzt werden. | Sehr geringe Akzeptanz, da Blanko-Gutscheine nur für ausgewählte Marken-Gutscheine eingetauscht werden können. | Sehr geringe Akzeptanz, da Gutscheine nur bei einer bestimmten Marken einsetzbar sind. |
| Keine Stärkung lokaler Anbieter | | Keine Stärkung lokaler Anbieter, weil die Akzeptanz auf wenige große Marken beschränkt ist. | Keine Stärkung lokaler Anbieter, weil die Gutscheine auf wenige große Marken beschränkt sind. | Lokale Anbieter werden nicht gestärkt, da Gutscheine jeweils nur für eine ausgewählte Marke gelten. |
| Kein / eingeschränktes Employer Branding | Teilweise wird das Anbieterlogo prominent auf die Karten gedruckt und das Kunden-CI dadurch nicht vollständig übernommen. | Teilweise wird das Anbieterlogo prominent auf die Karten gedruckt und das Kunden-CI dadurch nicht vollständig übernommen. | | Kein Employer Branding, da nur das Logo der Gutschein-Marke übernommen wird. |
| Guthabenverfall | | | Das Guthaben verfällt nach Ablauf des Gutscheins (in der Regel 3 Jahre). | Nach Ablauf des Gutscheins verfällt nicht genutztes Guthaben. |
| Versteckte / unfaire Gebühren | Bei manchen Anbietern gibt es feste Mindestvertragslaufzeiten und laufende Gebühren auch bei Inaktivität der Karten. | Fixe Gebühren werden bei einigen Anbietern auch bei inaktiven Karten fällig. | Unfaire Gebührenstruktur, da teilweise Abomodelle unabhängig von der tatsächlichen Nutzung bestehen, mit Mindestlaufzeiten und jährlicher Zahlungsweise. | Einige Anbieter haben unfaire Gebührenstrukturen mit Abomodellen, bei denen unabhängig von der Nutzung Kosten anfallen. |
| Kein Insolvenzschutz | | Das Guthaben ist nicht insolvenzgeschützt, da es sich um ein unreguliertes Gutschein-Produkt handelt. | Kein Insolvenzschutz für das Guthaben, da es sich um ein unreguliertes Gutschein-Produkt handelt. | Das Guthaben ist nicht insolvenzgeschützt, da es sich um ein unreguliertes Gutschein-Produkt handelt. |
| Keine Rücküberweisung von Guthaben | | Es ist nicht bzw. nur eingeschränkt möglich, das Kartenguthaben an den Arbeitgeber zurückzuweisen. | Es ist nicht oder nur bedingt möglich, das Guthaben des Gutscheins an den Arbeitgeber zurück zu überweisen. | Eine Rücküberweisung des Gutschein-Guthabens ist nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglich. |
| Höchstgrenze für Guthaben | | Guthaben kann nur bis zu einer Grenze von 250 € / Monat aufgeladen, ausgegeben und angespart werden. | Das Guthaben kann lediglich bis zu einer Grenze von 250 € pro Monat aufgeladen, ausgegeben und angespart werden. | Aufladen, Ausgeben und Ansparen von Guthaben ist nur bis zu einer Grenze von 250 € / Monat möglich. |
| Kein mobiles Bezahlen | | | | Kein mobiles Bezahlen möglich. |