Vergleich Sachbezugskarten

Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Thema Sachbezugskarten wissen müssen und wie Sie den passenden Anbieter für Ihr Unternehmen auswählen. Wir vergleichen die givve Card Sachbezug mit anderen Produkttypen von marktrelevanten Anbietern, wie Edenred, Pluxee, Belonio, Paycenter, Cadooz oder Spendit. Dieser Artikel ist an alle Personal- und HR-Verantwortlichen, Geschäftsführer gerichtet, die überlegen, wie sie mit digitalen Benefits ihre Mitarbeitenden motivieren und wertschätzen können.

Aktualisiert: Mai 2026

Autor: Adrian von Nostitz
Prokurist, CMO & CSO von givve by Upcoop

Zählt zu den prägenden Führungskräften der deutschen Benefits- und Payment-Branche. Seit über 18 Jahren verantwortet er den Aufbau sowie die Skalierung von Wachstums- und Vertriebsstrukturen in den Bereichen Payments, Employee Benefits und GovTech. Bei givve treibt er seit 2015 als Prokurist sowie Chief Marketing & Sales Officer die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens voran, von Go-to-Market und Revenue-Strategien bis hin zur Erschließung neuer Geschäftsfelder im öffentlichen Sektor. Unter seiner Mitverantwortung entwickelte sich givve von einem klassischen B2C-Anbieter zu einer etablierten B2B- und Public-Sector-Plattform. Sein Fokus liegt auf skalierbaren Geschäftsmodellen, datengetriebener Produktstrategie, Pricing, Marktpositionierung sowie dem Aufbau leistungsstarker Teams und Organisationen. Besonders im regulatorisch anspruchsvollen Umfeld von Payments, Sachbezug und digitalen Benefitlösungen verfügt Adrian über tiefgehende Markt- und Umsetzungsexpertise. Sein Hintergrund verbindet operative Vertriebsstärke mit strategischer Unternehmensentwicklung und moderner Führungskultur.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Was sind die rechtlichen Grundlagen für den steuerfreien Sachbezug und wie lässt sich dieser rechtskonform mit Sachbezugskarten umsetzen? Hier lesen Sie alle Details zur 50 € Freigrenze sowie den ZAG Kriterien.
  • Sie erfahren, wie givve sich positioniert im Vergleich zu anderen Produkttypen sowie zu anderen Anbietern von Sachbezugskarten, wie z. B. Edenred, Pluxee, Belonio, Paycenter, Cadooz oder Spendit und auf welche Kriterien Sie bei der Auswahl achten sollten.
  • Besonders in Hinblick auf die Einsatzmöglichkeiten, das Gebührenmodell, die Verwaltung der Karten und den Kundenservice gibt es bedeutsame Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern.
  • Die Sachbezugskarte von givve überzeugt durch eine rechtssichere Umsetzung, persönliche Ansprechpartner, das größtmögliche Akzeptanznetzwerk und die Stärkung regionaler Händler sowie eine einfache Verwaltung.

Was sind Sachbezugskarten und was gibt es bei der Umsetzung zu beachten?

Sachbezugskarten sind Prepaid Bezahlkarten, mit denen Unternehmen ihren Mitarbeitenden steuerfreie Zusatzleistungen gewähren können. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten damit monatlich bis zu 50 € zusätzlich zum Gehalt zukommen lassen. Das Ganze ist steuer- und sozialabgabenfrei, da es sich um den steuerfreien Sachbezug nach § 8 Absatz 1 Satz 3 EStG handelt.

Damit der Sachbezug steuerfrei bleibt, muss folgendes beachtet werden:

  • Die monatliche Sachbezugsfreigrenze beträgt 50 € pro Mitarbeitenden. Wird dieser Betrag überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden.
  • Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden, eine Umwandlung von Gehalt ist nicht zulässig.
  • Seit 2022 müssen Sachbezugskarten die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG erfüllen.

Arbeitgeber stärken mit Sachbezugskarten ihre Attraktivität und können Motivation sowie Bindung der Mitarbeitenden erhöhen, ohne Lohnnebenkosten zu verursachen. Arbeitnehmende erhalten mehr Netto und können die Karte flexibel nutzen, z. B. zum Einkaufen oder Bezahlen bei Akzeptanzstellen innerhalb einer definierten Region oder eines akzeptierten Händlernetzwerks.

Sachbezugskarte Arbeitnehmer

Produkttypen für Sachbezugslösungen

Für die Umsetzung des steuerfreien Sachbezuges an Mitarbeitende gibt es verschiedene Produkttypen, die genutzt werden können. Hier finden Sie eine Übersicht der Möglichkeiten. Im nächsten Schritt gehen wir dann auf die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Varianten ein.

  • Controlled Loop Karten: Basierend auf einem Netzwerk-Schema, wie z.B. Mastercard oder Visa. Der Zufluss des Sachbezugs erfolgt zum Zeitpunkt der Aufladung. Anbieter von Controlled Loop Karten sind z.B. givve, Spendit und Paycenter.
     
  • Closed Loop Karten: Basierend auf einem Netzwerk-Schema, wie z.B. Mastercard oder Visa, jedoch stark begrenzt auf wenige Akzeptanzstellen, mit denen direkte Akzeptanzverträge bestehen. Der Zufluss des Sachbezugs erfolgt zum Zeitpunkt der Aufladung. Anbieter von Closed Loop Karten sind z.B. Pluxee (ehemals Sodexo) und Edenred.
     
  • Universal-Gutschein bzw. Umtausch-Gutschein: Ein Blanko-Gutschein, der in einen Original-Gutschein von ausgewählten Marken-Partnern getauscht wird (in Form einer Karte oder Papier). Der Zufluss des Sachbezugs erfolgt zum Zeitpunkt des Umtauschs in einen Original-Gutschein. Der Nutzer muss sich vor dem Zufluss entscheiden, wofür er den Gutschein einsetzen möchte. Anbieter von Universal-Gutscheinen sind u.a. Wunschgutschein, Cadooz, Bonago, Probonio, Belonio und Circula.
     
  • Marken-Gutschein: Ein Gutschein einer bestimmten Marke, entweder digital, als Karte oder als Papiergutschein. Der Zufluss des Sachbezugs erfolgt zum Zeitpunkt der Gutscheinausstellung. Anbieter, die Marken Gutscheine vertreiben, sind z.B. Aral, dm, Ikea, H&M uvm.

Kriterien für den Anbietervergleich

Um die verschiedenen Anbieter von Sachbezugskarten systematisch zu bewerten, haben wir für Sie eine Liste an Kriterien erstellt, an denen Sie sich orientieren können.

KriteriumWarum Sie darauf achten sollten
Akzeptanzstellen / EinlösbarkeitEine große Auswahl an Akzeptanzstellen ist entscheidend, um die Bedürfnisse aller Mitarbeiter abzudecken. Wer ist dabei? - Online Händler, Supermärkte, Tankstellen, Bäckereien, kleine Geschäfte und Dienstleistungen aller Art. Ideal sind große Netzwerke wie Mastercard oder Visa. 
Flexibilität & Guthaben ansparenDem Nutzer sollte möglichst viel Flexibilität gewährt werden, wann und wo er sein Guthaben einsetzen kann, z.B. ist die Möglichkeit, Guthaben über einen längeren Zeitraum und ohne Limit anzusparen, sehr beliebt. 
Regionaler FokusEin Fokus auf regionale Akzeptanzstellen ist wichtig, wenn es Ihnen am Herzen liegt, besonders die lokalen Geschäfte und die Wirtschaft vor Ort zu stärken. Achten Sie darauf, dass die Akzeptanz sowohl bei den großen Konzernen, als auch bei den kleinen Läden um die Ecke sichergestellt ist. 
VerwaltungEine übersichtliche Plattform für die Verwaltung der Karten von der Bestellung über Aufladung und Rechnungseinsicht sowie eine native App für Kartennutzer, um Guthaben einzusehen und Transaktionen nachzuverfolgen, erleichtert die Umsetzung ungemein. Achten Sie insbesondere auf die Bewertungen im Google Play und Apple Appstore. 
Kosten / GebührenstrukturDie anfallenden Kosten und Gebühren sollten im Angebot des Anbieters transparent und übersichtlich kommuniziert werden, damit Sie die Anbieter direkt vergleichen und die für Sie entstehenden Kosten kalkulieren können. Achten Sie insbesondere darauf, ob Sie ein Abo-Modell möchten oder nur dann Kosten entstehen sollen, wenn der Anbieter eine Dienstleistung durchführt.
Rechtliche Sicherheit / ComplianceBesonders wichtig ist, dass der Anbieter alle steuerrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben für Sachbezugskarten erfüllt, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Ein erfahrener Anbieter ist hier von Vorteil. Achten Sie insbesondere auf die Historie des Anbieters und die Kunden- und Nutzeranzahl.
Guthaben SchutzDie Sicherung der Kundengelder, auch im Falle einer Insolvenz, muss garantiert werden. Das geht nur, wenn der Anbieter E-Geld vertreibt und dadurch reguliert ist. Das geht nicht, wenn der Anbieter unreguliert ist und Gutscheine vertreibt. Prüfen Sie in diesem Fall die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter auf E-Geld bezogene oder Gutschein bezogene Regelungen.
Rücktausch in Geld (für Arbeitgeber)Für Arbeitgeber ist es hilfreich, bei Bedarf das Sachbezugs-Guthaben wieder vom Anbieter zurückbekommen zu können, wenn z.B. ein Fehler bei der Auszahlung unterläuft. Das stellen Sie mit E-Geld Produkten sicher. Hier lohnt der Blick in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter.
Kein GuthabenverfallEs sollte sichergestellt werden, dass das Guthaben auch nach einer gewissen Zeit nicht verfallen kann. Sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, die den Sachbezug erhalten, wäre es sonst verlorenes Geld, das als Gewinn beim Anbieter landet. Bei E-Geld Produkten gibt es keinen Guthabenverfall, bei Gutschein-Produkten hingegen ist das durchaus üblich. Schauen Sie hierfür in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Anbieter. 
ErweiterungsoptionenUm Ihren Mitarbeitern Flexibilität zu gewähren und die Vielfalt an Bedürfnissen zu erfüllen, ist es optimal, wenn die Sachbezugskarte modular erweitert werden kann mit zusätzlichen Benefits, wie Essenszuschuss oder Geschenken zu persönlichen Anlässen. 
BenutzerfreundlichkeitFür die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter sollten Sie auf eine einfache Handhabung und die Einhaltung der Barrierefreiheit für genutzte Anwendungen achten.
Mobiles BezahlenBeliebte Funktionen, wie mobile Zahlung und Online Zahlung sind für Mitarbeiter ausschlaggebend. Prüfen Sie, ob Apple Pay und Google Pay zur Verfügung stehen.
Kunden ServiceEin kompetenter, freundlicher Kundenservice, der gut erreichbar ist und am besten eine feste Ansprechperson, sind entscheidend, um die Umsetzung reibungslos durchzuführen und bei möglichen Herausforderungen schnell Unterstützung zu erhalten. Ein guter Indikator hierfür ist z.B. der Net Promoter Score (NPS). Prüfen Sie diesen und vergleichen Sie mit anderen Anbietern.
NachhaltigkeitEinen Anbieter zu wählen, der auf eine nachhaltige Arbeitsweise im Unternehmen, eine ressourcenschonende Herstellung sowie verantwortungsvollen Konsum achtet, ist ein starkes Signal für die eigene CSR Strategie. Achten Sie darauf, ob der Anbieter Auszeichnungen von unabhängigen Rating-Agenturen, wie beispielsweise EcoVadis erhalten hat, und vergleichen Sie.
Employer BrandingDie Option den Sachbezug im eigenen Corporate Design anzubieten mit Unternehmenslogo etc. ist eine Chance das Employer Branding aktiv zu stärken. 

Produkttypen für Sachbezugskarten im Überblick

Nachstehend finden Sie einen direkten Vergleich der Vor- und Nachteile der verschiedenen Produkttypen für Sachbezugskarten oder Gutscheinlösungen für den Sachbezug:

ProdukttypControlled Loop KartenClosed Loop KartenUniversal-Gutschein bzw. Umtausch-GutscheinMarken-Gutschein
Spezifikation und FunktionsweiseSie basieren auf einem Akzeptanz-Netzwerk, wie z.B. Mastercard oder Visa und werden technisch so eingestellt, dass sie alle gesetzlichen Anforderungen für Sachbezugskarte erfüllen z.B. Begrenzung auf eine bestimmte Region und Ausschluss einzelner Kategorien von Akzeptanzstellen wie beispielsweise Glücksspiel.Sie basieren auf einem Akzeptanz-Netzwerk, wie z.B. Mastercard oder Visa sind jedoch stark begrenzt auf wenige Akzeptanzstellen, mit denen teilweise direkte Akzeptanzverträge bestehen.Mehrstufenprinzip: Blanko-Gutscheine, die in Original-Gutscheine von bestimmten Marken-Partnern umgetauscht werden können - in Form einer Prepaid-Karte oder als Papiergutschein. Gutscheine einer bestimmten Marke bzw. eines Händlers, die entweder digital, als Prepaid-Karte oder als Papiergutschein ausgegeben werden.
Vorteile AkzeptanzHöchste Akzeptanz, da die Karten innerhalb der Region überall bei Visa oder Mastercard Akzeptanzstellen zum Bezahlen genutzt werden können. Mitarbeitende können auswählen, für welche Marke /Händler sie den Gutschein eintauschen möchten. 

 
Der Arbeitgeber trifft die Entscheidung für seine Mitarbeitenden, welchen Gutschein es als Sachbezug gibt.
FlexibilitätGrößte Flexibilität, da Guthaben angespart werden kann und jederzeit flexibel einsetzbar ist.Viel Flexibilität, da das Guthaben angespart und jederzeit flexibel eingesetzt werden kann.  
Stärkung lokaler AnbieterStärkung lokaler und vor allem auch kleiner Händler, dank des großen Akzeptanznetzes.   
Bündelung von SteuervorteilenBündelung von Steuervorteilen wie Sachbezug, Sachzuwendungen, Aufmerksamkeiten usw. über eine wiederaufladbare Karte möglich.Bündelung von Steuervorteilen wie Sachbezug, Sachzuwendungen, Aufmerksamkeiten usw. über eine wiederaufladbare Karte möglich.  
Insolvenzschutz und GuthabenschutzGuthaben ist insolvenzgeschützt, da es sich um ein reguliertes E-Geld-Produkt handelt. Kein Guthabenverfall durch ablaufende Gutscheine.   
Rücküberweisung von GuthabenGuthaben kann bei Bedarf an den Arbeitgeber zurück überwiesen werden.    
Employer BrandingEmployer Branding möglich, da Karte bei einigen Anbietern individuell im Kunden-CI designt werden kann. Bedingtes Employer Branding möglich, wenn das Kundenlogo für Blanko-Gutschein genutzt werden kann. 
Mobiles BezahleMobiles Bezahlen ist möglich.Das mobile Bezahlen ist möglich.Mobiles Bezahlen per QR-Code möglich. 
NachteileGeldleistung vs. SachbezugSachbezugskarten, die über eine eigene Internationale Bankkontonummer (IBAN) verfügen, sind stets als Geldleistung zu behandeln und kein Sachbezug.Sachbezugskarten, die über eine eigene Internationale Bankkontonummer (IBAN) verfügen, sind stets als Geldleistung zu behandeln und kein Sachbezug.Hoher Verwaltungsaufwand, weil Mitarbeitende sich monatlich für einen Gutschein entscheiden müssen. Sehr hoher Verwaltungsaufwand, da Arbeitgeber Beschaffung, Verteilung und Dokumentation der Gutscheine organisieren müssen.
Wenig Vielfalt / Akzeptanz Wenig Vielfalt, da es sich um ein begrenztes Netzwerk mit festen Vertragspartnern handelt. Innerhalb einer Region kann die Karte nur bei bestimmten Marken eingesetzt werden.Sehr geringe Akzeptanz, da Blanko-Gutscheine nur für ausgewählte Marken-Gutscheine eingetauscht werden können.Sehr geringe Akzeptanz, da Gutscheine nur bei einer bestimmten Marken einsetzbar sind.
Keine Stärkung lokaler Anbieter Keine Stärkung lokaler Anbieter, weil die Akzeptanz auf wenige große Marken beschränkt ist.Keine Stärkung lokaler Anbieter, weil die Gutscheine auf wenige große Marken beschränkt sind.Lokale Anbieter werden nicht gestärkt, da Gutscheine jeweils nur für eine ausgewählte Marke gelten.
Kein / eingeschränktes Employer BrandingTeilweise wird das Anbieterlogo prominent auf die Karten gedruckt und das Kunden-CI dadurch nicht vollständig übernommen.Teilweise wird das Anbieterlogo prominent auf die Karten gedruckt und das Kunden-CI dadurch nicht vollständig übernommen. Kein Employer Branding, da nur das Logo der Gutschein-Marke übernommen wird.
Guthabenverfall  Das Guthaben verfällt nach Ablauf des Gutscheins (in der Regel 3 Jahre).Nach Ablauf des Gutscheins verfällt nicht genutztes Guthaben.
Versteckte / unfaire GebührenBei manchen Anbietern gibt es feste Mindestvertragslaufzeiten und laufende Gebühren auch bei Inaktivität der Karten.Fixe Gebühren werden bei einigen Anbietern auch bei inaktiven Karten fällig.Unfaire Gebührenstruktur, da teilweise Abomodelle unabhängig von der tatsächlichen Nutzung bestehen, mit Mindestlaufzeiten und jährlicher Zahlungsweise.Einige Anbieter haben unfaire Gebührenstrukturen mit Abomodellen, bei denen unabhängig von der Nutzung Kosten anfallen.
Kein Insolvenzschutz Das Guthaben ist nicht insolvenzgeschützt, da es sich um ein unreguliertes Gutschein-Produkt handelt.Kein Insolvenzschutz für das Guthaben, da es sich um ein unreguliertes Gutschein-Produkt handelt.Das Guthaben ist nicht insolvenzgeschützt, da es sich um ein unreguliertes Gutschein-Produkt handelt.
Keine Rücküberweisung von Guthaben Es ist nicht bzw. nur eingeschränkt möglich, das Kartenguthaben an den Arbeitgeber zurückzuweisen. Es ist nicht oder nur bedingt möglich, das Guthaben des Gutscheins an den Arbeitgeber zurück zu überweisen.Eine Rücküberweisung des Gutschein-Guthabens ist nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglich.
Höchstgrenze für Guthaben Guthaben kann nur bis zu einer Grenze von 250 € / Monat aufgeladen, ausgegeben und angespart werden.Das Guthaben kann lediglich bis zu einer Grenze von 250 € pro Monat aufgeladen, ausgegeben und angespart werden.Aufladen, Ausgeben und Ansparen von Guthaben ist nur bis zu einer Grenze von 250 € / Monat möglich.
Kein mobiles Bezahlen   Kein mobiles Bezahlen möglich.

 

Die givve Card Sachbezug im Vergleich

Anhand der oben genannten Kriterien für die Anbieterauswahl finden Sie hier alle Details zur Sachbezugskarte von givve:

KriteriumProduktdetails und Vorteile der givve Card Sachbezug
Akzeptanzstellen / EinlösbarkeitRegional einsetzbar im gesamten Mastercard Netzwerk. Keine Begrenzung auf einzelne Händler oder Branchen. Vielfältiges Angebot an Akzeptanzstellen vom Supermarkt, über Bekleidungsgeschäfte, Tankstellen bis hin zu jeglichen Dienstleistungen. Exzellente Regionsbildung ermöglicht die Definition der größtmöglichen Region pro Karte. 
Flexibilität und GuthabenFlexibilität beim Karteneinsatz und vielfältige Nutzungsmöglichkeiten wie Einkaufen, Tanken, Freizeitgestaltung uvm. 
Möglichkeit, Guthaben unbegrenzt anzusparen und jederzeit zu nutzen.
RegionalitätBezahlen bei allen Mastercard Akzeptanzstellen in der eingestellten Region, sowohl bei großen Händlern als auch kleinen Geschäften.
Die Kaufkraft bleibt in der jeweiligen Region. 
Verwaltung / technische UmsetzungDer givve Hub für die Administration Ihrer Karten und Benefits ermöglicht Ihnen die selbständige Verwaltung von Kartenbestellungen, Ladeaufträgen uvm. Sehr gutes Nutzererlebnis dank intuitiver und übersichtlicher Gestaltung. Kostenfreie Anlage mehrerer Nutzer- bzw. Verwaltungsebenen.
Einfache Integration in bestehende Unternehmensprozesse und automatisierte Abläufe inklusive Echtzeitüberweisung erleichtern die Verwaltung und sparen Personalkosten.
Optionale Anbindung an givve API für vollständig automatisierten Datenaustausch.
Kosten / GebührenstrukturÜbersichtliche und transparente Kostenstruktur. Es gibt keine Mindestbestellmenge und keine Mindestlaufzeit oder Vertragsbindung. Es fallen keine Kosten für inaktive Karten an.
Rechtliche Sicherheit / ComplianceBewährte Lösung und langjährige Erfahrung bei der Umsetzung von steuerfreien Sachbezügen im Rahmen der 50 € Freigrenze gemäß § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
Die Sachbezugskarte von givve ist technisch eingeschränkt („controlled loop“), um die Kriterien nach § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG zu erfüllen.
Enge Zusammenarbeit mit externen Datenschutzbeauftragten zur Einhaltung aller Vorschriften.
Zusammenarbeit mit starken Partnern wie Mastercard sowie regelmäßige Schulung aller Mitarbeitenden zu den geltenden Richtlinien und Grundsätzen des Finanzdienstleistungssektors.
Schutz von Guthaben und KartenWir bieten maximal flexible und sichere Produktlösungen an.
Gemäß der Electronic Money Directive (EMD) werden die Kundengelder auf Sicherungskonten verwahrt und sind somit vor Ansprüchen Dritter abgeschirmt.
Eine Verwendung der Karte durch Dritte ist technisch ausgeschlossen, da beim Zahlungsvorgang eine PIN abgefragt wird.
Rücküberweisung an ArbeitgeberGuthaben der Sachbezugskarten können bei Bedarf jederzeit an den Arbeitgeber zurücküberwiesen werden.
Kein Verfall des GuthabensDas Guthaben auf der givve Card Sachbezug kann nicht verfallen.
ErweiterungsoptionenFlexible Kombination von verschiedenen Benefits.
Erster Anbieter für eine Essenszuschusskarte auf dem Markt, die nicht auf Partnerrestaurants begrenzt ist. Die givve Card Essenszuschuss kann innerhalb einer Region bei allen Restaurants, Imbissen, Gaststätten, Cafés sowie Bäckereien und Metzgereien genutzt werden, die Mastercard akzeptieren. Ebenso bei bestimmten Lieferdiensten sowie Supermärkten.
Viele weitere Benefits, wie z. B. 60 € steuerfreie Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen, Bonuszahlungen, jährliche Erholungsbeihilfe etc. können mit der givve Card abgewickelt werden.
BenutzerfreundlichkeitDie givve App für Kartennutzer bietet alle Infos zu Guthaben, Transaktionen sowie Akzeptanzstellen und ist in mehr als 20 Sprachen erhältlich. Die Applikation ist barrierearm, intuitiv und nutzerzentriert gestaltet, das wird ersichtlich aus den vielen positiven App Store Bewertungen.
Gesteigerte Kaufkraft für Mitarbeitende, ohne Einbußen durch Steuern oder Abgaben.
Die einfache Handhabung macht die givve Card Sachbezug bei Kartennutzern sehr beliebt. 
Mobiles BezahlenMobiles Bezahlen ist mit der givve Card über Apple Pay und Google Pay möglich.
Kunden ServiceGroße Zufriedenheit und viele positive Bewertungen der Kunden, siehe z.B. Google Bewertungen und Net Promoter Score (NPS). Persönlicher Ansprechpartner ab der ersten Kontaktaufnahme. Der Onboarding Prozess wird begleitet. Zusätzlich stehen Anleitungen, Schulungsvideos und ein KI-Chatbot zur Verfügung. 
Employer BrandingHochwertige Karten mit Silber-Hochprägung und individuellem Kartendesign im Kunden-CI - schon ab einer Karte möglich für optimales Employer Branding. 
NachhaltigkeitNachhaltigkeits-Engagements für die Gesellschaft, unsere Mitarbeitenden und die Umwelt.
Gründliche Bewertung und Auszeichnung durch die unabhängige externe Ratingagentur EcoVadis.

 

Beispielrechnung und Steuervorteil

Im folgenden Abschnitt erläutern wir Ihnen, warum sich der Einsatz von Sachbezugskarten im Vergleich zu einer regulären Gehaltsabrechnung lohnt.

Eine Grafik, die den steuerfreien Sachbezug mit einer Gehaltserhöhung vergleicht und dabei den Kostenvorteil erläutert, den der Arbeitgeber durch den Sachbezug hat.

Steuerfreier Sachbezug

  • 50 € steuerfrei pro Monat ergeben 600 € netto mehr pro Jahr für Ihre Mitarbeitenden
  • Für Sie als Arbeitgeber entstehen keine Lohnnebenkosten
  • Die Sachbezugskarte ist direkt einsetzbar

Gehaltserhöhung

  • Eine Gehaltserhöhung von 600 € Brutto pro Jahr verursacht ungefähr 21 % mehr Lohnnebenkosten
  • Das entspricht ca. 879 € an Mehrkosten pro Jahr für Sie als Arbeitgeber

Vergleich der Optionen

  • Als Arbeitgeber sparen Sie rund 879 € pro Jahr pro Mitarbeiter
  • Ihre Mitarbeitenden erhalten den vollen Netto-Betrag des steuerfreien Sachbezugs
  • Eine Sachbezugskarte ist wirtschaftlich und steuerlich gesehen die effizientere Lösung

Vorgehen bei der Implementierung

Wie gehen Sie am besten vor bei der Auswahl eines Anbieters von Sachbezugskarten und der darauf folgenden Einführung in Ihrem Unternehmen? Wir erläutern Ihnen die optimale Vorgehensweise Schritt für Schritt:

  1. Starten Sie mit einer ausführlichen Bedarfsanalyse. Was genau wird in Ihrem Unternehmen benötigt? givve unterstützt Sie gerne dabei und geht in einer unverbindlichen Beratung auf Ihre individuellen Wünsche ein.
  2. Dann wählen Sie einen Anbieter für Sachbezugskarten, der Ihre Bedürfnisse am besten erfüllt.
  3. Die Einführung der Sachbezugskarten in Ihrem Unternehmen ist der nächste Schritt. Bei givve werden Sie vom ersten Kontakt an von einem festen Ansprechpartner begleitet, der jederzeit bei Fragen zur Verfügung steht.
  4. In Absprache mit dem gewählten Anbieter sollten Sie sicherstellen, dass alle steuerrechtlichen Aspekte berücksichtigt werden. givve stellt Ihnen bei Bedarf gerne ein Muster für einen Antrag auf Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt zur Verfügung.
  5. Nicht zu vergessen ist die frühzeitige Kommunikation an Ihre Mitarbeitenden, damit diese zur Einführung und Handhabung der Sachbezugskarte informiert sind.
  6. Falls Sie erstmal mit einem Testlauf in geringem Umfang starten, können Sie zu einem späteren Zeitpunkt das Angebot der Sachbezugskarten für alle Mitarbeitenden oder auch für weitere Standorte ausrollen.
  7. Auch die Auswertung ist wichtig, erkundigen Sie sich nach der Einführung bei Ihren Mitarbeitenden, wie zufrieden Sie mit der aktuellen Lösung sind oder was ggf. verbessert werden kann.
  8. Bei Interesse können Sie zusätzliche Benefit Optionen prüfen und das Angebot für Ihre Mitarbeitenden erweitern. Beispielsweise mit Geburtstags-Ladungen auf die Sachbezugskarte im Rahmen der 60 € Freigrenze für steuerfreie Sachgeschenke zu persönlichen Anlässen oder einem Essenszuschuss. givve bietet ein breites Portfolio an Benefits, kontaktieren Sie uns einfach und wir beraten Sie gerne.

Fazit - Welche Sachbezugskarte ist die passende für Ihr Unternehmen?

Sachbezugskarten sind für Unternehmen eine effiziente und steuerlich attraktive Möglichkeit, ihren Mitarbeitenden Wertschätzung zu zeigen. Dank der monatlichen 50 € Sachbezugsfreigrenze profitieren Beschäftigte von einem spürbaren Netto-Mehrwert, während Arbeitgeber keine zusätzlichen Lohnnebenkosten tragen müssen. Gerade in Zeiten eines angespannten Arbeitsmarktes leisten Benefits einen wichtigen Beitrag zur Mitarbeiterbindung, Motivation und Attraktivität als Arbeitgeber.

Die Wahl des richtigen Produkttyps für die Umsetzung von Sachbezügen hat erheblichen Einfluss auf Akzeptanz, Verwaltungsaufwand und letztlich auch auf den tatsächlichen Mehrwert für Mitarbeitende und Unternehmen. Während klassische Gutscheinlösungen oder Closed-Loop-Modelle durch eingeschränkte Einlösbarkeit, geringere Flexibilität oder strukturelle Nachteile wie Guthabenverfall limitiert sind, bieten insbesondere Controlled-Loop-Karten die größte Bandbreite an Einsatzmöglichkeiten.

Für Unternehmen bedeutet das: Wer langfristig auf eine Lösung setzt, sollte nicht nur auf kurzfristige Kosten schauen, sondern auf Kriterien wie Flexibilität, Nutzerfreundlichkeit, rechtliche Sicherheit und tatsächliche Nutzung im Alltag. Denn nur wenn Mitarbeitende den Benefit als echten Mehrwert wahrnehmen, entfaltet er seine Wirkung auf Motivation und Mitarbeiterbindung.

Die givve Card Sachbezug positioniert sich in diesem Vergleich als eine Lösung, die viele dieser Anforderungen kombiniert. Besonders hervorzuheben sind die hohe Akzeptanz durch das Mastercard-Netzwerk innerhalb einer definierten Region, die flexible Nutzung ohne Einschränkung auf einzelne Händler sowie die Möglichkeit, Guthaben ohne Verfall anzusparen und bei Bedarf auch zurückzuführen. Auch die transparente Kostenstruktur ohne Mindestlaufzeiten, die einfache Verwaltung über den givve Hub sowie die rechtliche und regulatorische Absicherung als E-Geld-Produkt sind Aspekte, die für viele Unternehmen in der Praxis relevant sind.

Hinzu kommt die Möglichkeit, weitere Benefits modular zu integrieren und so eine ganzheitliche Benefit-Strategie aufzubauen. Gleichzeitig erlaubt der regionale Einsatz, gezielt lokale Wirtschaftskreisläufe zu stärken, ohne die Nutzungsfreiheit für Mitarbeitende einzuschränken. givve überzeugt außerdem durch einen exzellenten Kundenservice und eine hohe Zufriedenheit der Nutzer siehe z.B. viele positive Bewertungen in den App Stores und auf Google sowie einen überdurchschnittlichen NPS Score. 

Sachbezugskarten sind ein wirkungsvolles Instrument im modernen HR- und Vergütungsmanagement. Die Auswahl der passenden Lösung sollte dabei stets an den eigenen Unternehmenszielen ausgerichtet sein, ob Fokus auf Flexibilität, regionale Förderung oder einfache Administration. Lösungen wie die givve Card zeigen, dass sich diese Anforderungen miteinander verbinden lassen.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gerne unverbindlich zur passenden Sachbezugskarte für Ihr Unternehmen.

Häufige Fragen

Sachbezugskarten sind Prepaid-Bezahlkarten, mit denen Unternehmen ihren Mitarbeitenden steuerfreie Zusatzleistungen gewähren können. Arbeitgeber können darüber monatlich bis zu 50 € steuerfrei zusätzlich zum Gehalt ausgeben. Für Unternehmen sind Sachbezugskarten ein effektives Instrument, um Mitarbeiterzufriedenheit, Motivation und Bindung zu stärken, ohne zusätzliche Lohnnebenkosten zu verursachen. Mitarbeitende profitieren von mehr Nettoeinkommen und können das Guthaben flexibel nutzen.

​​Damit Sachbezugskarten steuerfrei bleiben, müssen Unternehmen einige wichtige Vorgaben beachten:

  • Freigrenze: Pro Mitarbeitendem dürfen maximal 50 € pro Monat gewährt werden. Wird diese Freigrenze überschritten, muss der gesamte Betrag versteuert werden.
  • Zusätzlichkeitskriterium: Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Eine Umwandlung von bestehendem Gehalt in Sachbezug ist nicht zulässig.
  • ZAG-Konformität: Seit 2022 müssen Sachbezugskarten die Anforderungen des § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz) erfüllen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Karten nur in einem definierten Akzeptanzbereich eingesetzt werden können.

Bei der Auswahl eines passenden Anbieters lohnt sich ein genauer Blick auf mehrere Faktoren sowie die einzelnen Produkttypen:

  • Akzeptanzstellen / Einlösbarkeit: Eine möglichst große Auswahl an Händlern und Dienstleistungen stellt sicher, dass die Karte für alle Mitarbeitenden attraktiv und flexibel nutzbar ist.
  • Regionaler Fokus: Manche Lösungen ermöglichen gezielt den Einsatz bei regionalen Händlern und stärken damit die lokale Wirtschaft.
  • Verwaltung und technische Plattform: Eine intuitive Verwaltungsplattform sowie eine App für Kartennutzer erleichtern die Verwaltung und Nutzung erheblich.
  • Kosten und Gebührenstruktur: Transparente Kosten, keine versteckten Gebühren und möglichst flexible Vertragsbedingungen erleichtern die Planung.
  • Rechtliche Sicherheit / Compliance: Der Anbieter sollte alle steuerrechtlichen Anforderungen erfüllen und Erfahrung im Bereich Sachbezug haben.
  • Guthabenschutz: Kundengelder müssen zuverlässig abgesichert sein, auch im Fall einer Insolvenz.
  • Erweiterungsoptionen: Zusatzbenefits wie Essenszuschüsse, Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen oder Bonuszahlungen können zusätzliche Flexibilität bieten.
  • Benutzerfreundlichkeit: Funktionen wie mobile oder Online-Zahlung erhöhen den Nutzen für Mitarbeitende.
  • Kundenservice: Ein gut erreichbarer Support und eine persönliche Ansprechperson erleichtern Einführung und laufende Nutzung.

Die passende Sachbezugskarte hängt von Ihren Zielen und Anforderungen ab, wie z.B. Flexibilität, einfache Verwaltung oder regionale Förderung.

Während Gutscheinlösungen und Closed-Loop-Modelle oft eingeschränkt sind, bieten Controlled-Loop-Karten die größte Flexibilität und Akzeptanz und gelten daher als attraktive Lösung.

Wichtig ist, dass die Karte:

  • im Alltag einfach nutzbar ist
  • rechtssicher umgesetzt wird
  • und keine unnötigen Einschränkungen oder versteckten Kosten hat

Die givve Card Sachbezug erfüllt diese Anforderungen durch ihre breite Einsetzbarkeit im Mastercard-Netzwerk (regional begrenzt)flexibles Ansparen ohne Guthabenverfall und eine einfache Verwaltung.

Die beste Lösung ist die, die zu Ihrem Unternehmen passt und von Ihren Mitarbeitenden aktiv genutzt wird.

Bitte beachten Sie: *Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.