Sachbezugskarte

Eine Sachbezugskarte stellt für Arbeitgeber ein hocheffizientes Instrument dar, um Mitarbeitern steuerfreie Zusatzleistungen in Form von Sachzuwendungen zukommen zu lassen. Durch die digitale Bereitstellung von Guthaben wird der administrative Aufwand im HR-Bereich minimiert, während gleichzeitig die Motivation und Bindung der Belegschaft nachhaltig gesteigert werden. Dank der flexiblen Einsatzmöglichkeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben fungiert die Karte als moderner Baustein eines zukunftsorientierten Compensation-and-Benefits-Portfolios.

Aktualisiert: Juni 2026

Autor: Adrian von Nostitz
Prokurist, CMO & CSO von givve by Upcoop

Zählt zu den prägenden Führungskräften der deutschen Benefits- und Payment-Branche. Seit über 18 Jahren verantwortet er den Aufbau sowie die Skalierung von Wachstums- und Vertriebsstrukturen in den Bereichen Payments, Employee Benefits und GovTech. Bei givve treibt er seit 2015 als Prokurist sowie Chief Marketing & Sales Officer die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens voran, von Go-to-Market und Revenue-Strategien bis hin zur Erschließung neuer Geschäftsfelder im öffentlichen Sektor. Unter seiner Mitverantwortung entwickelte sich givve von einem klassischen B2C-Anbieter zu einer etablierten B2B- und Public-Sector-Plattform. Sein Fokus liegt auf skalierbaren Geschäftsmodellen, datengetriebener Produktstrategie, Pricing, Marktpositionierung sowie dem Aufbau leistungsstarker Teams und Organisationen. Besonders im regulatorisch anspruchsvollen Umfeld von Payments, Sachbezug und digitalen Benefitlösungen verfügt Adrian über tiefgehende Markt- und Umsetzungsexpertise. Sein Hintergrund verbindet operative Vertriebsstärke mit strategischer Unternehmensentwicklung und moderner Führungskultur.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Steuerfreier Benefit: Unternehmen können ihren Mitarbeitern monatlich bis zu 50 Euro komplett steuer- und sozialversicherungsfrei als Sachbezug auszahlen, wodurch sich pro Angestelltem spürbare Einsparungen bei den Lohnnebenkosten erzielen lassen.
  • Rechtliche Konformität: Die Sachbezugskarten müssen den strengen Vorgaben des Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes (ZAG) entsprechen, was bedeutet, dass der Einsatzbereich zwingend regional oder auf bestimmte Akzeptanzpartner beschränkt sein muss.
  • Einfache Verwaltung: Moderne digitale Lösungen erlauben eine vollständig automatisierte Beladung über ein Online-Portal sowie eine unkomplizierte, transparente Guthabenabfrage in Echtzeit via Smartphone-App für die Angestellten.
Person im Anzug hält Smartphone und Zahlungskarte in der Hand.

Was ist eine Sachbezugskarte und wie funktioniert das Prinzip für Mitarbeiter?

Das grundlegende Konzept basiert auf der gesetzlichen Möglichkeit, Arbeitnehmern anstelle von klassischem Bargeld geldwerte Vorteile in Form von Sachleistungen zu gewähren. Eine Sachbezugskarte funktioniert technisch wie eine gewöhnliche Guthabenkarte, die vom Arbeitgeber in einem festgelegten Rhythmus, meist monatlich oder anlässlich besonderer Ereignisse, aufgeladen wird. 

Die Sachbezugskarte für Mitarbeiter ist jedoch im Gegensatz zu einer regulären Kreditkarte barabhebungsgeschützt und kann nicht für eigenständige Überweisungen oder den Erwerb von Devisen genutzt werden. Für die Belegschaft bedeutet dies in der Praxis ein zusätzliches, frei verfügbares Netto-Guthaben, das direkt beim Einkaufen im stationären Handel, in Restaurants oder beim Tanken eingesetzt werden kann. Die arbeitgeberseitig gesteuerte und finanzierte Lösung verbleibt dabei stets im Eigentum des Unternehmens, während dem Angestellten das reine Nutzungsrecht für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zusteht.

Die 50 Euro Freigrenze: Wie bleibt die Sachbezugskarte steuerfrei?

Seit der letzten gesetzlichen Anpassung im deutschen Steuerrecht liegt die Freigrenze für den steuerfreien Sachbezug bei exakt 50 Euro pro Mitarbeiter und Kalendermonat. Dieser Maximalwert für die 50-Euro-Sachbezugskarte darf unter keinen Umständen überschritten werden, da es sich hierbei explizit um eine Freigrenze und nicht um einen Freibetrag handelt. Schon ein einziger Cent über dieser Grenze führt unweigerlich dazu, dass der gesamte Betrag rückwirkend der vollen Steuer- und Sozialversicherungspflicht unterliegt, was hohe Nachzahlungen zur Folge haben kann. Für die steuerliche Bewertung ist stets nur der monatliche Zufluss auf das Kartenkonto entscheidend, weshalb Mitarbeiter das ungenutzte Guthaben auf der Karte flexibel über mehrere Monate ansparen können, um größere Anschaffungen zu tätigen. Um eine Sachbezugskarte steuerfrei zu führen, verlangt der Gesetzgeber zudem zwingend, dass der Betrag dem Mitarbeiter zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird,  eine bloße Gehaltsumwandlung ist ausgeschlossen.

Was sind die Vorteile einer Sachbezugskarte für Mitarbeiter?

Die unmittelbarsten Vorteile einer Sachbezugskarte für Mitarbeiter zeigen sich in einer direkten und spürbaren Steigerung der realen Kaufkraft im privaten Alltag. Im Rahmen eines professionellen Employer Brandings positioniert sich das Unternehmen durch solch moderne Benefits als attraktiver und wertschätzender Arbeitgeber im hart umkämpften Wettbewerb um qualifizierte Fachkräfte. Die automatische, regelmäßige monatliche Aufladung der Karte sorgt zudem für eine kontinuierliche positive Verknüpfung des Mitarbeiters mit der Wertschätzung und Leistung seines Arbeitgebers. Im direkten Vergleich zu klassischen Einmalzahlungen oder jährlichen Boni bleibt der motivierende Effekt der Sachbezugskarte somit langfristig und sehr präsent im Bewusstsein der Belegschaft verankert. Darüber hinaus entlastet die durchdachte digitale Karte das HR-Team massiv, da der immense Verwaltungsaufwand für physische Papier-Gutscheine oder aufwändige Belegeinreichungen im Arbeitsalltag komplett entfällt.

Die Sachbezugskarte im öffentlichen Dienst: Besonderheiten und rechtlicher Rahmen

Auch für Arbeitgeber im behördlichen Umfeld stellt die Sachbezugskarte im öffentlichen Dienst eine hervorragende Möglichkeit dar, bestehende und oft starre Tarifstrukturen agil und zeitgemäß zu ergänzen. Bei der konkreten Implementierung solcher Sachbezugskarten müssen jedoch spezifische haushaltsrechtliche und tarifvertragliche Rahmenbedingungen im Vorfeld exakt juristisch geprüft werden. Da außertarifliche finanzielle Leistungen streng reglementiert sind, dient der steuerfreie Sachbezug in diesem Sektor besonders oft als ein zulässiges und begehrtes Instrument zur Mitarbeiterbindung außerhalb klassischer Entgelterhöhungen. Die strukturierte Einführung erfordert in der Regel die enge und frühzeitige Abstimmung mit dem zuständigen Personalrat sowie die penible Einhaltung vergaberechtlicher Vorschriften bei der Dienstleisterauswahl. Richtig und rechtssicher umgesetzt, steigert die Karte die Attraktivität von Behörden, Ämtern und kommunalen Betrieben als moderne Arbeitgeber im öffentlichen Sektor spürbar.

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Akzeptanzstellen und ZAG-Konformität: Wo kann man mit der Sachbezugskarte bezahlen?

Die zentrale Frage der Beschäftigten, wo man mit der Sachbezugskarte einkaufen kann, lässt sich eindeutig über die strikten Vorgaben des deutschen Zahlungsdienstaufsichtsgesetzes definieren. Um dauerhaft steuerfrei zu bleiben, muss die Karte ein sogenanntes limitiertes Netzwerk nach Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG aufweisen, das beispielsweise streng auf eine bestimmte geografische Region beschränkt ist. Wo man mit der Sachbezugskarte bezahlen kann, hängt somit maßgeblich vom gewählten Kartenmodell ab, das in der Praxis sehr oft Postleitzahlenregionen oder ein Portfolio aus ausgewählten festen Akzeptanzpartnern umfasst. Viele moderne und gesetzeskonforme Karten bieten glücklicherweise die Option, mit der Sachbezugskarte online bezahlen zu können, sofern die angebundenen Online-Händler die strengen Kriterien des limitierten Netzwerks nachweislich erfüllen. Reine Universalkreditkarten, die weltweit und bei allen Händlern ohne jegliche Einschränkung nutzbar sind, sind seit den jüngsten Gesetzesänderungen der Finanzverwaltung explizit von der Steuerfreiheit ausgeschlossen.

Modernes Guthabenmanagement: Wie lässt sich der Kontostand der Sachbezugskarte abfragen?

Für eine nachhaltig hohe Mitarbeiterzufriedenheit ist die unkomplizierte Transparenz über das verfügbare Guthaben auf der Sachbezugskarte ein ganz entscheidender Erfolgsfaktor im täglichen Gebrauch. Eine moderne Sachbezugskarten-App ermöglicht es den Beschäftigten, jederzeit und von überall aus den aktuellen Kontostand via Smartphone unkompliziert einzusehen. Die essenzielle Option, jederzeit das Guthaben der Sachbezugskarte abfragen zu können, verhindert zudem proaktiv unangenehme Situationen an der Ladenkasse, die durch eine unzureichende Deckung der Karte entstehen könnten. Der extrem nutzerfreundliche Prozess für das Abfragen des Kontostandes der Sachbezugskarte erfolgt vollkommen digital, verarbeitet Transaktionen in Echtzeit und entspricht selbstverständlich höchsten datenschutzrechtlichen Sicherheitsstandards. Arbeitnehmer schätzen diese transparente und digitale Kontrolle sehr, da sie ihre alltäglichen Einkäufe mit dem steuerfreien Extra somit perfekt und sicher planen können.

Optimale Mitarbeiter-Benefits mit der givve Sachbezugskarte

Die givve Card bietet zukunftsorientierten Unternehmen eine rechtssichere, praxiserprobte und flexibel anpassbare Lösung für den steuerfreien Sachbezug. Dank der intelligenten und intuitiven givve App haben Mitarbeiter das aktuelle Guthaben der Sachbezugskarte sowie alle regional verfügbaren Akzeptanzstellen stets mobil und übersichtlich im Blick. 

Für HR-Abteilungen minimiert givve den täglichen Verwaltungsaufwand signifikant durch ein leicht bedienbares Online-Portal, das mit vollständig automatisierten Ladeprozessen überzeugt. Wir garantieren Ihnen als Arbeitgeber ZAG-Konformität durch präzise technische und regionale Begrenzungen, sodass Ihr Unternehmen steuerlich und rechtlich immer auf der sicheren Seite steht. Profitieren Sie von einer absolut transparenten Kalkulation ohne versteckte Kosten und steigern Sie nachhaltig sowie effizient Ihre Arbeitgeberattraktivität. 

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Häufige Fragen zur Sachbezugskarte

Die Kosten von Sachbezugskarten für den Arbeitgeber setzen sich in der Regel aus einer überschaubaren einmaligen Einrichtungsgebühr, den Produktionskosten für die physischen oder digitalen Karten und einer geringen monatlichen Servicegebühr pro aktiver Karte zusammen. Da diese anfallenden Kosten der Sachbezugskarte arbeitgeberseitig jedoch vollständig als steuerliche Betriebsausgaben absetzbar sind und erhebliche Lohnnebenkosten im direkten Vergleich zu einer klassischen Barlohnerhöhung eingespart werden, rentiert sich die Investition in dieses Benefit für das Unternehmen meist schon ab dem ersten Einsatzmonat.

Ja, das Online-Bezahlen mit der Sachbezugskarte ist grundsätzlich problemlos möglich, sofern der jeweilige Online-Shop technisch und rechtlich an das definierte, ZAG-konforme Akzeptanznetzwerk des Kartenanbieters angeschlossen ist. Reine Universalkreditkarten für den unbeschränkten weltweiten Online-Handel sind zwar vom Gesetzgeber verboten, aber spezialisierte B2B-Lösungen erlauben den reibungslosen Online-Einkauf bei regionalen Händlern oder ausgewählten Ketten innerhalb des strikt zulässigen rechtlichen Rahmens.

Mitarbeiter können den Kontostand der Sachbezugskarte besonders einfach, sicher und komfortabel über eine plattformunabhängige Smartphone-App oder alternativ über ein gesichertes Webportal jederzeit in Echtzeit prüfen. Das Abfragen des Guthabens der Sachbezugskarte funktioniert somit komplett digital und maximal transparent, sodass die Nutzer unmittelbar vor jedem Einkauf an der Kasse genau wissen, welcher Betrag ihnen für bargeldlose Transaktionen noch zur Verfügung steht.

Nein, ein unbeschränkter weltweiter Einsatz der Karte oder die uneingeschränkte Nutzung in der gesamten EU sind gesetzlich strikt ausgeschlossen, da steuerfreie Sachbezugskarten zwingend die vom Zahlungsdienstaufsichtsgesetz geforderten strengen Regionalitätskriterien oder branchenbezogenen Begrenzungen erfüllen müssen.

*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

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