Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die Vergünstigungen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden und keine klassische Gehaltsumwandlung darstellen. Die steuerliche Begünstigung basiert auf konkreten gesetzlichen Regelungen, die festlegen, welche Leistungen zulässig sind und unter welchen Bedingungen sie steuerfrei bleiben.
Entscheidend für die Einordnung ist neben der Art der Leistung auch deren Zweckbindung sowie die Einhaltung festgelegter Betragsgrenzen oder Freibeträge. In der Praxis funktionieren steuerfreie Mitarbeitervergünstigungen nur dann rechtssicher, wenn sie klar definiert, korrekt dokumentiert und ordnungsgemäß in die Lohnabrechnung integriert werden.