Die Gutscheinkarte bietet sowohl Mitarbeitern als auch Arbeitgebern spürbare steuerliche Vorteile. Sie zählt als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug bis zu einem Betrag von derzeit 50 Euro monatlich pro Mitarbeiter. Arbeitgeber können dadurch die Lohnnebenkosten deutlich reduzieren und eine kosteneffiziente Vergütungskomponente in ihre Gehaltsstruktur integrieren.
Mitarbeiter profitieren vom vollen Wert der Gutscheinkarte, da keine Abzüge für Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Wichtig zu beachten: Beträge, die über die monatliche Freigrenze hinausgehen, sind steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Darüber hinaus können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zu besonderen persönlichen Anlässen wie Jubiläen, Hochzeiten oder Geburtstagen zusätzlich eine Gutscheinkarte im Wert von bis zu 60 Euro steuerfrei als Geschenk zukommen lassen. Diese steuerlichen Vorteile steigern nicht nur die Zufriedenheit der Mitarbeiter, sondern stärken zugleich die Arbeitgeberattraktivität nachhaltig.