Gutscheinkarte

Die Gutscheinkarte ist ein flexibles und steuerlich begünstigtes Instrument, um die Wertschätzung gegenüber Mitarbeitern auszudrücken. Arbeitgeber können Gutscheinkarten zusätzlich zum Gehalt ausgeben und damit die Motivation und Bindung der Mitarbeiter nachhaltig stärken. Die Karten lassen sich vielseitig einsetzen, zum Beispiel zum Tanken, Einkaufen, Essen oder für Freizeitaktivitäten – ganz nach den individuellen Wünschen der Beschäftigten.

Aktualisiert: August 2025

Autor: Adrian von Nostitz
Prokurist, CMO & CSO bei givve (Upcoop)

Ist seit 13+ Jahren für das B2B-Wachstum im Benefits/Payment Bereich verantwortlich und besitzt ein ausgeprägtes Gespür für Trends sowie die Erschließung neuer Märkte, wie z.B. des Public Sectors. Fokus: Go-to-Market, Revenue & Pricing, GovTech sowie Produktentwicklung. Adrian verfügt insbesondere im Bereich Sachbezug und Sachzuwendungen über große Expertise für rechtssichere Produkte (§ 8 EStG/§ 18a TVöD). Bei givve treibt er die nachhaltige Produktentwicklung auf Basis innovativer datengetriebener Analysen voran und legt großen Wert auf strategische Mitarbeiterführung in seinem Team. Eine kaufmännische Ausbildung und jahrzehntelange Erfahrung im Vertrieb bilden seinen fachlichen Hintergrund.

Was ist eine Gutscheinkarte für Mitarbeiter?

Gutscheinkarten sind ein bewährtes Instrument der Mitarbeitermotivation und ermöglichen es Unternehmen, ihren Beschäftigten steuerbegünstigte Sachzuwendungen zukommen zu lassen. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern monatlich steuerfreie Zusatzleistungen im Rahmen der Sachbezugsgrenze gewähren und so sowohl Motivation als auch Bindung nachhaltig stärken. Ob als Tankgutschein, Essenszuschuss oder Shoppingkarte – die Gutscheinkarte ist vielseitig einsetzbar und lässt sich unkompliziert in bestehende Prozesse integrieren.

Definition der Gutscheinkarte und Abgrenzung zu anderen Benefits

Eine Gutscheinkarte für Mitarbeiter ist ein steuerbegünstigter Sachbezug, den Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Gehalt ausgeben können. Im Gegensatz zu klassischen Benefits wie Kantinenzuschüssen oder Dienstwagen zeichnet sich die Gutscheinkarte durch ihre hohe Flexibilität aus.

Sie gilt nicht als Barlohn, sondern als steuerfreier oder pauschal versteuerter Sachbezug, solange die gesetzlichen Grenzen eingehalten werden. Mitarbeiter profitieren von der Freiheit, selbst zu entscheiden, wie und wofür sie den Betrag einsetzen möchten. Unternehmen nutzen die Gutscheinkarte gezielt, um ihre Belegschaft zu motivieren und langfristig an das Unternehmen zu binden.

Sachbezug-Gutscheinkarte vs. Geldleistung – die wichtigsten Unterschiede

Im Vergleich zu klassischen Geldleistungen bieten Sachbezüge wie Gutscheinkarten erhebliche steuerliche Vorteile. Während Geldleistungen stets steuer- und sozialversicherungspflichtig sind, können Sachbezüge im Rahmen der monatlichen Freigrenze von derzeit 50 Euro (§ 8 Abs. 2 EStG) steuerfrei bleiben. Wichtig ist, dass die Gutscheinkarte klar als Sachbezug erkennbar und zweckgebunden ausgestaltet ist, um nicht als Barlohn zu gelten. Zudem werden Geldleistungen direkt über die Lohnabrechnung abgewickelt, während Gutscheinkarten häufig separat ausgegeben werden. Arbeitgeber profitieren bei Gutscheinkarten zusätzlich von einer Entlastung bei den Lohnnebenkosten gegenüber einer Barauszahlung.

Welche steuerlichen Vorteile für Mitarbeiter bringt die Gutscheinkarte?

Die Gutscheinkarte bietet sowohl Mitarbeitern als auch Arbeitgebern spürbare steuerliche Vorteile. Sie zählt als steuer- und sozialabgabenfreier Sachbezug bis zu einem Betrag von derzeit 50 Euro monatlich pro Mitarbeiter. Arbeitgeber können dadurch die Lohnnebenkosten deutlich reduzieren und eine kosteneffiziente Vergütungskomponente in ihre Gehaltsstruktur integrieren.

Mitarbeiter profitieren vom vollen Wert der Gutscheinkarte, da keine Abzüge für Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Wichtig zu beachten: Beträge, die über die monatliche Freigrenze hinausgehen, sind steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Darüber hinaus können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zu besonderen persönlichen Anlässen wie Jubiläen, Hochzeiten oder Geburtstagen zusätzlich eine Gutscheinkarte im Wert von bis zu 60 Euro steuerfrei als Geschenk zukommen lassen. Diese steuerlichen Vorteile steigern nicht nur die Zufriedenheit der Mitarbeiter, sondern stärken zugleich die Arbeitgeberattraktivität nachhaltig.

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Was sind Arten von Gutscheinkarten für Mitarbeiter?

Gutscheinkarten für Mitarbeiter sind vielseitig einsetzbar und lassen sich individuell auf die Bedürfnisse und Vorlieben der Belegschaft abstimmen. Unternehmen können aus einer breiten Palette an Angeboten wählen – von regionalen Gutscheinen bis hin zu digitalen Varianten. Die Auswahl reicht von klassischen Tankgutscheinen über Supermarkt- und Warengruppen-Gutscheine bis hin zu modernen Fitness-, Online- oder Streaming-Gutscheinen, wodurch Arbeitgeber maximale Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Benefits erhalten.

Tankgutscheine und Tankkarten

Tankgutscheine ermöglichen den Mitarbeitern eine steuerfreie Tankfüllung pro Monat im Rahmen des Sachbezugs. Sie sind besonders bei Berufspendlern beliebt, da sie regelmäßig mit dem Auto unterwegs sind, und lassen sich flexibel an vielen Tankstellen deutschlandweit einlösen. Arbeitgeber zeigen damit Wertschätzung für die Mobilitätskosten ihrer Mitarbeiter. Zusätzlich können Tankkarten mit weiteren Gutscheinen kombiniert werden, um noch mehr Flexibilität zu bieten.

Supermarkt-Gutscheine

Supermarkt-Gutscheine können bei allen großen Supermarktketten für Lebensmittel und Haushaltswaren eingelöst werden. Sie unterstützen Mitarbeiter bei alltäglichen Ausgaben und helfen, steigende Lebenshaltungskosten abzufedern. Besonders praktisch sind sie für Familien mit Kindern. Durch ihre flächendeckende Akzeptanz und einfache Ausgabe werden sie häufig als Ergänzung zu anderen Benefits genutzt.

Gutscheine für bestimmte Warengruppen

Diese Gutscheine sind auf bestimmte Warengruppen wie Elektronik, Kleidung oder Bücher beschränkt. Sie eignen sich ideal für gezielte Incentives oder saisonale Aktionen, zum Beispiel zu Weihnachten. Solange sie die Kriterien für Sachbezüge erfüllen, sind sie steuerlich begünstigt. Arbeitgeber können damit individuelle Vorlieben ihrer Mitarbeiter berücksichtigen und gleichzeitig Wertschätzung vermitteln.

Gutscheine für unternehmenseigene Produkte

Unternehmen können auch ihre eigenen Produkte oder Dienstleistungen in Form steuerfreier Gutscheine anbieten. Das stärkt die Identifikation der Mitarbeiter mit der Marke und nutzt vorhandene Ressourcen optimal. Besonders in Handels- oder Produktionsunternehmen sind solche Gutscheine beliebt und lassen sich flexibel für Restposten oder Sonderaktionen einsetzen.

Sachbezugskarten für Mitarbeiter

Sachbezugskarten sind multifunktionale Karten, die bei einer Vielzahl von Akzeptanzstellen einsetzbar sind. Sie erfüllen die Anforderungen des § 8 EStG für steuerfreie Sachbezüge und sind daher eine beliebte Option für Unternehmen. Dank ihrer einfachen Verwaltung und hohen Flexibilität sind sie sowohl für Arbeitgeber als auch für Mitarbeiter besonders praktisch.

Gutscheine für Online-Händler

Diese Gutscheine sind bei großen Plattformen wie Amazon, Zalando und Co. einlösbar. Sie unterstützen das moderne Einkaufsverhalten und sind vor allem bei jüngeren Mitarbeitern sehr gefragt. Online-Gutscheine sind schnell verfügbar, einfach digital zu versenden und erleichtern den Bestell- und Versandprozess erheblich.

Fitness- und Gesundheitsgutscheine

Mit Fitness- und Gesundheitsgutscheinen fördern Unternehmen die Gesundheit und Work-Life-Balance ihrer Mitarbeiter. Sie können in Fitnessstudios, für Massagen, Sportartikel oder Kurse genutzt werden und tragen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bei. Gesundheitsbewusste Mitarbeiter schätzen diese Form der Unterstützung, die zudem die Arbeitgebermarke als sozial und fürsorglich positioniert.

Gutscheine für Streamingdienste und Kinobesuche

Gutscheine für Streamingdienste oder Kinobesuche sind moderne Benefits, die den Freizeitwert der Mitarbeiter erhöhen. Sie können bei Diensten wie Netflix, Spotify oder regionalen Kinos eingelöst werden. Diese Gutscheine sprechen vor allem jüngere Zielgruppen an, sind einfach zu verteilen – digital oder als physische Karte – und besitzen einen hohen emotionalen Wert für die Beschenkten.

Essens- und Restaurantgutscheine

Essens- und Restaurantgutscheine unterstützen die Mitarbeiter bei Verpflegungskosten während der Arbeit. Sie sind in Restaurants, Cafés oder bei Lieferdiensten einlösbar und besonders für Außendienstmitarbeiter und Pendler praktisch. Zudem fördern sie das Gemeinschaftsgefühl bei Team-Events und lassen sich flexibel mit anderen Benefits kombinieren.

Gutscheinkarten im Unternehmen richtig umsetzen

Damit Gutscheinkarten im Unternehmen optimal genutzt werden können, müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass sie die gesetzlichen Voraussetzungen für steuerfreie Sachbezüge erfüllen. Nur so profitieren beide Seiten von den steuerlichen Vorteilen.

Besonders wichtig ist eine ordnungsgemäße Dokumentation in der Lohnbuchhaltung, um jederzeit einen steuerlichen Nachweis über die gewährten Sachbezüge erbringen zu können. Auch die Art und Weise der Ausgabe sollte im Unternehmen klar geregelt sein – beispielsweise monatlich, anlassbezogen oder kombiniert.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Akzeptanzstellen und Anbieter der Gutscheinkarten sorgfältig auszuwählen, um eine möglichst hohe Flexibilität und Zufriedenheit der Mitarbeiter zu gewährleisten. Nicht zuletzt sollten die unternehmensinternen Compliance-Richtlinien beachtet und transparent kommuniziert werden, um einen rechtssicheren und reibungslosen Ablauf sicherzustellen.

So unterstützt givve® Sie bei Mitarbeiter-Gutscheinkarten

givve® bietet Unternehmen eine innovative Plattform, um Mitarbeiter-Gutscheinkarten einfach und effizient zu verwalten. Die Lösungen von givve® sind dabei vollständig rechtssicher, steuerkonform und entsprechen den aktuellen gesetzlichen Anforderungen an steuerfreie Sachbezüge.

Als Arbeitgeber profitieren Sie von einer digitalen Verwaltung, die nicht nur Zeit spart, sondern auch maximale Flexibilität bei der Auswahl und Kombination unterschiedlicher Gutscheinarten ermöglicht. 

Ob Tankgutscheine, Supermarkt- oder digitale Shopping-Gutscheine – givve® macht die Umsetzung unkompliziert.

Darüber hinaus unterstützt givve® Sie bei der Implementierung der Gutscheinkarten-Lösung in Ihre bestehenden Prozesse und berät Sie individuell zu den Angeboten, die optimal zu Ihrem Unternehmen und Ihren Mitarbeitern passen.

Starten Sie noch heute mit givve® und stärken Sie Ihre Mitarbeiterbindung durch attraktive Gutscheinkarten!

*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

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