Fahrrad-Leasing bietet eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer, ein Fahrrad oder E-Bike zu nutzen, ohne hohe Anschaffungskosten zu tragen. Besonders für E-Bikes, die hohe Anfangsinvestitionen erfordern, ist Leasing eine vorteilhafte Lösung. Arbeitgeber profitieren von zufriedeneren Mitarbeitern und steuerlichen Vorteilen.
Aktualisiert: März 2025
Das E-Bike Leasing ist zunehmend verbreitet. Unternehmen setzen immer häufiger darauf, die elektrischen Fahrräder zu nutzen und den Mitarbeitenden anzubieten. Dabei gibt es ein paar Dinge zu beachten.
Beim Fahrrad-Leasing least der Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike und stellt es dem Mitarbeiter zur Verfügung. Die Leasingrate wird in der Regel über eine Gehaltsumwandlung direkt vom Bruttogehalt abgezogen. Nach Ablauf der Leasinglaufzeit kann das Fahrrad zu einem reduzierten Preis übernommen werden. Das Modell gilt für klassische Fahrräder, E-Bikes und Lastenräder und ermöglicht es Arbeitnehmern, ein hochwertiges Fahrrad zu nutzen, während steuerliche Vorteile genutzt werden.
Fahrrad-Leasing bietet sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlreiche Vorteile. Arbeitnehmer können durch die Gehaltsumwandlung Steuern und Sozialabgaben sparen und erhalten ein hochwertiges Fahrrad oder E-Bike, das sonst möglicherweise zu teuer wäre. Auch der Service, wie Wartung und Reparatur, ist oft im Leasingvertrag enthalten.
Für Arbeitgeber ist das Modell ebenfalls attraktiv, da es die Mitarbeiterzufriedenheit steigert und als Zusatzleistung wahrgenommen wird. Zudem können sie die Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen und tragen zur Förderung nachhaltiger Mobilität im Unternehmen bei.
Ob sich Fahrrad-Leasing lohnt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den steuerlichen Vorteilen und den Leasingkonditionen. Besonders für E-Bikes ist Leasing eine kostengünstige Alternative zum Kauf. Arbeitnehmer sparen monatlich durch die Gehaltsumwandlung und profitieren von einem hochwertigen Fahrrad. Zudem fördert das Leasing eine gesunde, umweltfreundliche Mobilität.
Trotz der Vorteile gibt es auch einige Risiken. Die monatliche Leasingrate kann sich über die Jahre summieren und teurer sein als der Direktkauf. Bei einem vorzeitigen Austritt aus dem Unternehmen muss eine Regelung für das Leasing getroffen werden, und nach Ablauf des Leasingvertrags muss das Fahrrad entweder zurückgegeben oder abgekauft werden. Besonders bei E-Bikes können zusätzliche Versicherungskosten anfallen.
Beim Kauf gehört das Fahrrad direkt dem Käufer, während das Leasing langfristig günstiger sein kann, insbesondere bei teuren E-Bikes. Das Leasing reduziert die einmalige hohe Investition und macht das Fahrrad auch für Arbeitnehmer erschwinglich, die sich den Kauf nicht leisten könnten. Durch steuerliche Vorteile kann das Leasing oft günstiger sein als der Direktkauf. Im Gegensatz zum Kauf, bei dem Reparaturen und Wartungskosten selbst getragen werden müssen, sind viele Servicepakete im Leasingvertrag enthalten, was zusätzliche Kosten spart. Leasing ist besonders vorteilhaft für Arbeitnehmer, die regelmäßig neue Modelle nutzen möchten.
Das Fahrrad-Leasing bietet steuerliche Vorteile für Arbeitnehmer, da die Leasingrate vom Bruttogehalt abgezogen wird und so Steuern sowie Sozialabgaben gespart werden. Seit 2020 wird der geldwerte Vorteil bei der privaten Nutzung eines Dienstrads nur mit 0,25 % des Bruttolistenpreises versteuert. Arbeitgeber können die Leasingraten als Betriebsausgaben absetzen. Bei E-Bikes mit einer Geschwindigkeit über 25 km/h gelten jedoch spezielle steuerliche Regelungen.
Die Wahl des richtigen Leasing-Fahrrads hängt von den individuellen Bedürfnissen ab. Für den Arbeitsweg reicht ein klassisches Fahrrad, während für längere Strecken oder hügeliges Gelände ein E-Bike die bessere Wahl sein kann. Ein Leasing-Rechner hilft dabei, Kosten und Ersparnisse zu berechnen. Zudem lohnt sich ein Vergleich verschiedener Anbieter, da Konditionen und Serviceleistungen variieren können.
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