Die Entgeltumwandlung beschreibt ein Modell, bei dem ein Teil des Bruttogehalts in betriebliche Vorsorgeleistungen umgewandelt wird. Arbeitnehmer sparen dadurch Steuern und Sozialabgaben, während sie gleichzeitig für das Alter vorsorgen. Allerdings sollten nicht nur die Vorteile, sondern auch mögliche Risiken und Nachteile berücksichtigt werden, bevor man sich für diese Form der Altersvorsorge entscheidet.
Aktualisiert: November 2025
Bei der Entgeltumwandlung verzichten Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Bruttogehalts, der stattdessen in eine Altersvorsorgeleistung fließt. Der umgewandelte Betrag wird direkt in eine betriebliche Altersvorsorge (bAV) eingezahlt. Dieses Modell ist gesetzlich verankert und in vielen Branchen gängige Praxis. Ziel ist es, eine zusätzliche finanzielle Absicherung im Alter aufzubauen. Zudem haben Arbeitnehmer grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf die Möglichkeit der Entgeltumwandlung, sodass Arbeitgeber diese Option anbieten müssen.
In der Praxis wird der vereinbarte Betrag direkt vom Bruttolohn abgezogen und vom Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Der Vorteil: Diese Beträge sind steuer- und sozialabgabenfrei, solange bestimmte Freibeträge nicht überschritten werden. Für Arbeitnehmer bedeutet das, dass sie im Vergleich zu einer privaten Einzahlung in die Altersvorsorge ein höheres Nettoergebnis erzielen. Gleichzeitig wird mit jedem umgewandelten Betrag langfristig eine Altersvorsorge aufgebaut.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist die am weitesten verbreitete Form der Entgeltumwandlung in Deutschland. Sie wird über unterschiedliche Durchführungswege wie Direktversicherung, Pensionskasse oder Unterstützungskasse umgesetzt. Arbeitgeber spielen dabei eine zentrale Rolle, da sie die Organisation übernehmen und meist auch den Durchführungsweg auswählen.
Alle drei Wege unterscheiden sich in ihren steuerlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen, was die Wahl für Unternehmen und Mitarbeiter beeinflusst. In der Praxis entscheidet in der Regel der Arbeitgeber, welcher Durchführungsweg im Betrieb eingesetzt wird.
Ein Arbeitnehmer vereinbart beispielsweise eine Entgeltumwandlung von 200 € pro Monat. Der Bruttolohn reduziert sich entsprechend, wodurch auch das zu versteuernde Einkommen sinkt. In der Lohnabrechnung wird dieser Betrag als steuerfreier Abzug ausgewiesen. Der Netto-Effekt ist besonders vorteilhaft: Der Arbeitnehmer spürt nur einen geringeren Abzug, der deutlich unter den vollen 200 € liegt. Gleichzeitig wird über diesen Betrag die betriebliche Altersvorsorge kontinuierlich aufgebaut, was langfristig zur finanziellen Sicherheit im Ruhestand beiträgt.
Die Entgeltumwandlung bietet für Arbeitnehmer eine Reihe von Vorteilen. Durch steuerliche Vergünstigungen und Ersparnisse bei den Sozialabgaben verbessert sich das Verhältnis zwischen Brutto- und Nettoeinkommen. Zusätzlich sind Arbeitgeber verpflichtet, einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung zu leisten, was die Attraktivität des Modells noch einmal erhöht. Darüber hinaus stellt die Entgeltumwandlung eine planbare Möglichkeit dar, langfristig für das Alter vorzusorgen und die persönliche Rentenlücke zu schließen.
Beiträge, die im Rahmen der Entgeltumwandlung umgewandelt werden, sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuer- und sozialabgabenfrei. Arbeitnehmer profitieren damit sofort von niedrigeren Abgaben und haben mehr finanziellen Spielraum. Auch Arbeitgeber sparen Sozialabgaben, wenn sie keinen oder nur einen geringen Zuschuss leisten - was wiederum Handlungsspielräume schafft. Die Steuerlast wird in die Rentenphase verlagert, in der oft ein geringerer Steuersatz gilt. Besonders für Arbeitnehmer mit mittlerem Einkommen ist dieser Vorteil spürbar.
Ein weiterer Vorteil liegt im Netto-Effekt: Der tatsächliche Abzug vom Nettogehalt ist geringer als die Höhe des umgewandelten Bruttobetrags. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer mit relativ kleinen Nettoabzügen hohe Rücklagen für das Alter bilden können. Langfristig führt dies zu einer spürbaren Erhöhung der finanziellen Sicherheit durch zusätzliche Rentenleistungen. Der Effekt verstärkt sich noch einmal, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss gewährt. Insgesamt bietet die Entgeltumwandlung eine sehr gute Möglichkeit, die Rentenlücke im Alter zu reduzieren.
So attraktiv die Entgeltumwandlung auch ist, sie bringt auch finanzielle und organisatorische Risiken mit sich. Nicht jede Lebenssituation macht dieses Modell sinnvoll, weshalb die möglichen Nachteile vor Vertragsabschluss immer sorgfältig geprüft werden sollten.
Da die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung durch die Entgeltumwandlung sinken, kann es langfristig zu einer reduzierten gesetzlichen Rente kommen. Hinzu kommt, dass die Leistungen aus der betrieblichen Altersvorsorge in der Auszahlungsphase steuerpflichtig sind. Darüber hinaus können auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig werden. Deshalb sollte die gesamte Altersvorsorge immer ganzheitlich betrachtet werden, um keine unerwarteten Lücken in der Rentenabsicherung entstehen zu lassen.
Ein weiterer Nachteil liegt in möglichen Kostenstrukturen: Versicherungs- oder Verwaltungskosten können die Rendite der betrieblichen Altersvorsorge spürbar schmälern. Durch das geringere Bruttogehalt sinken zudem die Ansprüche auf Sozialleistungen wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld. Auch beim Elterngeld oder ähnlichen Leistungen kann dies Auswirkungen haben. Manche Verträge sind außerdem wenig flexibel, etwa bei einer Kündigung oder beim Wechsel des Arbeitgebers. Eine ausreichende Transparenz über Kosten und Bedingungen ist daher entscheidend, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Die Entgeltumwandlung erfolgt immer über den Arbeitgeber, während die private Altersvorsorge individuell durch den Arbeitnehmer abgeschlossen wird. Ein wesentlicher Unterschied liegt in der steuerlichen Behandlung: Bei der Entgeltumwandlung sind die Beiträge bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuer- und sozialabgabenfrei, während Einzahlungen in private Vorsorgeprodukte direkt aus dem Nettogehalt erfolgen.
Die private Altersvorsorge bietet in der Regel mehr Flexibilität, ist jedoch oft mit höheren Eigenkosten verbunden. Die betriebliche Altersvorsorge hingegen profitiert von gesetzlich geregelten Arbeitgeberzuschüssen, die die Attraktivität der Entgeltumwandlung deutlich steigern. Beide Modelle schließen sich nicht aus, sondern können sich je nach persönlicher Situation optimal ergänzen, um eine umfassende Vorsorgestrategie zu gewährleisten.
Ob die Entgeltumwandlung sinnvoll ist, hängt von individuellen Faktoren ab. Sie passt nicht in jede Lebensphase oder zu jeder Berufsbiografie und erfordert daher eine sorgfältige Abwägung der persönlichen Situation, Ziele und Alternativen.
Jüngere Arbeitnehmer profitieren besonders, weil sich die Wirkung der Entgeltumwandlung über lange Laufzeiten entfalten kann. Ein höheres Einkommen verstärkt die steuerlichen Vorteile, da die Abgabenersparnis prozentual stärker ins Gewicht fällt. Die Karriereplanung ist ebenfalls relevant: häufige Arbeitgeberwechsel können die Kontinuität der Einzahlungen unterbrechen und den Effekt mindern. Zudem sollte die gesamte Vorsorgestrategie betrachtet werden - die Entgeltumwandlung wirkt am besten im Zusammenspiel mit privaten Vorsorgemaßnahmen.
Weniger geeignet ist die Entgeltumwandlung bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen mit vielen Wechseln, da Stabilität für den langfristigen Aufbau fehlt. Auch bei sehr niedrigem Einkommen fallen die steuerlichen Effekte oft gering aus, während Ansprüche auf staatliche Leistungen (z. B. Grundsicherung im Alter) den Nutzen schmälern können. In späten Berufsjahren mit wenig Restlaufzeit entfaltet die Umwandlung nur noch begrenzte Wirkung. Schließlich kann sie unpassend sein, wenn hohe Flexibilität im verfügbaren Einkommen wichtiger ist als eine langfristige Bindung an Vorsorgebeiträge.
Ein wichtiger Bestandteil der Entgeltumwandlung ist der Arbeitgeberzuschuss, der seit einigen Jahren gesetzlich geregelt ist. Seit 2019 besteht für Neuverträge die Pflicht, dass Arbeitgeber einen Zuschuss leisten müssen. Ziel ist es, die Attraktivität der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) zu steigern und Arbeitnehmer finanziell zu entlasten. Neben dieser gesetzlichen Pflicht können Arbeitgeber auch freiwillige Zuschüsse gewähren, um ihre Wettbewerbsfähigkeit und Mitarbeiterbindung zu stärken.
Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz wurde festgelegt, dass Arbeitgeber 15 % des umgewandelten Betrags zusätzlich als Zuschuss in die bAV einzahlen müssen. Diese Regelung gilt seit 2019 für alle neu abgeschlossenen Verträge und seit 2022 auch für bestehende Altverträge. Der Zuschuss stammt in der Regel aus den eingesparten Sozialabgaben, die durch die Entgeltumwandlung entstehen. Damit wird nicht nur die Altersvorsorge der Arbeitnehmer gestärkt, sondern auch die Förderung der bAV insgesamt vorangetrieben. Die Zuschussregelung ist verbindlich - es besteht kein Spielraum für eine geringere Beteiligung.
Über die gesetzliche Pflicht hinaus können Arbeitgeber auch höhere Zuschüsse zahlen. Diese freiwilligen Leistungen machen die betriebliche Altersvorsorge noch attraktiver und sind ein starkes Signal im Wettbewerb um Fachkräfte. Besonders in großen Unternehmen oder in Tarifverträgen sind solche Verhandlungsspielräume üblich. Viele Arbeitgeber nutzen freiwillige Zuschüsse bewusst als Benefit zur Mitarbeiterbindung, da sie Motivation und Zufriedenheit erhöhen. Flexible Zuschussmodelle ermöglichen es zudem, individuelle Lösungen zu gestalten, die sowohl zu den Unternehmenszielen als auch zu den Bedürfnissen der Mitarbeiter passen.
Die Berechnung der Entgeltumwandlung basiert immer auf dem Bruttolohn des Arbeitnehmers. Der umgewandelte Betrag reduziert das zu versteuernde Einkommen und führt dadurch zu einer Senkung der Steuer- und Sozialabgaben. Wie stark die Ersparnis ausfällt, hängt unter anderem von der Steuerklasse und der Höhe des Gehalts ab. Zusätzlich erhöhen Arbeitgeberzuschüsse die Einzahlungen in die betriebliche Altersvorsorge (bAV), wodurch der Effekt verstärkt wird.
Um die Wirkung der Entgeltumwandlung zu verdeutlichen, hier ein vereinfachtes Beispiel:
Ausgangsdaten (Monat):
Annahmen für Ersparnis auf den umgewandelten Betrag:
Rechenschritte:
Zufluss in die Altersvorsorge:
Jahreseffekt (12 Monate):
Der Mitarbeiter investiert effektiv nur rund 116 € netto pro Monat, während gleichzeitig 230 € monatlich in die betriebliche Altersvorsorge fließen. Durch die Kombination aus Steuer- und Sozialersparnis sowie Arbeitgeberzuschuss entsteht also ein klarer Leverage-Effekt: Für vergleichsweise geringe Nettoaufwendungen wird deutlich mehr Geld für die Altersvorsorge zurückgelegt.
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Auch für Arbeitnehmer bringt die Nutzung Vorteile: Sie profitieren von Transparenz, einer einfachen Handhabung und einer modernen, digitalen Verwaltung ihrer betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitgeber wiederum stärken durch givve ihre Position als attraktive Arbeitgeber, da sie innovative Benefits anbieten, die Motivation und Bindung fördern.
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