Fröhliche Kollegen im Büro, mit Mockup der givve® Card Sachbezug für den öffentlichen Dienst auf Hintergrund mit rotem Verlauf

Sachbezug nach § 18a TVöD

Motivieren Sie Ihre Angestellten im öffentlichen Dienst und gewinnen Sie neue kompetente Mitarbeiter.

✓ Innovativer Mitarbeiter-Benefit
✓ Alternatives Entgelt- bzw. Anreizsystem
✓ Fachkräftemangel entgegenwirken

Was ist die givve Card Sachbezug nach § 18 a TvÖD?

Die givve Card ist eine regionale Prepaid-Sachbezugskarte für den öffentlichen Dienst, mit der Sachbezüge zusätzlich zum Arbeitslohngewährt werden. Die monatliche Aufladung von bis zu 50 € erfolgt zentral nach den Vorgaben der Dienststelle, basierend auf dem § 18a TVöD-VKA. Diese Sachbezugskarten lassen sich individuell auf die von Ihnen gewünschte Region einstellen, um den regionalen Handel zu fördern und dem Verschwinden von Einzelhändlern entgegenzuwirken. Der § 18a TVöD VKA, basierend auf der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020, ermöglicht es Arbeitgebern im öffentlichen Dienst, Budgets aus dem ursprünglichen Entgeltssystem für alternative Entgelte zu nutzen. Dies betrifft kein individuelles Leistungsentgelt, sondern dient als flexibles Anreizsystem. Damit verbindet die givve Card Wertschätzung, Kontrolle und Rechtssicherheit auf zeitgemäße Weise.

Vorteile Gemeinde / öffentliche Einrichtung

  • Arbeitgeberattraktivität steigern und Wertschätzung sichtbar machen
  • Mitarbeiter langfristig binden und motivieren
  • Lokale Wirtschaft und Einzelhandel gezielt stärken
  • Umsatz fließt in regionale Wirtschaft zurück
  • Keine unnötige Belastung der Lohnbuchhaltung durch zusätzliche Formulare oder interne Umverteilung

Vorteile Kartennutzer

  • Steueroptimierter Sachbezug vom Arbeitgeber bringt monatlich bis zu 50 Euro mehr Netto
  • Flexible Nutzung innerhalb der Region
  • Kostenfrei für Nutzer
  • Mobile Payment mit Google Pay, Apple Pay folgt.
     

Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns!

Einsatzgebiet der givve Card

Innerhalb der definierten Region kann die Karte bei allen Mastercard Akzeptanzstellen eingesetzt werden. Auf Wunsch kann das Akzeptanznetz individuell angepasst werden.

Sie als öffentliche Einrichtung legen fest, wie diese Region definiert ist:

  • Klein: Gemeinden / Orte
  • Mittel: Kreisfreie Stadt oder Landkreis
  • Groß: 2er PLZ Gebiet und umliegende


Online Zahlungen sind bei Online Händlern möglich, mit denen givve einen entsprechenden Akzeptanzvertrag geschlossen hat und die ihren Firmensitz in der für die Karte eingestellten Region haben.

Deutschlandkarte mit hervorgehobenem Einsatzgebiet der Sachbezugskarte für den öffentlichen Dienst im 2er PLZ-Gebiet und angrenzenden Regionen.
Eine Grafik, die den steuerfreien Sachbezug mit einer Gehaltserhöhung vergleicht und dabei den Kostenvorteil erläutert, den der Arbeitgeber durch den Sachbezug hat.

Ein Steuervorteil, der motiviert

Mit der Sachbezugskarte von givve können Sie Ihren Mitarbeitern im öffentlichen Dienst unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuer- und sozialabgabenfrei bis zu 50 Euro monatlich zukommen lassen, zusätzlich zum Gehalt. Unser Beispiel zeigt Ihnen den konkreten Vorteil des Sachbezugs im Vergleich zu einer klassischen Gehaltserhöhung.
 

Sie möchten mehr über die Steuervorteile erfahren? Kontaktieren Sie uns!

Bild der givve Card mit einem Schloss als Sicherheitssymbol

Sicherer Sachbezug nach § 18 a TVöD

Mit der givve Card lässt sich der Sachbezug nach § 18a TVöD-VKA einfach und sicher umsetzen: Ein attraktiver Benefit für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst mit flexibler Nutzung.

Effiziente Kartenverwaltung

Das givve Hub bietet Ihnen eine komfortable Möglichkeit, Ihre givve Karten effizient zu verwalten. Sie können Ladeaufträge und Ladedaueraufträge anlegen sowie Karten schnell und unkompliziert bestellen. Eine übersichtliche Struktur und intuitive Bedienung erleichtern die Nutzung. In unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie alle wichtigen Informationen. Zusätzlich stehen Ihnen im Akademie-Bereich des Hubs anschauliche Video-Tutorials zur Verfügung.

 

Das sagen unsere Kunden

“Bei der Suche nach einer passenden Gutscheinkartenlösung für die Auszahlung von leistungsunabhängigen Benefits sind wir auf givve aufmerksam geworden. Der freundliche und kompetente Service hat uns überzeugt.”

Markus Mack | Fachbereichsleiter Personalwesen

“Mit der givve Card als Teil unseres Benefitprogramms leisten wir einen wertvollen Beitrag zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit. Die flexiblen Nutzungsmöglichkeiten der Karte kommen bei unseren Mitarbeitenden sehr gut an und stärken das positive Arbeitsumfeld. Wir freuen uns, mit givve einen Partner an unserer Seite zu haben, der unsere Ziele unterstützt.”

Gemeinde Barleben

Steuerfreier Sachbezug im öffentlichen Dienst – Funktionsweise und Rahmen

Der steuerfreie Sachbezug im öffentlichen Dienst ist eine zweckgebundene Zusatzleistung zum Gehalt, die zusätzlich und nicht als Barlohn ausgezahlt wird. Dienststellen definieren dabei eigenständig den Einsatzrahmen – etwa Budget, Frequenz, Region (z. B. Gemeinde, Landkreis oder Postleitzahlgebiet) und zulässige Händlerkategorien.

Die Nutzung erfolgt ausschließlich im festgelegten Netz zugelassener Akzeptanzstellen. Die monatliche Zuteilung des Guthabens erfolgt zentral durch die jeweilige Organisation, etwa per Aufladung auf eine Sachbezugskarte. Dabei gilt das Guthabenprinzip ohne Dispo oder Kreditrahmen.

Für Nachvollziehbarkeit und Compliance sorgen klare Richtlinien, Transaktionsübersichten und Reporting-Funktionen zur Dokumentation gegenüber Payroll, Haushalt und Revision. Durch definierte Limits, Sperrfunktionen, Ersatzkarten und Mobile Payment-Optionen bleibt die Handhabung sicher und komfortabel. So entsteht Wertschätzung, die messbar wirkt, stärkt die regionale Wirtschaft und entlastet zugleich die Verwaltung.

Bitte beachten Sie: *Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

Wir freuen uns auf Sie!

Unsere erfahrenen Berater:innen unterstützen öffentliche Auftraggeber:innen umfassend bei Auswahl und Einführung der givve Card. Von der Konzeption bis zur Umsetzung stehen wir mit Expertise und Erfahrung an Ihrer Seite. Ein besonderer Fokus liegt auf der Unterstützung bei öffentlichen Ausschreibungen durch unsere ausgebildeten Vergabemanager:innen.

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