Fröhliche Kollegen im Büro, mit Mockup der givve® Card Sachbezug für den öffentlichen Dienst auf Hintergrund mit rotem Verlauf

Sachbezug nach § 18 a TVöD

Motivieren Sie Ihre Angestellten im öffentlichen Dienst und gewinnen Sie neue kompetente Mitarbeiter.

✓ Innovativer Mitarbeiter-Benefit
✓ Alternatives Entgelt- bzw. Anreizsystem
✓ Fachkräftemangel entgegenwirken

Was ist die givve® Card Sachbezug nach § 18 a TvÖD?

Als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst können Sie Ihren Angestellten monatlich bis zu 50 € auf die givve® Card Sachbezug laden, gemäß § 18a TVöD-VKA. Diese Sachbezugskarten lassen sich individuell auf die von Ihnen gewünschte Region einstellen, um den regionalen Handel zu fördern und dem Verschwinden von Einzelhändlern entgegenzuwirken. Der § 18a TVöD VKA, basierend auf der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020, ermöglicht es Arbeitgebern im öffentlichen Dienst, Budgets aus dem ursprünglichen Entgeltssystem für alternative Entgelte zu nutzen. Dies betrifft kein individuelles Leistungsentgelt, sondern dient als flexibles Anreizsystem.

Vorteile Gemeinde / öffentliche Einrichtung

  • Arbeitgeberattraktivität steigern
  • Mitarbeiter langfristig binden und motivieren
  • Lokale Wirtschaft und Einzelhandel gezielt stärken
  • Umsatz fließt in regionale Wirtschaft zurück

Vorteile Kartennutzer

  • Steueroptimierter Sachbezug vom Arbeitgeber bringt monatlich bis zu 50 Euro mehr Netto
  • Flexible Nutzung innerhalb der Region
  • Kostenfrei für Nutzer
  • Mobile Payment mit Google Pay, Apple Pay folgt.
     

Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns!

Einsatzgebiet der givve® Card

Innerhalb der definierten Region kann die Karte bei allen Mastercard Akzeptanzstellen eingesetzt werden. Auf Wunsch kann das Akzeptanznetz individuell angepasst werden. 

Sie als öffentliche Einrichtung legen fest, wie diese Region definiert ist:

  • Klein: Gemeinden / Orte
  • Mittel: Kreisfreie Stadt oder Landkreis
  • Groß: 2er PLZ Gebiet und umliegende

 

 

Deutschlandkarte mit hervorgehobenem Einsatzgebiet der Sachbezugskarte für den öffentlichen Dienst im 2er PLZ-Gebiet und angrenzenden Regionen.
Eine Grafik, die den steuerfreien Sachbezug mit einer Gehaltserhöhung vergleicht und dabei den Kostenvorteil erläutert, den der Arbeitgeber durch den Sachbezug hat.

Ein Steuervorteil, der motiviert

Mit der Sachbezugskarte von givve® können Sie Ihren Mitarbeitern im öffentlichen Dienst unter bestimmten Voraussetzungen komplett steuer- und sozialabgabenfrei bis zu 50 Euro monatlich zukommen lassen, zusätzlich zum Gehalt. Unser Beispiel zeigt Ihnen den konkreten Vorteil des Sachbezugs im Vergleich zu einer klassischen Gehaltserhöhung.
 

Sie wollen mehr über die Steuervorteile erfahren? Kontaktieren Sie uns!

Bild der givve Card mit einem Schloss als Sicherheitssymbol

Sicherer Sachbezug nach § 18 a TVöD

Mit der givve® Card lässt sich der Sachbezug nach § 18a TVöD-VKA einfach und sicher umsetzen: Ein attraktiver Benefit für Mitarbeiter im öffentlichen Dienst mit flexibler Nutzung.

Effiziente Kartenverwaltung

Das givve® Card Business Portal bietet Ihnen eine komfortable Möglichkeit, Ihre givve® Karten effizient zu verwalten. Sie können Ladeaufträge und Ladedaueraufträge anlegen sowie Karten schnell und unkompliziert bestellen. Eine übersichtliche Struktur und intuitive Bedienung erleichtern die Nutzung. In unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie alle wichtigen Informationen. Zusätzlich stehen Ihnen im Akademie-Bereich des Portals anschauliche Video-Tutorials zur Verfügung.

 

Das sagen unsere Kunden

“Bei der Suche nach einer passenden Gutscheinkartenlösung für die Auszahlung von leistungsunabhängigen Benefits sind wir auf givve® aufmerksam geworden. Der freundliche und kompetente Service hat uns überzeugt.”

Markus Mack | Fachbereichsleiter Personalwesen

“Mit der givve® Card als Teil unseres Benefitprogramms leisten wir einen wertvollen Beitrag zur Steigerung der Mitarbeiterzufriedenheit. Die flexiblen Nutzungsmöglichkeiten der Karte kommen bei unseren Mitarbeitenden sehr gut an und stärken das positive Arbeitsumfeld. Wir freuen uns, mit givve® einen Partner an unserer Seite zu haben, der unsere Ziele unterstützt.”

Gemeinde Barleben

Bitte beachten Sie: *Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

Mitarbeiter des givve Teams stehen gemeinsam auf einer Treppe

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