Was ist die givve® Card Sachbezug nach § 18 a TvÖD?
Als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst können Sie Ihren Angestellten monatlich bis zu 50 € auf die givve® Card Sachbezug laden, gemäß § 18a TVöD-VKA. Diese Sachbezugskarten lassen sich individuell auf die von Ihnen gewünschte Region einstellen, um den regionalen Handel zu fördern und dem Verschwinden von Einzelhändlern entgegenzuwirken. Der § 18a TVöD VKA, basierend auf der Tarifeinigung vom 25. Oktober 2020, ermöglicht es Arbeitgebern im öffentlichen Dienst, Budgets aus dem ursprünglichen Entgeltssystem für alternative Entgelte zu nutzen. Dies betrifft kein individuelles Leistungsentgelt, sondern dient als flexibles Anreizsystem.