Lächelnder Mitarbeiter mit givve® Card vor rotem Hintergrund, darüber die Sachbezugskarte als moderner Mitarbeiter-Benefit

givve® Card Sachbezug

Mitarbeiter binden und dabei Steuern sparen - das geht mit der individuell einsetzbaren Sachbezugskarte für Mitarbeiterbenefits.

✓ Flexibel in der Anwendung
✓ 50 Euro steuerfreier Sachbezug
✓ Netto = Brutto für Arbeitnehmer

Was ist die givve® Card Sachbezug?

Mit der givve® Card Sachbezug können Sie als Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern monetäre Benefits auszahlen und dabei von Steuervorteilen profitieren.
Mit dem Sachbezug zeigen Sie Wertschätzung und Dankbarkeit, was Ihre Mitarbeiter motiviert und zugleich ihre Position als attraktiven Arbeitgeber stärkt. Das Guthaben der Karte kann individuell genutzt werden und ist somit optimal für die vielfältigen Wünsche Ihrer Mitarbeiter.

Vorteile Arbeitgeber

  • Beliebte Alternative zur klassischen Gehaltserhöhung
  • Wertschätzung für Arbeitnehmer ausdrücken
  • Steigerung der Motivation und Produktivität
  • Steuer- und sozialabgabenfrei

Vorteile Arbeitnehmer

  • 50 Euro steuerfreies Gehaltsextra (netto = brutto)
  • Karte bei allen Mastercard Akzeptanzstellen einer Region nutzen
  • Einkaufen, ganz nach den eigenen Bedürfnissen
  • Mobile payment mit Google Pay (Apple Pay folgt)
     

Schnell sein lohnt sich

Nehmen Sie jetzt bis 30.04.2025 an unserer givve® Osteraktion teil und sichern Sie sich die attraktiven Sonderkonditionen für die givve® Card Sachbezug & die givve® Card Essenszuschuss! 

Das Angebot gilt nur für die ersten 150 Neukunden. Sparen Sie zusätzlich mit dem Kombi Special, wenn Sie beide Produkte gemeinsam bestellen. Fordern Sie ihren Gutschein zur Teilnahme jetzt unverbindlich an. 

 

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Bezahlmöglichkeiten

Innerhalb der definierten Region kann die Karte bei allen Mastercard Akzeptanzstellen eingesetzt werden. 

Aufgrund rechtlicher Vorgaben müssen die Bezahlmöglichkeiten von Sachbezugskarten (Verwendung der givve® Card für Sachbezüge oder Sachzuwendungen) auf eine Region festgelegt werden. Das Akzeptanznetz kann auch auf individuelle Wünsche angepasst werden, sprechen Sie uns gerne an.

Deutschlandkarte mit beispielhaft hervorgehobenem Einsatzgebiet der Sachbezugskarte im 2er PLZ-Gebiet und angrenzenden Regionen.
Eine Grafik, die den steuerfreien Sachbezug mit einer Gehaltserhöhung vergleicht und dabei den Kostenvorteil erläutert, den der Arbeitgeber durch den Sachbezug hat.

Ein Steuervorteil, der motiviert

Mit der Sachbezugskarte von givve® können Sie Ihren Mitarbeitern komplett steuer- und sozialabgabenfrei bis zu 50 Euro monatlich zukommen lassen, zusätzlich zum Gehalt. Unser Beispiel zeigt Ihnen den konkreten Vorteil des Sachbezugs im Vergleich zu einer klassischen Gehaltserhöhung.
 

Sicherer Sachbezug mit givve®

Sachbezugskarten (§ 8 Absatz 1 Satz 3 EStG) müssen seit 2022 die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG erfüllen. Die givve® Card ist und bleibt Ihre sichere Lösung für den Sachbezug: Ein attraktiver Benefit mit flexibler Nutzung.

Bild der givve Card mit einem Schloss als Sicherheitssymbol

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Einfache Verwaltung des Sachbezugs

Die givve® Plattform ermöglicht Ihnen eine einfache und flexible Kartenadministration. Verwalten Sie Ihre Ladeaufträge, Ladedaueraufträge und Ihre Kartenbestellungen schnell, intuitiv und übersichtlich. 

Individuelle Lademöglichkeiten der Sachbezugskarte

Auf der givve Card® Sachbezug lassen sich zusätzlich zum Sachbezug weitere steueroptimierte Lademöglichkeiten flexibel kombinieren. Die Verwaltung ist dank unseres givve® Card Business Portals mit automatisierten Prozessen, wie beispielsweise dem Ladedauerauftrag, kinderleicht. So werden Sie bei der Administration der Benefits maximal entlastet und sparen Zeit.

Digitalisierung Digitalisierung Symbol

Internet

Bezuschussen Sie den Internetzugang Ihrer Mitarbeiter mit der Internetpauschale:

  • Bis zu 50 €/Monat
  • 25% Pauschalversteuerung
Mehr dazu
Geschenk Geschenk Symbol

Geschenk

Zeigen Sie Ihren Mitarbeitenden Ihre Wertschätzung mit steuerfreien Sachgeschenken:

  • Zu persönlichen Anlässen
  • Jeweils bis zu 60 €
Mehr dazu
Erholung Erholung Symbol

Erholungsbeihilfe

Fördern Sie die Erholung Ihrer Mitarbeiter mit der Erholungsbeihilfe:

  • Bis zu 156 €/Jahr
  • 25% Pauschalversteuerung
Mehr dazu

Gut zu wissen für den Sachbezug

  • Für alle Mitarbeiter: Der steuerfreie Sachbezug gilt für alle Mitarbeiter, einschließlich Minijobber und Auszubildende.
  • Zusätzlich zu Kaffee & Co.: Der Sachlohn kann zusätzlich zu Aufmerksamkeiten wie Obst, Kaffee oder Wasser gewährt werden, da diese nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten.
  • Freigrenze: Die Freigrenze liegt bei 50 € pro Monat und Mitarbeiter. Wird diese überschritten, ist der gesamte Betrag steuerpflichtig.
  • Zusätzlich zum Lohn: Der Sachbezug muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden. Eine Umwandlung ist nicht möglich.
  • Sachbezug je Arbeitgeber: Mitarbeiter mit mehreren Arbeitgebern (z.B. Minijobber) können von jedem Arbeitgeber den 50 €-Sachbezug lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei erhalten.

Bitte beachten Sie:

*Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

Mitarbeiter des givve Teams stehen gemeinsam auf einer Treppe

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