givve Card Modul 60 - steuerfreie Sachgeschenke

Ladeoption: Steuerfreie Sachgeschenke

Schon mit einer kleinen Geste, wie zum Beispiel einem persönlichen Geburtstagsgeschenk, können Sie Ihren Mitarbeitern Ihre Wertschätzung ausdrücken.

✓ Steuerfreie Sachgeschenke für Mitarbeiter
✓ Aufmerksamkeiten zu persönlichen Anlässen
✓ 60 Euro steuerfrei je Anlass

Steuerfreie Sachgeschenke mit der givve® Sachbezugskarte

Arbeitgeber können ihren Angestellten zu einem persönlichen Anlass steuerfreie Sachgeschenke im Wert von bis zu 60 Euro schenken. Dazu zählen z.B. Geburtstage und Hochzeiten. Mit klassischen Sachgeschenken ist das gar nicht so einfach. Sie müssen entscheiden, was das beste Geschenk für Ihre Mitarbeiter ist. Der eine freut sich, für den anderen ist es nicht das Richtige. Mit einer Aufladung auf die givve® Sachbezugskarte überlassen Sie Ihrem Mitarbeiter selbst die Wahl des passenden Geschenks.

Vorteile Arbeitgeber

  • Keine aufwändige Suche nach dem passenden Geschenk. Jeder Mitarbeiter sucht sich einfach das aus, was er gerne möchte.
  • Zeitsparende Abwicklung dank einfacher Prozesse
  • Verbesserung der Außenwirkung Ihrer Arbeitgebermarke

Vorteile Arbeitnehmer

  • Zeitgemäßes digitales Produkt mit einfacher Handhabung
  • Unzählige Möglichkeiten das Guthaben nach Belieben einzusetzen, anstatt einem klassischem Präsentkorb
  • Auch größere Anschaffungen sind möglich, denn das Guthaben darf man ansparen

Kartenaufladung als Geschenk zum persönlichen Anlass

Nutzen Sie die Funktion des jährlichen Ladedauerauftrags und laden Sie am Tag des persönlichen Anlasses, wie dem Geburtstag Ihres Mitarbeiters, einfach den gewünschten Betrag (max. 60 €) auf die givve® Card. So machen Sie Ihren Mitarbeitern eine Freude. Wir bieten Ihnen dazu passende Grußkarten kostenlos zum Download an. 

Gut zu wissen für steuerfreie Sachgeschenke

  • Was sind steuerfreie Sachgeschenke?
    Kleine Aufmerksamkeiten oder auch sogenannte Sachzuwendungen, wie klassischerweise Blumen oder Bücher, können Sie Ihren Mitarbeitern bis zu einem Freibetrag von 60 Euro brutto (inklusive Umsatzsteuer) steuerfrei schenken (R 19.6, Abs. 1 LStR). 
  • Was zählt als persönlicher Anlass?
    Ein persönlicher Anlass eines Mitarbeiters ist zum Beispiel der Geburtstag, eine Hochzeit, die Geburt eines Kindes, ein Mitarbeiterjubiläum oder sogar ein Krankenbesuch. Der persönliche Anlass ist aber nicht zu verwechseln mit einem gesellschaftlichen bzw. kulturellen Ereignis, wie z.B.: Weihnachten, Ostern oder einem Firmenereignis (z.B. Firmenjubiläum).
  • Steuerfreie Sachgeschenke: Wenn ein persönlicher Anlass für ein Geschenk gegeben ist, werden keine Steuerabgaben fällig. Um die Bedingung eines steuerfreien Sachbezugs zu erfüllen, muss der persönliche Anlass des Mitarbeiters zwingend gegeben sein. Bei einer Überschreitung der 60 Euro Freigrenze muss der komplette Betrag versteuert werden. Für höherwertige Sachgeschenke kann die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG genutzt werden.
  • Häufigkeit: Solche Aufmerksamkeiten können mehrmals getätigt werden, solange der persönliche Anlass gegeben ist. Es gibt hierbei keine Obergrenze an persönlichen Anlässen. Auch gibt es keine zeitliche Definition, wann ein Anlass incentiviert werden darf. Wenn beispielsweise der Geburtstag eines Mitarbeiters im selben Monat liegt wie die Geburt seines Kindes und noch im gleichen Monat ein Krankenbesuchs getätigt wird, kann in diesem Beispiel dreimal ein Betrag von bis zu 60 Euro geschenkt werden.
  • Steuerfreie Weihnachtsgeschenke: Es gibt auch Möglichkeiten, dass Weihnachtsgeschenke steuerfrei bleiben, zum Beispiel auf der Weihnachtsfeier im Rahmen des 110 Euro Freibetrags für Betriebsveranstaltungen (§ 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a EStG).
  • Zusätzlich: Aufmerksamkeiten zu einem persönlichen Anlass können auch parallel zum (monatlichen) 50 Euro Sachbezug ausgegeben werden. 
     
  • Rechtliche Grundlage: Die gesetzliche Grundlage für Aufmerksamkeiten zu einem persönlichen Anlass ist R 19.6, Abs. 1 LStR.*

Grußkarten für steuerfreie Sachgeschenke - passend für jeden Anlass

Machen Sie Ihren Mitarbeitern eine Freude. Passend für steuerfreie Sachgeschenke mit der givve® Card bieten wir Ihnen verschiedene Varianten von Grußkarten zum kostenlosen Download an. Einfach die pdf Datei herunterladen und ausdrucken. Um es als Karte zu verwenden, können Sie das Papier beidseitig bedrucken und in der Mitte falten.

Weihnachten

Danke

Danke

Modul60-Grußkarte-Geschenk

Geburtstag 1

Modul60-Grußkarte-Luftballon

Geburtstag 2

Modul60-Grußkarte-Muffin

Geburtstag 3

Hochzeit 1

Hochzeit 2

Geburt 1

Geburt 2

Jubiläum (Set)

Abschied (Set)

Abschied 2

Abschied 3

Bitte beachten Sie: *Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

Mitarbeiter des givve Teams stehen gemeinsam auf einer Treppe

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