Erholungsbeihilfe mit der givve® Sachbezugskarte
Mit der freiwilligen Erholungsbeihilfe können Arbeitgeber Ihren Mitarbeitern einen Zuschuss zu Erholungskosten (z.B. Urlaub oder Kur) gewähren. Wenn Sie die Erholungsbeihilfe anstelle von Urlaubsgeld einsetzen, dann bringt das Steuervorteile für beide Seiten. So können Sie die Motivation Ihrer Mitarbeiter langfristig steigern und deren gesundheitliches Wohlergehen fördern. Die Erholungsbeihilfe können Sie einfach zusätzlich auf die givve® Sachbezugskarte aufladen.