Ladeoption: Bonus

Ihre Mitarbeiter haben ein großes Projekt abgeschlossen oder eine besondere Leistung erbracht? Dann steht eventuell eine Bonuszahlung im Raum.

✓ Flexibel nach individuellen Wünschen einsetzbar
✓ Attraktiver Bonus für Mitarbeiter
✓ 30 % Pauschalversteuerung nach § 37b

Bonuszahlungen oder Prämien mit der givve® Sachbezugskarte

Wer besondere Arbeitsleistungen erbringt, sollte dafür auch belohnt werden. Mit Bonuszahlungen können Sie Ihre Mitarbeiter zusätzlich motivieren und vergüten. Sachprämien oder ein Shop mit verschiedenen Angeboten trifft dabei nicht jedermanns Geschmack und wird schnell unattraktiv. Mit der givve® Prepaidkarte können Sie Bonuszahlungen oder Prämien ganz bequem verteilen und Ihre Mitarbeiter können das Guthaben flexibel einsetzen. 

Vorteile Arbeitgeber

  • Einfache und schnelle Abwicklung Dank technisch optimierter Prozesse
  • Attraktiver Bonus für Ihre Mitarbeiter als Alternative zu klassischen Sachprämien
  • Stärkung der Sichtbarkeit Ihrer Arbeitgebermarke Dank individuellem Kartendesign

Vorteile Arbeitnehmer

  • Attraktiver, digitaler Benefit, der in der eingestellten Region nach Belieben einsetzbar ist
  • Mit der givve® Card können Arbeitnehmer ihr Guthaben auch ansparen, wenn es mal eine größere Anschaffung sein soll
  • Flexibel einsetzbarer Bonus für Mitarbeiter, da jeder selbst entscheidet, wofür er ihn nutzen möchte

Gut zu wissen für Bonuszahlungen und Prämien

  • Bonuszahlungen: Betrieblich veranlasste Zuwendungen und Geschenke (im Sinne des § 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 1), die nicht in Geld bestehen, können bis zu einem Wert von 10.000 € pauschal mit 30% versteuert werden (nach § 37b Abs. 1 EStG). Zusätzlich zu den 30 % fallen auch die pauschale Kirchensteuer und der pauschaler Solidaritätszuschlag an. Pauschalversteuerte Sachzuwendungen an Arbeitnehmer nach § 37b müssen außerdem in der Sozialversicherung als sonstiger Bezug pflichtig abgerechnet werden.*
     
  • Versteuerung: Unternehmen können die Versteuerung der Sachzuwendung, welche Sie ihren Mitarbeitern schenken, übernehmen.
     
  • Voraussetzungen: Dies gilt für betrieblich veranlasste Zuwendungen an Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen, soweit diese nicht in Geld bestehen und zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden. Auch im Rahmen von Sachzuwendungen nach § 37b EStG müssen die ZAG Kriterien erfüllt sein. Mehr dazu lesen Sie hier.
     
  • Betrag: Möglich sind hierbei Aufwendungen, welche den Betrag von 10.000 Euro je Empfänger und Wirtschaftsjahr nicht übersteigen. Von der möglichen Sachzuwendung (10.000 €) sind jedoch alle Kosten, die bei der Bereitstellung der Sachzuwendung entstehen (z.B. Kartenherstellung, Versand, Ladegebühr, etc.), abzuziehen. Mehr dazu lesen Sie hier.*
     
  • Rechtliche Grundlage: Die gesetzliche Grundlage für Bonuszahlungen an Arbeitnehmer ist § 37b Abs. 1 EStG.*

*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

Mitarbeiter des givve Teams stehen gemeinsam auf einer Treppe

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