givve Card Firmenausgaben

Zweckgebundene Firmenkarte für operative Ausgaben mit Budget-Transparenz in Echtzeit und zentraler Steuerung.

✓ Volle Kontrolle der Ausgaben
✓ Einsatzgebiet und Akzeptanzstellen auf Wunsch auswählen
✓ Keine Bonitätsprüfung notwendig

Mann im Anzug hält eine Zahlungskarte und ein Smartphone.

Was ist die givve Card für Firmenausgaben?

Die givve Card Firmenausgaben ist eine Mastercard für zweckgebundene betriebliche Ausgaben, wie z.B. Reisekosten, Tanken oder Bewirtung, auch Software Abonnements und sonstige Ausgaben sowie Anschaffungen sind damit einfach abzuwickeln. Die Prepaid Karte wird mit dem gewünschten Budget aufgeladen, zentral im givve Hub verwaltet und nach Bedarf zum Bezahlen eingesetzt. Manuelle Abrechnungsprozesse sind dank der präzise steuerbaren Firmenausgabenkarte überflüssig. Die Karte bietet eine Alternative zu herkömmlichen Firmenkreditkarten aus folgenden Gründen:

  • Vorteile Arbeitgeber

    • Firmenausgabenkarte ohne Bonitätsprüfung
    • Präzise Steuerung der Karteneinstellung (Einsatzgebiet, Akzeptanzstellen, Bargeldbezug)
    • Transparenz und Kontrolle über Budgets sowie getätigte Ausgaben
    • Digitale Zahlung: Keine Handkasse, private Vorleistungen oder geteilte Kreditkarten
    • Einfach Verwaltung der Karten und Einstellungen im givve Hub
    • Individuelles Design für Ihre Marken Sichtbarkeit
  • Vorteile Arbeitnehmer

    • Einfache Zahlung betrieblicher Ausgaben mit digitaler Prepaid Karte
    • Keine privaten Auslagen und nachträgliche Erstattungen nötig
    • Transparenz über verfügbares Budget und getätigte Transaktionen in der givve App
    • Online Zahlungen sowie mobile Zahlung via Apple Pay und Google Pay möglich
    • Bei Bedarf Bargeldabhebung an POS und ATM möglich

Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns!

Flexible Bezahlmöglichkeiten

Das Einsatzgebiet für die givve Card Firmenausgaben können Sie individuell einstellen, je nach den Bedürfnissen des Unternehmens, mögliche Optionen sind:

  • Weltweit
  • EU-weit
  • Deutschlandweit
  • Bestimmte Länder (z.B. Deutschland, Frankreich und USA)
  • Auf PLZ-Ebene eine Wunsch-Region in Deutschland: Stadt, Landkreis oder Gemeinde/Ort

Akzeptanzstellen können auf Wunsch individuell branchenbasiert ausgewählt werden (z.B. Reisen, Mobilität, Essen und Trinken, uvm.). Wählen Sie aus 9 Branchengruppen mit 41 Unterkategorien, wo Ihre Mitarbeitenden mit der Karte bezahlen können.

Online-Zahlungen sowie Bargeldabhebungen am ATM oder an der Kasse können je nach Bedarf aktiviert oder deaktiviert werden.

Firmenausgaben sicher umsetzen mit givve

Das Unternehmen definiert, wer die Firmenausgaben Karte erhält und für welche geschäftlichen Zwecke sie eingesetzt werden darf. Die Ausgaben sind auf das verfügbare Kartenguthaben begrenzt, es gibt keine Kreditlinie und keine unkontrollierte Überziehung. Die Einsatzmöglichkeiten der Karte sind zweckgebunden. Bei Bedarf können die Karten zentral ge- und entsperrt werden.

Verwaltung von Firmenausgaben

Im givve Hub verwalten Sie Ihre Firmenausgaben einfach und übersichtlich. Hier bestellen Sie Karten, legen Budgets, Einsatzgebiet und weitere Einstellungen fest. Sie können Lade-Daueraufträge einrichten und relevante Daten für die Buchhaltung exportieren.

Gut zu wissen für Firmenausgaben

  • Gesetzliche Basis: Mastercard-Zahlungsinstrument, das mit E-Geld aufgeladen wird und für das die einschlägigen aufsichtsrechtlichen Vorgaben, insbesondere die des ZAG gelten.
  • Nachvollziehbare Geschäftsausgaben: Buchungen sowie erforderliche Aufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen (§ 146 Abs. 1 AO).
  • Beleg- und Aufbewahrungspflichten: Eine Kartentransaktion ersetzt keinen steuerlich erforderlichen Beleg. Buchungsbelege müssen weiterhin ordnungsgemäß erfasst und aufbewahrt werden (§ 147 AO).

Bitte beachten Sie: *Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.