Lachender Mann und Frau beim Mittagessen vor gelbem Hintergrund, mit givve® Card Essenszuschuss im Vordergrund

givve® Card Essenszuschuss

Steuern sparen und Mitarbeiter motivieren. Mit der givve® Card Essenszuschuss sind Arbeitnehmer maximal flexibel im größtmöglichen regionalen Netzwerk.

✓ Größtmögliches Netzwerk
✓ Für Büro und Home Office
✓ Mitarbeiterverpflegung, auch ohne Kantine
✓ Erste Kartenlösung für den Essenszuschuss

Was ist die givve® Card Essenszuschuss?

Mit der givve® Card Essenszuschuss können Sie als Arbeitgeber das Mittagessen Ihrer Mitarbeiter bis zu 7,50 Euro pro Arbeitstag steueroptimiert bezuschussen. Dieses Gehaltsextra fördert ein positives Betriebsklima, steigert Motivation und Produktivität und zeigt den Mitarbeitern Ihre Wertschätzung. Indem Sie in das Wohlbefinden Ihres Teams investieren, stärken Sie deren Zufriedenheit ganz einfach und schmackhaft während der Mittagspause.

Vorteile Arbeitgeber

  • Maximale Vielfalt durch größtmögliches Akzeptanznetz
  • Steuerkonforme Umsetzung
  • Essenszuschuss kann sogar komplett steuerfrei gewährt werden, siehe Rechenbeispiel unten
  • Minimaler Verwaltungsaufwand
  • Arbeitnehmer wertschätzen und Motivation mit jedem Essen steigern

Vorteile Arbeitnehmer

  • Vielfältig einsetzbar im größtmöglichen regionalen Akzeptanznetz
  • Vorschuss vom Arbeitgeber statt eigene Vorleistung
  • Keine Belege einreichen
  • Einfach mit der Karte bezahlen
  • Bis zu 1.350 Euro netto mehr pro Jahr
  • Zuschuss kann nicht verfallen und in den Folgemonat übertragen werden
     

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Größte Freiheit beim Bezahlen

Die givve® Card Essenszuschuss bietet das größte regionale Netzwerk für Mittagsverpflegung: In der festgelegten Region kann sie bei allen Restaurants (auch Fast-Food), Imbissen, Gaststätten und Cafés sowie Bäckereien und Metzgereien genutzt werden, die Mastercard akzeptieren ( > als 170.000 Gastrobetriebe in Deutschland). Ebenso bei bestimmten Lieferdiensten sowie Supermärkten. 

Die festgelegte Region umfasst den 2er PLZ Bezirk und alle unmittelbar angrenzenden 2er PLZ Bezirke und ist je Karte einstellbar.

Individualisieren und erweitern Sie das Akzeptanznetzwerk um Ihre unternehmenseigene Kantine, um den Essenszuschuss unkompliziert zu verwalten.

Deutschlandkarte mit markiertem Einsatzgebiet für den Essenszuschuss: gültig in der 2er PLZ-Region und angrenzenden Gebieten bei Restaurants, Bäckereien, Metzgereien, die Mastercard akzeptieren und bei bestimmten Lieferdiensten.
Vergleichsgrafik: Essenszuschuss vs. Gehaltserhöhung – Höhere Ersparnis durch steuerfreie Zuschüsse für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Mitarbeitermotivation stärken und gleichzeitig sparen

Der Essenszuschuss ermöglicht es Ihnen als Arbeitgeber bis zu 1.350 € pro Jahr zu bezuschussen. Was dies im Vergleich zu einer regulären Gehaltserhöhung bedeutet, sehen Sie in unserem Beispiel.
 

Zukunft des Essenszuschusses: Karte statt Papier

Bereits 2019 haben wir mit der givve® Lunch App als einer der ersten Anbieter die klassische Papier-Essensmarke digitalisiert. Doch wir wissen: Die App stößt an ihre Grenzen. Deshalb gehen wir den nächsten Schritt und präsentieren als erster Anbieter in Deutschland die givve® Card Essenszuschuss – eine innovative, kartenbasierte Lösung.
Warum sie die Zukunft ist und welche Vorteile sie gegenüber Papier und App bietet, erfahren Sie im Vergleich:

Grafik, die links den Sachbezugswert bzw. Pflichtanteil von 4.,40 Euro zeigt und rechts den steuerfreien Zuschuss von 3,10 Euro. Ab dem Betrag von 11,90 Euro ist der Essenszuschuss komplett steuerfrei

Wie setzt sich der Essenszuschuss zusammen?

Der Essenszuschuss kann mit der givve® Card Essenszuschuss auch komplett steuerfrei gewährt werden, wenn das Mittagessen mindestens 11,90 Euro kostet. Wie genau sich der Essenszuschuss zusammensetzt, zeigt unsere Grafik. 

Sie wollen mehr über die Steuervorteile erfahren? Kontaktieren Sie uns!

Sicherer Essenszuschuss mit givve®

Die givve® Card Essenszuschuss ermöglicht eine sichere, digitale Ausgabe von Essenszuschüssen, ohne Verwaltungsaufwand. Dank automatisierter Prozesse und transparenter Kontrolle erfüllen Sie mit der Karte alle rechtlichen Anforderungen.

Bild der givve Card mit einem Schloss als Sicherheitssymbol

Anrufungsauskunft Finanzamt

Für größtmögliche Sicherheit beim Einsatz der givve® Card für die Gewährung von Zuschüssen für arbeitstägliche Mahlzeiten (Essenszuschuss) empfehlen wir einen Antrag auf Anrufungsauskunft beim zuständigen Finanzamt zu stellen. Ein Muster für diesen Antrag ist hier erhältlich. Alle Details zum Thema Anrufungsauskunft können Sie auf folgender Seite nachlesen. 

Verwaltung für den Essenszuschuss leicht gemacht

Im givve® Card Business Portal lassen sich Ihre Benefits einfach und flexibel verwalten. Von Ladeaufträgen, Ladedaueraufträgen und Kartenbestellungen. Schnell, intuitiv und übersichtlich. 

Das sagen unsere Kunden

“Dank des individuellen Brandings auf der Benefit Karte, können wir uns als attraktiver Arbeitgeber präsentieren und bei unseren Mitarbeitern punkten. Für die givve ® Card spricht zusätzlich die einfache Umsetzung und der geringe Verwaltungsaufwand.”

Nico Zimmerling | Kaufmännischer Leiter (CFO)/Leitung Personal

“Wir schätzen die gute und schnelle Kundenbetreuung der Firma givve® und unsere Mitarbeiter freuen sich über die flexiblen Einsatzmöglichkeiten der givve® Card.”

HR Management Wienerberger GmbH

“Vom ersten Termin, über den Erhalt der Karten bis hin zur Verwaltung im Online Portal hat alles wunderbar geklappt und unsere Mitarbeiter freuen sich über die vielen Einsatzmöglichkeiten.”

Laura Wenningmann | Assistant to the CEO

Gut zu wissen für den Essenszuschuss

  • Auch für Home Office- oder Teilzeitmitarbeiter möglich, auch wenn die betriebliche Arbeitszeitregelung keine entsprechenden Ruhepausen vorsieht.
  • Der Essenszuschuss kann mit anderen Gehaltsextras, wie dem steuerfreien Sachbezug oder Mitarbeitergeschenken kombiniert werden.
  • Mitarbeiter, die eine Dienstreise durchführen oder eine Auswärtstätigkeit ausüben, dürfen an diesen Tagen keinen Essensgeldzuschuss erhalten, da bereits Anspruch auf eine steuerfreie Verpflegungspauschale (Spesen) besteht.
  • Für die Nutzung der givve® Card Essenszuschuss, müssen Ihre Mitarbeiter eine sog. Ergänzungsvereinbarung zeichnen. Ein Musterdokument finden Sie zum Download im  givve® Card Business Portal.
     

Bitte beachten Sie: *Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

Mitarbeiter des givve Teams stehen gemeinsam auf einer Treppe

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