Bezahlkarte für Leistungsempfänger

Die givve Bezahlkarte: Standardisiert und individuell skalierbar für Ihre Behörde.

✓ Ohne Vertragslaufzeit und Mindestbestellmenge
✓ Flexibel auf Anforderungen einstellbar
✓ Transparente Preisgestaltung
✓ Schnelle Umsetzung garantiert

Verschiedenfarbige Hände greifen sich gegenseitig im Kreis, Symbolbild für Zusammenhalt; daneben eine givve® Card Bezahlkarte auf blauem Hintergrund

Was ist die givve Card Bezahlkarte?

Die Bezahlkarte von givve ist eine Prepaid Mastercard, die von Behörden und öffentlichen Einrichtungen mit Leistungsgeldern beladen werden kann. Sie kann für verschiedene Leistungsempfänger eingesetzt werden, z.B. als:

  • Bezahlkarte für Asylbewerber
  • Freizeitkarte für Jugendliche
  • Bezahlkarte für ausländische Studierende
  • Bezahlkarte zur Unterstützung von Obdachlosen
  • Bezahlkarte für Rentner
  • Vorteile Behörden

    • Einsparung von Personal- und Verwaltungskosten
    • Höhere Sicherheit durch Wegfall von Bargeldlagerung und -transport
    • Schnelle, sichere Einführung ohne Vertragsbindung
    • Keine Mindestbestellmenge, transparente Kosten
    • Kein Dispo, keine Überweisung möglich mit den Karten
    • Rückbuchung ungenutzten Guthabens möglich
    • Sofortige Nutzung durch vorgeladene Karten
    • Optional: Bargeldabhebung, Online-Zahlungen, Händlerausschluss
  • Vorteile Leistungsempfänger

    • Flexible Nutzung - deutschlandweit im Mastercard-Netzwerk
    • Hohe Sicherheit durch PIN und NFC
    • Kostenfrei für Nutzer
    • Neutrales Design, keine Stigmatisierung
    • Gleichberechtigte Teilhabe an wirtschaftlichen Aktivitäten (z.B. Online-Zahlungen)
    • 24/7 transparente Guthaben- und Transaktionsübersicht per App/Web
    • Kein Wohnsitz oder Bankkonto nötig
    • Webportal, App und Support in 22 Sprachen
    • Mobile Payment mit Google Pay (Apple Pay folgt)
       

Internationale Expertise

Der givve Mutterkonzern, die Upcoop Groupe, stattet u.a. bereits in Frankreich, Italien und Rumänien Geflüchtete oder Sozialhilfeempfänger mit Bezahlkarten aus. Das französische Amt für Einwanderung und Integration profitiert von einer immensen Kosten- und Aufwandsreduzierung. Seit Einführung konnten außerdem rund 20 Millionen Euro ungenutzte Leistungszahlungen (bspw. bei Ausreise Asylsuchender) auf Behördenkonten zurückgebucht werden.

Karten seit 2016
824.000
€ Ausgabevolumen p.a.
450 Mio.
€ Rückbuchungen
20 Mio.

Interesse geweckt? Kontaktieren Sie uns!

Einsatzgebiet der Bezahlkarte

Innerhalb der festgelegten Region kann die Bezahlkarte bei allen Mastercard Akzeptanzstellen eingesetzt werden. Sie als Behörde legen die Region fest, folgende Möglichkeiten stehen zur Wahl:

  • Deutschlandweit / Bundesweit
  • Bundesland
  • Kreisfreie Stadt oder Landkreis
  • Gemeinden / Orte
  • Weitere PLZ Gebiete können angeschlossen werden

 

Sofern von der jeweiligen Behörde freigeschaltet, sind Online Zahlungen bei Online Händlern möglich, mit denen givve einen entsprechenden Akzeptanzvertrag geschlossen hat und die ihren Firmensitz in der für die Karte eingestellten Region haben.

Deutschlandkarte mit beispielhaften Einsatzgebieten der Bezahlkarte für Leistungsempfänger: Gemeinde (z. B. Bad Vilbel), Landkreis oder kreisfreie Stadt (z. B. Frankfurt), Bundesland (z. B. Hessen), PLZ-Region (z. B. 2er PLZ-Gebiet) oder bundesweit.
Drei Personen schauen gemeinsam auf einen Monitor in einem modernen Büro.

Sichere Bezahlkarte mit givve

givve ist Ihr zuverlässiger Partner für die sichere Umsetzung der Bezahlkarte in Ihrer Region und erfüllt alle datenschutzrechtlichen Anforderungen.
 

Einfache Verwaltung der Bezahlkarten

Das givve Hub bietet eine einfache und flexible Verwaltung Ihrer givve Karten. Erstellen Sie Ladeaufträge, setzen Sie Ladedaueraufträge auf und bestellen Sie neue Karten, das alles schnell und übersichtlich. Unsere umfassende Anleitung führt Sie durch alle wichtigen Funktionen. Im Akademie-Bereich des Hubs stehen Ihnen hilfreiche Video-Tutorials zur Verfügung, die Ihnen und Ihren Mitarbeitern die optimale Nutzung des Hubs ermöglichen.

3 Verwaltungsoptionen für Behörden

  • Verwaltungsportal von givve

    Kostenlose, webbasierte Komplettverwaltung.

  • SEPA-Überweisung

    Kartenaufladung über Fachverfahren per SEPA, Verwaltung in der givve® Plattform.

  • Prosoz, LÄMMkom Lissa & Co.

    Integration per kostenloser API, nahtlose Anbindung möglich.

Das sagen unsere Kunden

“Mit der Einführung der Bezahlkarte von givve sind wir sehr zufrieden, da wir enormen Verwaltungsaufwand einsparen und von einer modernen Lösung für Leistungszahlungen profitieren. Mit der Bezahlkarte kann man im Saale-Orla-Kreis sowie den angrenzenden PLZ-Gebieten an allen Mastercard Akzeptanzstellen bezahlen. Außerdem können die Kartennutzer Bargeld an Verkaufsstellen abheben.”

Herr Wetzel | Fachdienstleiter Ausländerwesen/Integration Saale-Orla-Kreis

“Wir waren positiv überrascht von der schnellen und qualitativ hochwertigen Umsetzung der Bezahlkarten für den Landkreis Greiz. (…) Angefangen mit einem ersten persönlichen Gespräch, über regelmäßigen Austausch, bis hin zur Schulung unserer Mitarbeiter sind wir sehr zufrieden mit der Beratung und Umsetzung von givve und freuen uns auf eine langfristige Kooperation.”

Sven Maiwald | Amtsleiter Sozialamt Landkreis Greiz

“In nur wenigen Wochen haben wir die Bezahlkarte für den Wartburgkreis gemeinsam mit givve umgesetzt und sind sehr zufrieden mit der guten Zusammenarbeit. Die Karte im eigenen Design unseres Landkreises kann sowohl zum Bezahlen bei Mastercard Akzeptanzstellen als auch für Barabhebungen an Verkaufsstellen eingesetzt werden. Für uns in der Verwaltung sowie für die Kartennutzer ist die Bezahlkarte sehr einfach zu handhaben.”

Martin Rosenstengel | Kreisbeigeordneter Landkreisamt Wartburgkreis

Bitte beachten Sie: *Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.