givve Beschaffungskarte

Zweckgebundene Beschaffungskarte für dienstliche Ausgaben mit Budget-Kontrolle in Echtzeit sowie zentraler Steuerung.

✓ Transparenz über Ausgaben
✓ Einsatzmöglichkeiten und Akzeptanzstellen auf Wunsch individualisieren
✓ Ohne Bonitätsprüfung

Mann hält eine Zahlungskarte vor einem geöffneten Laptop.

Was ist die givve Beschaffungskarte?

Die givve Beschaffungskarte ist eine Mastercard für zweckgebundene dienstliche Ausgaben. Ob Reisekosten, Tank- und Bewirtungskosten, Software-Abonnements oder sonstige dienstliche Ausgaben und Anschaffungen: Mit der Prepaid-Karte lassen sich unterschiedliche Beschaffungen einfach abwickeln. Sie  laden die Karte mit dem gewünschten Budget auf und verwalten sie zentral über den givve Hub. Anschließend setzen Sie das Guthaben je nach Bedarf für die vorgesehenen Zahlungen ein. Da Sie die Ausgaben über die Beschaffungskarte präzise steuern können, entfallen aufwendige manuelle Abrechnungsprozesse. Damit bietet die givve Card aus folgenden Gründen eine Alternative zu klassischen dienstlichen Kreditkarten:

  • Vorteile für Behörden und öffentliche Einrichtungen

    • Keine Bonitätsprüfung für die Beschaffungskarte erforderlich
    • Karteneinstellungen gezielt steuern: Einsatzgebiet, Akzeptanzstellen und Bargeldbezug individuell festlegen
    • Budgets und Ausgaben transparent im Blick behalten und kontrollieren
    • Dienstliche Ausgaben digital bezahlen: Ohne Handkasse, private Vorleistungen oder gemeinsam genutzte Kreditkarten
    • Karten und Einstellungen einfach verwalten über den givve Hub
    • Individuelles Kartendesign für mehr Sichtbarkeit Ihrer Einrichtung oder Behörde
  • Vorteile für Kartennutzer

    • Dienstliche Ausgaben einfach bezahlen mit einer digitalen Prepaid-Karte
    • Keine privaten Vorleistungen und anschließenden Erstattungen erforderlich
    • Verfügbares Budget und Transaktionen jederzeit im Blick über die givve App
    • Online und mobil bezahlen mit Apple Pay und Google Pay
    • Bargeld bei Bedarf abheben am POS oder Geldautomaten (ATM)

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Vielfältige Zahlungsoptionen

Das Einsatzgebiet der givve Beschaffungskarte lässt sich individuell an die Anforderungen Ihrer Einrichtung / Behörde anpassen. Folgende Optionen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Weltweiter Einsatz
  • Einsatz innerhalb der EU
  • Deutschlandweiter Einsatz
  • Auswahl bestimmter Länder, zum Beispiel Deutschland, Frankreich und die USA
  • Festlegung einer Wunschregion in Deutschland auf PLZ-Ebene, zum Beispiel eine Stadt, ein Landkreis, eine Gemeinde oder ein Ort

Auch die Akzeptanzstellen können Sie auf Wunsch nach Branchen festlegen, beispielsweise für Reisen, Mobilität sowie Essen und Trinken. Dafür stehen Ihnen 9 Branchengruppen mit insgesamt 41 Unterkategorien zur Auswahl. So bestimmen Sie, in welchen Bereichen Ihre Angestellten mit der Karte bezahlen können.

Online-Zahlungen und Bargeldabhebungen am Geldautomaten (ATM) oder an der Kasse können Sie abhängig von Ihrem Bedarf aktivieren oder deaktivieren.

Dienstliche Ausgaben mit givve sicher umsetzen

Die Einrichtung / Behörde legt fest, wer eine Beschaffungskarte erhält und für welche dienstlichen Zwecke sie genutzt werden darf. Die Ausgaben sind stets auf das vorhandene Kartenguthaben beschränkt. Eine Kreditlinie oder unkontrollierte Überziehung ist ausgeschlossen. Gleichzeitig sind die Einsatzmöglichkeiten der Karte zweckgebunden. Bei Bedarf können Sie die Karten zentral sperren und wieder entsperren.

Administration von dienstlichen Ausgaben

Im givve Hub steuern und verwalten Sie Ihre dienstlichen Ausgaben zentral und übersichtlich. Sie bestellen dort Karten, definieren Budgets und Einsatzgebiete oder nehmen weitere Einstellungen vor. Zusätzlich können Sie Lade-Daueraufträge einrichten und benötigte Daten für Ihre Buchhaltung exportieren.

Gut zu wissen für dienstliche Ausgaben

  • Gesetzliche Basis: E-Geld-basiertes Mastercard-Zahlungsinstrument; relevant sind insbesondere die Vorgaben des § 1 ZAG.
  • Nachvollziehbare Ausgaben: Dienstliche Zahlungen müssen ordnungsgemäß erfasst und gebucht werden. Grundlage: § 71 BHO bzw. entsprechende landes- und kommunalrechtliche Vorschriften.
  • Vorschüsse & Kartenaufladung: Kartenguthaben kann je nach haushaltsrechtlicher Ausgestaltung zunächst als Vorschuss verbucht werden und muss anschließend ordnungsgemäß abgerechnet werden. Grundlage: § 60 BHO bzw. entsprechende landes- und kommunalrechtliche Vorschriften.
  • Beleg- & Aufbewahrungspflichten: Die Kartenzahlung ersetzt grundsätzlich keinen Beleg. Belege und relevante Unterlagen müssen erfasst, zugeordnet und aufbewahrt werden. Grundlage: § 75 BHO bzw. entsprechende landes- und kommunalrechtliche Vorschriften.
  • Zahlungs- & Freigabeprozesse: Kartenzahlungen müssen in die jeweiligen Anordnungs-, Zahlungs- und Freigabeprozesse der öffentlichen Stelle eingebunden werden. In der Bundesverwaltung ist die Kartenzahlung als Zahlungsart vorgesehen; ihr Einsatz erfordert dort die Einwilligung des BMF.

Bitte beachten Sie: *Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.