Geschenkgutscheine für Mitarbeiter

Geschenkgutscheine für Mitarbeiter sind für Unternehmen eines der effektivsten Instrumente, um Wertschätzung zu zeigen und die Mitarbeiter nachhaltig zu motivieren. Ob als regelmäßiger Extra-Baustein zum Gehalt oder als Aufmerksamkeit zu besonderen Anlässen: Arbeitgeber profitieren von attraktiven steuerlichen Vorteilen, wenn sie Freigrenzen wie den 50-Euro-Sachbezug oder die 60-Euro-Grenze für persönliche Anlässe korrekt nutzen.

Erfahren Sie in unserem Ratgeber, welche gesetzlichen Rahmenbedingungen gelten, welche Fallstricke Sie vermeiden müssen und wie Sie mit modernen Lösungen wie dem Marken- oder Themen-Gutschein von givve maximale Flexibilität bieten.

Jetzt givve Gutschein-Lösungen entdecken und Mitarbeiter steuerfrei belohnen!

Aktualisiert: August 2026

Autor: Adrian von Nostitz
Prokurist, CMO & CSO von givve by Upcoop

Zählt zu den prägenden Führungskräften der deutschen Benefits- und Payment-Branche. Seit über 18 Jahren verantwortet er den Aufbau sowie die Skalierung von Wachstums- und Vertriebsstrukturen in den Bereichen Payments, Employee Benefits und GovTech. Bei givve treibt er seit 2015 als Prokurist sowie Chief Marketing & Sales Officer die strategische Weiterentwicklung des Unternehmens voran, von Go-to-Market und Revenue-Strategien bis hin zur Erschließung neuer Geschäftsfelder im öffentlichen Sektor. Unter seiner Mitverantwortung entwickelte sich givve von einem klassischen B2C-Anbieter zu einer etablierten B2B- und Public-Sector-Plattform. Sein Fokus liegt auf skalierbaren Geschäftsmodellen, datengetriebener Produktstrategie, Pricing, Marktpositionierung sowie dem Aufbau leistungsstarker Teams und Organisationen. Besonders im regulatorisch anspruchsvollen Umfeld von Payments, Sachbezug und digitalen Benefitlösungen verfügt Adrian über tiefgehende Markt- und Umsetzungsexpertise. Sein Hintergrund verbindet operative Vertriebsstärke mit strategischer Unternehmensentwicklung und moderner Führungskultur.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Steuerfreier Sachbezug: Jeden Monat können Unternehmen ihren Angestellten Geschenkgutscheine im Wert von bis zu 50 Euro komplett steuer- und sozialabgabenfrei zukommen lassen (§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG).
  • Persönliche Anlässe: Zu besonderen Ereignissen wie Geburtstagen, Hochzeiten oder Jubiläen sind zusätzliche Geschenkgutscheine für Mitarbeiter bis zu einem Wert von 60 Euro steuerfrei erlaubt (R 19.6 LStR).
  • Rechtskonforme Kriterien: Damit Geschenkgutscheine an Mitarbeiter steuerfrei bleiben, müssen sie seit den BMF-Schreiben strengen Vorgaben entsprechen (z. B. regionale Begrenzung auf 2er-PLZ-Regionen, reine Sachbezugsfunktion, keine Barauszahlung).

Geschenkgutscheine an Mitarbeiter steuerfrei vergeben: Wie sind die gesetzlichen Grundlagen?

Um Geschenkgutscheine steuerfrei zu gewähren, müssen Personalabteilungen klare steuerrechtliche Vorgaben beachten. Das deutsche Steuerrecht unterscheidet strikt zwischen monatlichen Sachbezügen und Aufmerksamkeiten aus persönlichem Anlass.

Regelung

Anlass

Freigrenze (brutto)

Auszahlungs-
intervall 

Sachbezug (§ 8 EStG)

Laufendes Gehaltsextra

50 € / Monat

Monatlich

Aufmerksamkeiten (R 19.6 LStR)

Persönlicher Anlass (z.B. Geburtstag)

60 € / Anlass

Anlassbezogen

Pauschalversteuerung (§ 37b EStG)

Sonstiges (z.B. Firmenevent, Leistung)

Beliebig (pauschal 30% Steuer)

Flexibel

Der monatliche 50-Euro-Sachbezug nach § 8 EStG

Über den monatlichen Sachbezug können Sie jedem Angestellten einen Geschenkgutschein bis zu einer Freigrenze von 50 Euro pro Monat abgabenfrei zukommen lassen.

  • Strikte Freigrenze: Wird die 50-Euro-Grenze auch nur um einen Cent überschritten (z. B. 50,01 Euro), entfällt die Steuerfreiheit rückwirkend für den gesamten Betrag.
  • Regionale Einschränkung: Ein Geschenkgutschein muss gesetzlich zwingend regional begrenzt sein (z. B. auf die 2er-PLZ-Region des Wohn- oder Arbeitsorts) oder auf eine bestimmte Produktkategorie abzielen.
  • Kein Geldlohn: Eine Barauszahlung oder der Umtausch in Bargeld muss technisch und vertraglich ausgeschlossen sein.

Steuerfreie Geschenkgutscheine zu persönlichen Anlässen bis 60 Euro

Unabhängig vom monatlichen 50-Euro-Sachbezug dürfen Arbeitgeber ihren Angestellten zu besonderen Anlässen steuerfreie Geschenke machen. Zu diesen typischen persönlichen Anlässen zählen beispielsweise Geburtstage, Hochzeiten, Geburten von Kindern oder ein individuelles Firmenjubiläum. Der Geschenkgutschein an Mitarbeiter darf dabei einen Betrag von bis zu 60 Euro brutto pro Anlass umfassen, ohne dass dafür Steuern oder Sozialabgaben anfallen. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass allgemeine Feiertage wie Weihnachten oder Weihnachtsfeiern rechtlich nicht als persönlicher Anlass gelten. Ein Geschenkgutschein zu Weihnachten lässt sich stattdessen unkompliziert über den regulären monatlichen 50-Euro-Sachbezug im Dezember gewähren oder alternativ über die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG abrechnen. 

Welche Geschenkgutscheine für Mitarbeiter sind gesetzlich erlaubt?

Seit der Neuregelung des Sachbezugsrechts gelten Geschenkgutscheine nur dann als steuerfreier Sachbezug, wenn sie den Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) entsprechen (§ 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG).

Erlaubt sind:

  • Limitierte Netze (Closed-Loop / Semi-Closed-Loop): Gutscheine, die nur bei einem bestimmten Händler (z. B. Supermarkt, Tankstelle) oder einer definierten Händlerkette/Einkaufsstraße eingelöst werden können.
  • Limitierte Produktpalette: Gutscheine, die ausschließlich für eine bestimmte Warengruppe gelten (z. B. nur für Treibstoff, Bücher oder Personennahverkehr).

Nicht erlaubt sind:

  • Universell einsetzbare Geldkarten oder Pre-Paid-Kreditkarten ohne regionale Einschränkung.
  • Gutscheine, die eine Bargeldauszahlung ermöglichen oder bei Online-Marktplätzen ohne Beschränkung nutzbar sind.

Warum lohnen sich Geschenkgutscheine für Mitarbeiter besonders?

Ein Geschenkgutschein für Mitarbeiter bietet gegenüber einer klassischen Gehaltserhöhung erhebliche finanzielle und strategische Vorteile. Da der Betrag innerhalb der Freigrenzen steuer- und sozialabgabenfrei bleibt, kommt die Zuwendung zu 100 Prozent brutto wie netto beim Arbeitnehmer an, ohne dass hohe Lohnnebenkosten für das Unternehmen anfallen. Zudem stärken solche attraktiven Benefits nachhaltig die Arbeitgeberattraktivität und das Employer Branding im Recruiting. Regelmäßige Sachzuwendungen signalisieren authentische Anerkennung, was die Motivation sowie die langfristige Bindung und Loyalität zum Unternehmen spürbar steigert. Dank moderner, digitaler Gutscheinlösungen lässt sich der administrative Aufwand dabei auf ein Minimum reduzieren, da sie sich nahtlos und automatisiert in die laufende Lohnabrechnung integrieren lassen. 

Welche Freigrenzen müssen bei Mitarbeitergeschenken beachtet werden?

Der perfekte Geschenkgutschein für Mitarbeiter: Marken-Gutschein vs. Themen-Gutschein

givve bietet maßgeschneiderte Produktvarianten, um für jeden Use Case den passenden und rechtskonformen Benefit bereitzustellen. Unsere Geschenkgutscheinlösungen unterteilen sich in zwei starke Konzepte, die durch clevere Einlösemöglichkeiten und ein großes Netz an Akzeptanzstellen überzeugen. Ob kurzfristiger Bedarf bei Mobilität oder mittelfristige Wünsche wie Wellness und Shopping - wir haben die passende Antwort.

Marken-Geschenkgutscheine: Ideal für monatliche Sachbezüge und Vertriebsprämien

Ein Marken-Geschenkgutschein ist bei allen deutschen Akzeptanzstellen einer klar definierten Marke, wie zum Beispiel Rossmann oder Esso, flexibel einsetzbar. Für die rechtskonforme Nutzung als monatlicher Sachbezug von 50 Euro lässt sich dieser Gutschein mit einer zusätzlichen Begrenzung auf eine 2er-PLZ-Region ausstatten. Damit decken Sie kurzfristige Bedürfnisse Ihrer Belegschaft in den Bereichen Tanken, Mobilität, Lebensmittel und Drogerie über die jeweiligen Akzeptanzstellen perfekt ab. Ebenso ist diese Variante ideal, um als attraktive Prämie für besondere Vertriebserfolge ausgegeben zu werden. Die klare Abgrenzung der Einlösemöglichkeiten und einfache Handhabung garantieren, dass diese Geschenkgutscheine für Mitarbeiter im Alltag sofortigen Mehrwert bieten.

Themen-Geschenkgutscheine: Die beste Wahl für das persönliche Mitarbeiter-Dankeschön

Der Themen-Geschenkgutschein konzentriert sich auf eine klar definierte Kategorie und ist bei zahlreichen Partnern und Akzeptanzstellen innerhalb dieser Ausrichtung einlösbar. Mit einer Einstellung auf eine 2er-PLZ-Region wird auch hier die gesetzliche Vorgabe absolut sauber erfüllt, beispielsweise bei einem breiten Netzwerk an regionalen Kinos. Mittelfristige Benefit-Kategorien wie Wellness, Spa und Shopping lassen sich durch dieses große Spektrum an regionalen Einlösemöglichkeiten hervorragend abdecken. Nutzen Sie diesen Geschenkgutschein als besonderes Jahresendgeschenk, bei Gewinnspielen oder als steuerfreie Aufmerksamkeit zu persönlichen Anlässen bis 60 Euro. Es ist das ideale Format, um auf emotionale Weise Anerkennung zu zeigen und der Belegschaft über vielfältige Akzeptanzstellen unvergessliche Erlebnisse zu schenken.

Mit givve rechtskonforme und begehrte Geschenkgutscheine für Ihre Mitarbeiter umsetzen

Die Bereitstellung von steuerfreien Geschenkgutscheinen für Mitarbeiter muss für Personalabteilungen einfach, digital und absolut sicher sein. Mit den givve Gutschein-Lösungen integrieren Sie attraktive Benefits nahtlos in Ihre Lohnabrechnung und erfüllen dabei strengste Compliance-Vorgaben. Überlassen Sie gesetzliche Kriterien und Freigrenzen nicht dem Zufall, sondern vertrauen Sie auf vorkonfigurierte Produkte wie den Marken- oder Themen-Geschenkgutschein. Steigern Sie Ihre Arbeitgeberattraktivität durch Benefits, die im Alltag Ihrer Belegschaft einen echten und spürbaren Unterschied machen. Lassen Sie sich jetzt beraten und finden Sie die optimale Geschenkgutschein-Strategie für Ihr Unternehmen.

Jetzt unverbindliches Beratungsgespräch bei givve vereinbaren und profitieren!

Häufige Fragen zu Geschenkgutscheinen für Mitarbeiter

Der monatliche 50-Euro-Sachbezug kann bis zu 12-mal im Jahr genutzt werden (maximal 600 Euro pro Jahr). Aufmerksamkeiten bis 60 Euro dürfen zusätzlich zu jedem konkreten, persönlichen Anlass gewährt werden - auch mehrmals im Jahr, sofern für jeden Anlass ein separater Grund vorliegt. 

Ja. Der Vorteil muss im Lohnkonto dokumentiert werden, um bei einer Lohnsteuerprüfung die Einhaltung der Freigrenzen nachzuweisen. Mit den vorkonfigurierten Gutschein-Lösungen von givve erfolgt der Nachweis rechtssicher und digital. 

Wird eine Freigrenze überschritten, greift die Steuerfreiheit nicht mehr - auch nicht anteilig. Der gesamte Betrag muss voll als Geldlohn versteuert werden. Alternativ kann der Arbeitgeber den übersteigenden Betrag nach § 37b EStG pauschal mit 30 % versteuern. 

*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

Das könnte Sie auch interessieren: