Unternehmen, die Geschenke an Geschäftspartner vergeben, müssen die steuerlichen Rahmenbedingungen kennen. Die Anerkennung als Betriebsausgabe hängt von der Definition, der Wertgrenze und der Art der Versteuerung ab. Besonders relevant ist die Abgrenzung zu Gegenleistungen – denn Geschenke im Sinne des Steuerrechts sind unentgeltliche Zuwendungen ohne konkrete Gegenleistung.