Die Nutzung einer Firmenkreditkarte für Mitarbeiter hat steuerliche und rechtliche Implikationen. Geschäftliche Ausgaben, die mit der Firmenkreditkarte bezahlt werden, können steuerlich geltend gemacht werden, und die Umsatzsteuer kann als Vorsteuer abgezogen werden, sofern die rechtlichen Bedingungen erfüllt sind. Wenn die Karte als Benefit für Mitarbeiter genutzt wird, müssen Unternehmen die steuerliche Behandlung genau prüfen, da hier unter Umständen zusätzliche Steuerlasten entstehen können.
Es empfiehlt sich, eine klare Nutzungsvereinbarung zu erstellen, die die private und geschäftliche Nutzung der Karte unterscheidet. So lassen sich Missverständnisse vermeiden und die Haftung für unautorisierte Zahlungen kann eindeutig geregelt werden.