FAQ

Willkommen im FAQ Bereich von givve®. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Erstattungsberechtigungen

Erlaubte Tage

Für welche Tage kann ich Belege einreichen?

Generell darf der Essenszuschuss nur für tatsächliche Arbeitstage erstattet werden, deswegen können Sie nur Belege einreichen für Tage, an denen Sie auch gearbeitet haben. Sie dürfen keine Belege einreichen für Tage, an denen Sie frei hatten, im Urlaub oder krankgeschrieben waren.

Sie können an maximal 15 Tagen pro Monat Belege einreichen.