FAQ

Willkommen im FAQ Bereich von givve®. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Erstattungsberechtigungen

Home Office

Kann ich den Essenszuschuss beziehen auch wenn ich im Homeoffice arbeite?

Ja, das ist möglich. Auch wer im Home Office arbeitet kann an Arbeitstagen Essenszuschuss erhalten. So können Sie Ihren Arbeitnehmern den Verpflegungszuschuss gewähren, wenn keine Kantine verfügbar ist. Dabei können auch Lieferdienst in Anspruch genommen werden oder Einkäufe aus dem Supermarkt eingereicht werden.

Auch für dauerhaft aus der Ferne arbeitende Mitarbeiter (sog. remote worker) bietet die digitale Essensmarke Vorteile, da sie nicht händisch ausgeteilt werden muss und somit keine persönliche Anwesenheit der Mitarbeiter erforderlich ist.

Weitere Regelungen können Sie hier nachlesen.