Sie nutzen die givve Card und haben Fragen dazu? Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen von givve Card-Nutzern.
Sie haben Ihre erste givve Card erhalten. Bevor Sie diese einsetzen und damit bezahlen können, ist es erforderlich, dass Sie sich in der givve App (verfügbar für iOS und Android) oder im Web registrieren und anschließend Ihre givve Card aktivieren.
Lesen Sie auch unsere detaillierte Anleitung für das givve Portal und beachten Sie unsere Hinweise: Was ist beim Bezahlen mit meiner givve Card zu beachten?
Um Ihre givve Card nutzen zu können, benötigen Sie einen Account für die givve App. Sie können die Registrierung entweder über Ihren Webbrowser oder die givve App vornehmen. Für die Registrierung benötigen Sie Ihr Kartenanschreiben.
Folgen Sie hierzu ganz einfach unserer detaillierten Anleitung für die givve App.
Ihre Zugangsdaten erhalten Sie mit Ihrem Kartenanschreiben per Post. Dieses beinhaltet Ihren individuellen Token (eine neunstellige Nummer, die ebenfalls auf die Rückseite Ihrer Karte gedruckt ist) und Ihr Passwort.
Lesen Sie hierzu auch unsere detaillierte Anleitung für die givve App.
Um Ihre givve Card nutzen zu können, muss diese in der givve App aktiviert werden. Nach erfolgreicher Registrierung finden Sie den Aktivierungsstatus Ihrer Karte in der givve App. Klicken Sie auf “Karten aktivieren” und geben Sie das Ablaufdatum Ihrer Karte ein, um die Karte zu aktivieren.
Lesen Sie hierzu auch unsere detaillierte Anleitung für die givve App.
Sie finden Ihre PIN in der givve App oder im Web. Klicken Sie hierzu auf die entsprechende Karte und blenden Sie die PIN über das Augensymbol ein. Achten Sie beim Einsehen der PIN darauf, dass keine Dritten Ihren Bildschirm sehen können.
Lesen Sie hierzu auch unsere detaillierte Anleitung für die givve App.
Die PIN Ihrer givve Card kann nicht geändert werden. Auch die Vergabe einer Wunsch PIN ist nicht möglich. Sie können Ihre PIN aber jederzeit in der givve App oder im Web einsehen.
Lesen Sie hierzu auch unsere detaillierte Anleitung für die givve App.
Sie können Ihr Guthaben in der givve App oder im Web einsehen. Für die Guthabenabfrage müssen Sie sich zunächst registrieren.
Lesen Sie dazu auch: Wie registriere ich mich in der givve App?
Für Mitarbeiter ist die Nutzung der givve Card komplett kostenfrei. Die App ist kostenfrei im Google Play Store und Apple App Store erhältlich. Die Kosten werden von Ihrem Arbeitgeber vollständig übernommen.
Wenn Sie als Arbeitgeber Interesse an der givve Card haben, kontaktieren Sie uns. Gerne geben wir Ihnen weitere Information zu den Produktkosten.
Ihre givve Card ist drei Jahre lang gültig. Das Gültigkeitsdatum finden Sie auf der Kartenvorderseite („Good thru“). Die Karte ist bis zum letzten Tag des aufgedruckten Monats einsetzbar. Das Guthaben auf Ihrer Karte verfällt nicht nach Ablauf der givve Card. Ihr Arbeitgeber wird vor dem Ablauf Ihrer Karte informiert. So kann dieser rechtzeitig eine neue Karte bestellen, welche Ihnen im Anschluss zugesendet wird. Das restliche Guthaben wird dann automatisch auf die neue Karte übertragen.
Lesen Sie hierzu auch: Warum wird Restguthaben von einer abgelaufenen givve Card Sachbezug abgebucht?
Wenn eine givve Card abläuft (siehe auf die Karte gedrucktes Ablaufdatum “good thru”), kann der Arbeitgeber eine Folgekarte bestellen und das noch bestehende Guthaben auf die neue Karte übertragen.
Wird das bestehende Restguthaben nicht auf eine neue Karte übertragen, berechnet givve ab dem 3. Monat nach Ablauf der Karte ein monatliches Entgelt in Höhe von 3 Euro. Dieses wird von dem vorhandenen Guthaben der abgelaufenen Karte abgebucht. Das Entgelt wird einer abgelaufenen Karte so lange berechnet, bis auf dieser Karte kein Guthaben mehr vorhanden ist. Darüber hinaus fallen keine Gebühren an. Dies erfolgt auf der Grundlage von Abschnitt I § 9 Abs. 5 der AGB.
Um eine neue Karte zu erhalten, lesen Sie: Ich brauche eine neue givve Card. Was ist zu tun?
Hat sich Ihr Name geändert, ist Ihre givve Card beschädigt oder benötigen Sie aus einem anderen Grund eine neue givve Card? Bitte wenden Sie sich direkt an Ihren Arbeitgeber. Dieser kann für Sie schnell und unkompliziert eine neue Karte bestellen.
Ja, es ist möglich, dass eine Person zwei givve Cards von unterschiedlichen Arbeitgebern erhält. Dazu werden zwei unterschiedliche E-Mail-Adressen benötigt. Das Guthaben kann nicht zwischen den Karten übertragen werden.
Die Region kann von Ihrem Arbeitgeber individuell je Karte oder auch einheitlich für alle Karten des Unternehmens eingestellt werden. Dafür wird eine Postleitzahl gewählt. Die Region wird durch diesen gewählten Bezirk und alle unmittelbar angrenzenden Bezirke dynamisch gebildet.
In welcher Region Ihre givve Card gültig ist, können Sie in der givve App auf der Detailansicht zu Ihrer Karte unter "Wo kann ich bezahlen"? einsehen.
Die Region passt für Sie nicht? Lesen Sie: Wie kann ich die Region ändern, in der meine givve Card gültig ist?
Um die Region zu ändern, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber. Die Änderung der Region kann nur durch den Arbeitgeber über das givve Hub vorgenommen werden. Bitte beachten Sie, dass aus steuerlichen Gründen die Änderung nur möglich ist, wenn Ihr Guthabenstand auf der Karte unter 1,00 € beträgt.
Nein. Diese Funktion ist bei allen givve Cards deaktiviert. Dabei handelt es sich um eine der Voraussetzungen dafür, dass das Finanzamt die Ladebeträge auf einer givve Card als steuerfreien Sachbezug anerkennt.
Weitere Informationen zur Sicherheit der givve Card.
Nein. Diese Funktion ist bei den givve Cards für Mitarbeiter deaktiviert. Dabei handelt es sich um eine der Voraussetzungen dafür, dass das Finanzamt die Ladebeträge auf einer givve Card als steuerfreien Sachbezug bzw. als Essenszuschuss anerkennt.
Weitere Informationen zur Sicherheit der givve Card lesen sie hier.
Nein. Es handelt sich bei der givve Card um eine PrePaid-Bezahlkarte. Sie können nur über das auf der Karte befindliche Guthaben verfügen.
Bei Online-Zahlungen verwendet givve als Sicherheitsmaßnahme 3D Secure. Bei 3D Secure müssen Sie jede Online-Zahlung über die givve App freigeben.
Dies erfordert im Vorhinein, Ihr mobiles Gerät innerhalb der givve App für Online-Zahlungen zu aktivieren und damit für die künftigen Freigaben von Zahlungen zu berechtigen.
Achtung: Online-Zahlungen sind nur unter bestimmten Umständen möglich. Lesen Sie hierzu auch: Sind Online Bestellungen mit der givve Card Sachbezug möglich? oder Wo kann ich mit der givve Card Essenszuschuss essen gehen oder Essen einkaufen?
Ehe Sie mit Ihrer givve Card kontaktlos bezahlen können, ist es erforderlich, einmal kontaktbehaftet, also durch das Einstecken der Karte in ein Lesegerät, bezahlt zu haben. Im Anschluss können Sie mit Ihrer Karte kontaktlos bezahlen.
Ab einem Betrag von 50 € wird aus Sicherheitsgründen die Eingabe der PIN in das Kartenlesegerät verlangt. Außerdem kann nach einer gewissen Anzahl an Zahlungsvorgängen das Einstecken der Karte in ein Lesegerät erforderlich sein.
Ob Google Pay für Ihre Karte freigeschaltet ist, hängt von Ihrem Arbeitgeber ab. Dieser hat die Möglichkeit, die Funktion von uns ein- oder ausschalten zu lassen. Sollte der Bereich “Google Pay Einstellungen” in Ihrer App also nicht vorhanden sein, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber.
Melden Sie sich in Ihrer givve App an, klicken Sie auf die Karte und anschließend auf das Einstellungssymbol rechts unten. Dort finden Sie den Menüpunkt “Erweiterte Funktionen”. Wählen Sie nun “Google Pay Einstellungen”. Dann werden Sie weitergeleitet, müssen den Nutzungsbedingungen von Google Pay zustimmen und können die givve Card zu Ihrem jeweiligen Wallet auf dem Smartphone hinzufügen.
Halten Sie Ihr Smartphone oder Ihre Smartwatch an das Kontaktlos-Symbol beim Bezahlterminal. Bei Beträgen bis 25 Euro muss der Bildschirm aktiviert sein, ab ca. 25 Euro müssen Sie sich ggf. biometrisch identifizieren.
Wurde Ihre Karte ohne Ihre Zustimmung eingesetzt, sperren Sie diese bitte unverzüglich in der givve App auf dem Smartphone oder im Webbrowser und melden den Fall anschließend an office@givve.com.
Die Option “Karte sperren” finden Sie in der givve App in den Einstellungen im Bereich “Sicherheit”.
Wurde Ihre givve Card gestohlen oder haben Sie sie verloren, sperren Sie diese schnellstmöglich in der givve App oder im Web. Die Option “Karte sperren” finden Sie dort in den Einstellungen im Bereich “Sicherheit”.
Sie können die Karte an gleicher Stelle jederzeit selbst wieder entsperren, falls Sie diese wieder finden.
Durch das Sperren der Karte wird NICHT automatisch eine Ersatzkarte bestellt. Wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Arbeitgeber, um eine Ersatzkarte zu erhalten.
Wenn Sie nicht mit Ihrer givve Card bezahlen können, kann das verschiedene Gründe haben. Mögliche Ursachen sind:
Ist Ihre givve Card gesperrt, kann die Sperrung im Regelfall wieder aufgehoben werden. Wie das funktioniert, hängt davon ab, wieso die Karte gesperrt wurde.
Lesen Sie hierzu auch unsere detaillierte Anleitung für die givve App.
Es kann verschiedene Gründe dafür geben, dass der Login nicht funktioniert.
Wenn Sie Ihre Zugangsdaten für das givve App vergessen haben und Sie sich bereits registriert haben, können Sie Ihr Passwort direkt auf der Loginseite der givve App bzw. im Web zurücksetzen. Klicken Sie hierzu auf “Passwort vergessen” und folgen Sie den Anweisungen.
Haben Sie sich noch nicht registriert oder haben Sie Ihre hierfür verwendete E-Mail-Adresse vergessen, wenden Sie sich bitte an Ihren Arbeitgeber. Dieser hat die Möglichkeit, Ihre gewünschte E-Mail-Adresse zu hinterlegen. Anschließend können Sie das Passwort wie beschrieben zurücksetzen.
Bitte prüfen Sie, ob Ihre Karte bereits aktiviert wurde oder gesperrt ist.
Wenn Sie Ihr Gerät verlieren, sperren Sie die givve Card selbständig über die givve App, bitten Sie Ihren Arbeitgeber, Ihre Karte über das Arbeitgeberportal zu sperren oder senden Sie eine Mail an office@givve.com, um die Karte sperren zu lassen.
Die givve Card Sachbezug kann innerhalb einer festgelegten Region an allen Mastercard Akzeptanzstellen eingesetzt werden.
Die für Ihre Karte festgelegte Region können Sie in der givve App einsehen. Lesen Sie dazu auch: In welcher Region kann ich mit meiner givve Card bezahlen?
Seit 2022 müssen Sachbezugskarten die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 ZAG erfüllen, um weiterhin als steuerfreier Sachbezug und nicht als steuerpflichtige Geldleistung bewertet zu werden. Hierfür ist es erforderlich, dass ein bestimmter Einsatzbereich zum Bezahlen für die Karte festgelegt wird. Für die givve Card Sachbezug wird das durch die Definierung einer Region erfüllt.
Lesen Sie dazu auch: In welcher Region kann ich mit meiner givve Card bezahlen?
Online Bestellungen/Zahlungen sind mit der givve Card Sachbezug nur möglich, wenn der Händler seinen Sitz in Ihrer eingestellten Region hat und ein Akzeptanzvertrag zwischen givve und dem Händler geschlossen wurde. Die Online Zahlung muss vorab in der App aktiviert werden. Lesen Sie dazu auch: Wie kann ich Online-Zahlungen aktivieren?
Das Guthaben der givve Card Sachbezug verfällt nicht und kann noch bis zum Ablauf der Gültigkeit verwendet werden. Da Ihr ehemaliger Arbeitgeber der Eigentümer der Karte ist, kann er aber über den Verbleib der Karte entscheiden.
Innerhalb Ihrer eingestellten Region können Sie mit der givve Card Essenszuschuss in allen Restaurants, Fast Food Ketten, Cafés oder Imbissen sowie bei allen Bäckereien und Metzgereien, die Mastercard akzeptieren, bezahlen. Auch bei bestimmten Lieferdiensten und teilnehmenden Supermärkten sowie lokalen Händlern ist eine Zahlung möglich. Die genauen Akzeptanzstellen können Sie in der givve App oder im Web einsehen
Nicht verwendete Essenszuschüsse können Sie in den Folgemonat übertragen, auch wenn dadurch in diesem Monat mehr als eigentlich pro Monat festgelegten Essenszuschüsse eingesetzt werden. Eine Verwendung ist auch im nächsten Kalenderjahr möglich.
Pro Tag und Zahlung wird ein Anteil von maximal 7,50 € mit dem nächsten Gehalt erstattet. Zahlungen, die über 7,50 € hinausgehen, werden verrechnet.
Als Beispiel bezahlen Sie an zehn Tagen eine Mahlzeit im Wert von 8,50 Euro mit der givve Card Essenszuschuss.
Von den 85 € Essensausgaben müssen Sie nur 10 € selbst bezahlen. Beim nächsten Gehalt werden diese einbehalten. 75 € übernimmt Ihr Arbeitgeber.
Wie viel Guthaben Sie monatlich erhalten, entscheidet Ihr Arbeitgeber. Sie können den Betrag in Ihrer givve App oder im Web einsehen.
Das Guthaben auf der givve Card Essenszuschuss wird zum Monatswechsel wieder auf den glatten Anfangsbetrag aufgestockt.
Der Essenszuschuss wird nur gewährt, sofern Sie im Büro oder im Home Office arbeiten. Für Geschäftsreisen gibt es üblicherweise eine Verpflegungspaschale, die das Essen bereits beinhaltet.
Nach Ablauf Ihrer Kündigungsfrist darf die givve Card Essenszuschuss nicht mehr genutzt werden.