FAQ

Willkommen im FAQ Bereich von givve®. Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Belegkontrolle

Kriterien Belegprüfung

Welche Kriterien sind bei der Belegprüfung zu beachten?

  1. Der Essenszuschuss ist nur möglich für Mahlzeiten, die zum unmittelbaren Verzehr geeignet oder zum Verbrauch während der Essenspausen bestimmt sind. Vorratskäufe sind nicht erstattungsfähig. Es darf kein Beleg für Alkohol, Tabakwaren oder sonstige nicht-Nahrungs-Artikel eingereicht werden (z.B.: Haushaltsbedarf, Kosmetika o.ä.), diese sind nicht erstattungsfähig.
     
  2. Generell darf der Essenszuschuss nur für tatsächliche Arbeitstage erstattet werden, deswegen können nur Belege für Tage eingereicht werden, an denen auch gearbeitet wurde. Es dürfen keine Belege für Tage eingereicht werden, an denen Arbeitnehmer frei hatten, im Urlaub oder krankgeschrieben waren.
     
  3. Pro Monat können für maximal 15 Tage Belege eingereicht und erstattet werden.

Weitere Informationen zu den Kriterien der Belegeinreichung finden Sie hier.