FAQ für Bezahlkarten-Kunden

Sie verwalten die Bezahlkarte für Leistungsempfänger oder interessieren sich für die Einführung.

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Kartenverwaltung

Der givve Hub ist die zentrale Webplattform für die Verwaltung der givve Cards Ihrer Mitarbeiter bzw. Kartenhalter. Die Zugangsdaten werden Ihnen nach dem Versand Ihrer Bestellung an die im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt.

Die Zugangsdaten für das Login in den givve Hub werden Ihnen nach dem Versand Ihrer Bestellung an die im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse zugeschickt. 

Weitere Nutzer für den Verwaltungszugang können Sie direkt im givve Hub einladen.

Um einen weiteren Benutzer freizuschalten, tragen Sie lediglich die E-Mail Adresse der Person ein. Die eingeladene Person erhält eine E-Mail mit der Aufforderung, ein Passwort für den Login in den givve Hub zu vergeben.

Bei Betrugsfällen sollte die Karte sofort durch den Leistungsempfänger (in der givve App oder im Web) oder durch Sie als Behörde (im givve Hub) gesperrt werden. Dies ist jederzeit möglich. So wird sichergestellt, dass das Kartenguthaben nicht durch Unbefugte genutzt werden kann. 

Betrugsfälle melden Sie uns bitte umgehend per E-Mail an office@givve.com.

Bei Diebstahl oder Verlust sperren Sie die Karte über das givve Hub und bestellen Sie anschließend eine Folgekarte. 

Bei einer Folgekarte bleibt die PIN der bisherigen Karte bestehen. Das Guthaben der bisherigen Karte wird automatisch auf die Folgekarte übertragen.

Der Wechsel von Karten zu einer anderen Leistungsbehörde ist nur möglich, wenn beide Leistungsbehörden Bezahlkarten von givve verwenden. Ist dies der Fall und möchten Sie eine Karte auf eine andere Leistungsbehörde übertragen, dann wenden Sie sich bitte an Ihren givve Ansprechpartner. 

Verliert ein Kartennutzer den Leistungsanspruch, blenden Sie diese Karte im givve Hub aus. Die Karte wird somit aus künftigen Ladevorgängen ausgeschlossen, kann aber weiterhin für Zahlungen genutzt werden bis das Guthaben aufgebraucht ist oder die Kartengültigkeit endet.

Ja, eine Karte kann an Jugendliche ab 14 Jahren ausgegeben werden, wenn der gesetzliche Vertreter diesem zustimmt. Die Karte für Jugendliche hat ein Aufladelimit von 408 Euro pro Monat und ein Abhebelimit von 139 Euro pro Monat. Bei der Aushändigung der Karte an den Jugendlichen muss der gesetzliche Vertreter und der Behördenmitarbeiter anwesend sein.

  • Bei Bedarfsgemeinschaften können die Leistungen mehrerer Leistungsberechtigter zusammen auf eine “Haupt-Karte” aufgeladen werden, zum Beispiel eine “Haupt-Karte” bei einer Familie bestehend aus Mutter und drei Kindern.
  • Es können auch mehrere Karten mit jeweils eigenem Guthaben in einer Bedarfsgemeinschaft bereitgestellt werden, zum Beispiel 2 Karten bei einer Familie mit Mutter (erste “Haupt-Karte”), einem Jugendlichen ab 14 Jahren (zweite Karte) und zwei Kindern, deren Leistung über die “Haupt-Karte” der Mutter bereitgestellt wird.
  • Je Karte in einer Bedarfsgemeinschaft kann der Aufladebetrag jederzeit flexibel durch die Behörde eingestellt werden, zum Beispiel wenn der 14 jährige Jugendliche nicht über die vollständige Leistung verfügen soll, weil ein Teil der Leistung des Jugendlichen für den alltäglichen Bedarf der Familie zugunsten der Hauptkarte geladen werden soll.

Wenden Sie sich hierfür bitte an Ihren givve Ansprechpartner. Gemeinsam werden wir definieren, um welche Branche es sich handelt und Ihnen aufzeigen, was der Ausschluss dieser Branche bedeuten wird.

Je nach Bedarf sind technisch durch givve folgende Einstellungen für Bargeldabhebungen einstellbar:

  • Maximal verfügbarerer Bargeldbetrag pro Monat
  • Anzahl von Abhebungen an Supermarktkassen
  • Anzahl von Abhebungen am Bargeldautomaten

Für Behörden bieten wir zwei Verwaltungsstrukturen an:

1. Zentrale Struktur: Ein übergeordnetes Auftraggeber-Verwaltungskonto (Landesebene) und darunter liegende Verwaltungskonten auf Leistungsbehörden-Ebene.

Der Auftraggeber auf Landesebene hat Zugriff auf alle darunter liegenden Verwaltungskonten der Leistungsbehörden und je Leistungsbehörden-Konto auf alle darin administrierten Bezahlkarten. Eine Leistungsbehörde hat nur Zugriff auf das eigene Verwaltungskonto und alle darin administrierten Bezahlkarten.

2. Dezentrale Struktur: Verwaltungskonten auf Leistungsbehörden-Ebene.

Jede Leistungsbehörde erhält ein eigenes Verwaltungskonto und kann dort selbstständig alle Bezahlkarten administrieren.

Bei der givve Bezahlkarte wird Stigmatisierung konsequent vermieden.

  • Die Karten sind in einem individuellen Design gestaltbar und können somit nicht als Hilfeleistung identifiziert werden.
  • Das Design kann jederzeit durch die Behörde für zukünftige Kartenbestellungen verändert werden.
  • givve bietet mit dem Mastercard-Netzwerk umfangreiche Zahlungsmöglichkeiten mit der Karte, die Leistungsempfängern sehr große Flexibilität bieten.

Kartenbestellung

Für eine Bestellung der givve Bezahlkarte füllen Sie bitte das Kontaktformular aus. Wir melden uns in Kürze bei Ihnen und lassen Ihnen alle nötigen Informationen zur Bestellung zukommen.

Anfrage stellen

Die Karten gehen automatisch in Produktion, sobald der Zahlungseingang verzeichnet wird. Davor kann die Bestellung noch angepasst werden. Sollten Sie einen Fehler in der Bestellung gemacht haben oder möchten Sie nachträglich Angaben ändern, kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner bei givve.

Nach erfolgtem Zahlungseingang gehen Ihre givve Bezahlkarten unverzüglich in Produktion. Die Zustellung erfolgt in der Regel innerhalb von 5 Werktagen nach Zahlungseingang. In Einzelfällen kann die Lieferung bis zu 10 Werktage betragen.

Einzelne Karten werden per Brief mit der Deutschen Post versendet. Ab zwei Karten erfolgt der Versand durch den Versanddienstleister UPS als versicherter Paketversand. Die Trackinglinks zum Versand der Kartenbestellung sind im givve Hub zu sehen.

Die Bestellung von neuen Karten sowie Folgekarten ist im givve Hub  unter “Kartenbestellungen” möglich. (Siehe Anleitung zum givve Hub)

Alternativ ist die Nachbestellung auch per E-Mail möglich. Senden Sie dazu die ausgefüllte Bestell-Liste an office@givve.com.

Im givve Hub finden Sie eine CSV-Vorlage, um mehrere Karten auf einmal zu bestellen. Laden Sie dazu die ausgefüllte CSV-Datei hoch.

Ja, die givve Bezahlkarte ist in drei Varianten verfügbar.

  1. als Standard Card  - im givve Design
  2. als Logo Card - mit Ihrem Logo im rechten oberen Bereich der Karte
  3. als Design Card - in Ihrem individuellen Design

Für eine Individualisierung Ihrer givve Bezahlkarte benötigen wir eine Druckvorlage Ihres Kartendesigns. Die genauen grafischen Anforderungen können Sie in unserer Designguideline nachlesen.

Ihre Bestellung können Sie im givve Hub unter Rechnungen und Aktionen stornieren, sofern diese noch nicht ausgeführt wurde.

Kartenguthaben

Für Behörden stehen drei Möglichkeiten zur Kartenaufladung zur Verfügung.

  1. Die Karten können Sie im givve Hub ganz einfach und individuell aufladen.
  2. Die Karten können Sie auch über das eigene Fachverfahren (z.B. Prosoz / Lämmkom Lissa) per SEPA-Überweisung unter Angabe einer IBAN und der Token der Karte im Verwendungszweck aufladen. Die sonstige Kartenverwaltung findet weiterhin über den givve Hub statt.
  3. Die offene und kostenlose API Schnittstelle von givve ermöglicht es, die komplette Verwaltung im eigenen Fachverfahren durchzuführen. Ermöglicht wird das durch ein “Plugin”, das die Behördensoftware (z.B. Prosoz oder LÄMMkom Lissa) auf Basis der API für die Behörde bereitstellen kann.

Über den givve Hub können Sie Ladeaufträge durch das Hochladen einer CSV-Datei erstellen. Dort erhalten Sie auch eine CSV-Vorlage.

Guthaben von Karten können Sie im givve Hub ganz einfach und individuell entladen. 

  • Pro Entladung einer Karte wird eine Entladegebühr berechnet.
  • Sollte das Guthaben der zu entladenden Karte unter dieser Gebühr liegen, kann die Karte nicht entladen werden, dann fällt auch keine Gebühr an.
  • Die Entladung kann nicht mit anderen offenen Rechnungen verrechnet werden.
  • Der Gesamtbetrag wird auf das von Ihnen ausgewählte Konto per SEPA-Überweisung übertragen.

Die einzelnen Schritte, um eine Karte über den givve Hub zu entladen, finden Sie in dieser Anleitung.

Rechnungen

Ihre Rechnungen werden von givve an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse im Bestellformular versendet. Alternativ können Sie Ihre Rechnungen im givve Hub einsehen und herunterladen.

Die E-Mail-Adresse für den Empfang von Rechnungen und Benachrichtigungen können Sie im givve Hub jederzeit ändern.

Die Rechnungskorrektur erhalten Sie an die von Ihnen im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse.

Eine ausführliche Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Einrichtung des SEPA-Lastschriftmandats finden Sie hier.

Bitte geben Sie im Verwendungszweck der Überweisung bzw. des Dauerauftrages die Rechnungsnummer UND die Kundennummer an! Diese Angaben benötigen wir, um offene Rechnungen dem richtigen Zahlungsvorgang zuordnen zu können.

Der Verwendungszweck muss wie folgt lauten:
Rnr: XXXXXX, Knr: XXXXX

Bitte achten Sie darauf, den Brutto-Betrag zu überweisen.