Essenspauschale

Die Essenspauschale stellt eine steuerliche Regelung dar, die es Unternehmen und ihren Mitarbeitern ermöglicht, Verpflegungskosten während beruflicher Abwesenheit pauschal abzurechnen. Diese Pauschale sorgt für eine steuerliche Entlastung für Arbeitgeber und einen finanziellen Vorteil für Arbeitnehmer.

Aktualisiert: März 2025

Autoren: givve® Redaktionsteam

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Essenspauschale in Deutschland – Was sind die Grundlagen?

Die Essenspauschale ist eine festgelegte steuerliche Pauschale, die Arbeitnehmern während einer beruflich bedingten Abwesenheit von ihrem regulären Arbeitsplatz zur Deckung ihrer Verpflegungskosten zur Verfügung gestellt wird. Arbeitgeber können die Pauschale entweder direkt erstatten oder als steuerfreien Zuschuss in der Lohnabrechnung berücksichtigen.

Die Höhe der Essenspauschale hängt von der Dauer der Abwesenheit ab und unterscheidet sich bei Inlands- und Auslandsreisen. In Deutschland wird die Pauschale jährlich vom Bundesministerium der Finanzen angepasst.

Definition der Essenspauschale

Die Essenspauschale ist ein fester Betrag, der zur Deckung von Verpflegungskosten während einer dienstlich bedingten Abwesenheit dient. Arbeitnehmer können diesen Betrag entweder als steuerfreien Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten oder in ihrer Steuererklärung geltend machen. Die Pauschale wird in der Regel für Dienstreisen oder andere berufliche Abwesenheiten über mehr als acht Stunden gewährt.

Im Jahr 2025 gelten die folgenden Beträge für die Essenspauschale:

  • Abwesenheit von mehr als 8 Stunden: 14 € pro Tag
  • Abwesenheit von 24 Stunden: 28 € pro Tag
  • Für vom Arbeitgeber bereitgestellte Mahlzeiten gelten spezielle Sachbezugswerte: Frühstück: 2,30 €, Mittag- oder Abendessen: jeweils 4,40 €

Wer hat Anspruch auf eine Essenspauschale?

Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen für mehr als 8 Stunden von ihrem regulären Arbeitsplatz abwesend sind, haben Anspruch auf die Essenspauschale. Bei eintägigen Dienstreisen wird eine reduzierte Pauschale angesetzt, bei mehrtägigen Reisen sind auch An- und Abreisetage abgedeckt.

In einigen Fällen können Arbeitgeber zusätzliche Essenszuschüsse gewähren, die steuerfrei sind und den Arbeitnehmern helfen, Verpflegungskosten zu decken. Für spezielle Berufsgruppen, wie Lkw-Fahrer oder Außendienstmitarbeiter, gibt es ebenfalls Sonderregelungen.

Rechtliche Rahmenbedingungen für Essenspauschalen

Die Essenspauschale ist eine gesetzlich festgelegte Regelung, die ausschließlich für dienstliche Reisen gilt. Private Verpflegungsausgaben können nicht über die Pauschale abgerechnet werden. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Pauschale korrekt zu berechnen und können darüber hinaus auch höhere Beträge erstatten, jedoch sind diese dann steuerpflichtig.

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Essenspauschale bei Dienstreisen – Was gilt?

Bei Dienstreisen gelten für die Essenspauschale feste Pauschalen, die sich nach der Dauer der Abwesenheit und dem Reiseziel richten. Diese Pauschalen sind in der Regel so festgelegt, dass sie den tatsächlichen Verpflegungsmehraufwand der Arbeitnehmer während der Reise abdecken.

Unterschiede zwischen Inlands- und Auslandsreisen

Für Inlandsreisen gelten feste Pauschalen, die jährlich durch das Bundesministerium der Finanzen angepasst werden. Diese Pauschalen variieren je nach Dauer der Abwesenheit. Bei Auslandsreisen hingegen ist die Pauschale je nach Land und Region unterschiedlich, da sie die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten berücksichtigen. In teuren Regionen oder Großstädten sind die Pauschalen tendenziell höher als in ländlichen Gebieten.

Sonderregelungen für mehrtägige Dienstreisen

Bei mehrtägigen Dienstreisen wird für den vollen Tag jeweils die höchste Pauschale angesetzt. An- und Abreisetage werden mit einem reduzierten Betrag berücksichtigt. Arbeitgeber können bei Bedarf auch zusätzliche Spesen übernehmen, die nicht unter die Essenspauschale fallen.

Steuerliche Behandlung der Essenspauschale

Die Essenspauschale kann steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie nicht vom Arbeitgeber erstattet wurde. Wird sie jedoch durch den Arbeitgeber erstattet, bleibt sie steuerfrei, solange sie innerhalb der gesetzlichen Pauschalen liegt.

Integration der Pauschale in die Steuererklärung

Arbeitnehmer können die Essenspauschale in ihrer Steuererklärung als Werbungskosten angeben, wenn sie die Pauschale selbst getragen haben. Sie benötigen dabei keine Belege, wenn die Pauschale der gesetzlichen Höhe entspricht. Für höhere Verpflegungskosten sind Belege erforderlich.

Auswirkungen auf die Einkommensteuer

Essenspauschalen, die vom Arbeitgeber erstattet werden, sind grundsätzlich steuerfrei, solange sie sich innerhalb der festgelegten Grenzen bewegen. Werden jedoch höhere Beträge erstattet, unterliegen diese der Einkommensteuer.

Arbeitgeber können gezahlte Essenszuschüsse als Betriebsausgabe geltend machen, was ihre Steuerlast senkt. Eine korrekte Abrechnung und Dokumentation hilft dabei, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen.

Spezielle Regelungen und Ausnahmefälle der Essenspauschale

Es gibt für bestimmte Berufsgruppen und Sonderfälle spezifische Regelungen, die die Essenspauschale betreffen. Dazu gehören unter anderem Berufsgruppen mit häufigen Dienstreisen wie Lkw-Fahrer oder Monteure, sowie Fälle von doppelter Haushaltsführung.

Behandlung von Mehrarbeit und Überstunden

Für Überstunden gibt es keine eigene Essenspauschale. Stattdessen können Arbeitgeber Essenszuschüsse oder Essensgutscheine gewähren, die steuerlich begünstigt sind. Diese Zuschüsse sind steuerfrei, solange sie die festgelegten Höchstgrenzen nicht überschreiten. Bei Überstunden, die nicht im Rahmen einer Dienstreise anfallen, wird auf die Essenspauschale verzichtet, und es können alternative steuerfreie Zuschüsse gewährt werden.

Die genaue Höhe des Zuschusses hängt von den jeweils geltenden steuerlichen Regelungen ab und sollte in der Lohnabrechnung korrekt abgebildet werden, um steuerliche Vorteile zu maximieren. Es ist wichtig, dass die gewährten Zuschüsse korrekt dokumentiert und innerhalb der festgelegten steuerfreien Beträge bleiben.

Essenspauschalen bei doppelter Haushaltsführung

Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen einen Zweitwohnsitz führen, können für die ersten drei Monate nach dem Umzug eine Verpflegungspauschale geltend machen. Diese Regelung soll den zusätzlichen Verpflegungsaufwand während der ersten Zeit am neuen Arbeitsort abdecken.

Es wird jedoch davon ausgegangen, dass nach Ablauf der drei Monate der Arbeitnehmer in der Lage ist, sich selbst zu versorgen und daher keine Pauschale mehr benötigt. Diese Essenspauschale muss korrekt nachgewiesen werden, beispielsweise durch eine Bestätigung des Arbeitgebers oder durch Reiseaufzeichnungen, die den Zeitraum der doppelten Haushaltsführung dokumentieren.

Es ist wichtig zu beachten, dass Übernachtungskosten und Verpflegungspauschalen steuerlich getrennt betrachtet werden. Diese unterliegen unterschiedlichen Regelungen und müssen separat geltend gemacht werden.

Digitale Lösungen für die Essenspauschale mit givve®

Mit givve® erhalten Unternehmen eine effiziente Lösung zur Verwaltung der Essenspauschale. Die givve® Card Essenszuschuss ermöglicht es Arbeitgebern, steuerfreie Zuschüsse einfach und automatisch bereitzustellen. Für Arbeitnehmer bedeutet dies eine flexible Nutzung und eine deutliche Reduktion des Verwaltungsaufwandes.

Arbeitgeber profitieren von einer rechtssicheren Abwicklung, die ihnen hilft, steuerliche Vorteile optimal zu nutzen, während die Mitarbeiter von einer praktischen und bargeldlosen Lösung profitieren.

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*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

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