Essensbons

Essensbons sind ein bewährter und gleichzeitig moderner Benefit zur Bezuschussung der täglichen Verpflegung von Mitarbeitenden. Als steuerlich begünstigte Maßnahme stärken sie nicht nur das Wohlbefinden im Arbeitsalltag, sondern bieten auch klare Vorteile für Unternehmen – finanziell, organisatorisch und kulturell.

Aktualisiert: Juni 2025

Autoren: givve® Redaktionsteam

Ein bunt gemischtes Team, das sich sehr gut ergänzt und eine Vielfalt von Themen abdeckt, da jeder Einzelne sich mit seinem Wissen sowie seiner Erfahrung einbringt. Die Experten für HR und mehr.

Was sind Essensbons?

Ein Essensbon ist ein steuerlich begünstigter Gutschein, den Arbeitgeber für die tägliche Verpflegung ihrer Mitarbeitenden ausgeben können. Er kann für Mahlzeiten in Restaurants, bei Lieferservices oder im Supermarkt verwendet werden. Ob in Papierform oder digital, ob im Büro oder im Homeoffice: Essensbons lassen sich flexibel integrieren und helfen dabei, Mitarbeitende wertschätzend zu unterstützen.

Essensbons fürs Mittagessen der Arbeitnehmer

Ab 2025 liegt der steuerlich geförderte Maximalbetrag pro Arbeitstag bei 7,50 €. Der Arbeitgeber kann diesen Betrag entweder vollständig übernehmen oder ihn mit einem Eigenanteil der Mitarbeitenden kombinieren.

Die rechtliche Grundlage bilden:

  • § 8 Abs. 2 Satz 6 EStG – regelt die Bewertung von Sachbezügen
  • R 8.1 Abs. 7 Nr. 4 LStR – beschreibt Verpflegungsgutscheine konkret
  • § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB IV und § 2 Abs. 1, 2 SvEV – regeln die Sozialversicherungspflicht

Damit der Steuervorteil greift, muss der Bon zweckgebunden für Mahlzeiten eingesetzt werden – und das nur an tatsächlichen Arbeitstagen, nicht bei Urlaub oder Krankheit.

Unterschiedliche Arten von Essensbons und ihre Einsatzmöglichkeiten

Essensbons gibt es in verschiedenen Varianten, die sich flexibel an Unternehmensstruktur und Arbeitsmodelle anpassen lassen.

Typische Formate sind:

  • Klassische Papierbons, oft über externe Anbieter.
  • Digitale Gutscheine, die per App oder Web genutzt werden.
  • App-basierte Systeme mit direkter Anbindung an HR- oder Abrechnungssysteme.

Je nach Anbieter können die Bons an bestimmte Akzeptanzstellen gebunden oder frei einlösbar sein. Digitale Lösungen bieten Vorteile in der Verwaltung, Automatisierung und Nachverfolgbarkeit. Unternehmen mit mehreren Standorten oder Abteilungen profitieren von der einfachen Anpassbarkeit.

Was sind die Vorteile von Essensbons für Unternehmen und Mitarbeitende?

Essensbons zählen zu den beliebtesten Sachbezügen und bieten Vorteile auf mehreren Ebenen: steuerlich, gesundheitlich und organisatorisch.

Steuerliche Vorteile und rechtliche Grundlagen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Essensbons steuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden. Grundlage ist, dass der Arbeitgeber einen Pflichtanteil von 4,40 € leistet, der mit 25 % pauschal versteuert wird. Der zusätzliche Zuschuss bis 3,10 € bleibt dann steuerfrei.

Sobald der Mitarbeitende mehr als 7,50 € für sein Mittagessen ausgibt, reduziert sich die Steuerlast des Unternehmens. Ab einem Belegwert von 11,90 € ist der gesamte Zuschuss steuerfrei.

Wichtig:

  • Gültig nur bei tatsächlicher Arbeitsleistung.
  • Aktuelle Sachbezugswerte müssen jährlich beachtet werden.
  • Der Steuerbonus bringt Vorteile ohne zusätzlichen Bruttolohn.

Essensbons als Teil der betrieblichen Gesundheitsförderung

Gesunde Ernährung ist ein zentrales Thema moderner Arbeitskulturen. Unternehmen, die Essensbons gezielt für gesundes Essen einsetzen, fördern die Konzentration, das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden.

  • Auswahl von Partnern mit gesundem Speisenangebot
  • Integration in ein übergeordnetes Gesundheits- oder Benefit-Konzept
  • Nachweislich positive Effekte auf Zufriedenheit und Mitarbeitermotivation

Mitarbeitende motivieren und gleichzeitig Steuervorteile sichern – erfahren Sie jetzt, wie es geht!

Anwendung von Essensbons in der Praxis

In der Praxis spielen rechtliche Anforderungen und gestalterische Möglichkeiten eine zentrale Rolle.

Essensbon-Vorlagen: Aufbau, Gestaltung und rechtliche Anforderungen

Eine rechtskonforme Vorlage muss folgende Angaben enthalten:

  • Betrag des Gutscheins
  • Aussteller (z. B. Arbeitgeber oder Anbieter)
  • Gültigkeit / Nutzungszeitraum

Digitale Vorlagen lassen sich CI-konform gestalten, mit Logos und Farben. Für die Abrechnung sind Dokumentationspflichten relevant – etwa zur Lohnbuchhaltung oder für Steuerprüfungen. Moderne Bons enthalten QR-Codes oder Seriennummern zur Fälschungssicherheit und Nachverfolgbarkeit.

Essensbons bestellen – Anbieter, Formate und digitale Lösungen

Die Auswahl geeigneter Anbieter hängt von vielen Faktoren ab:

  • Verfügbarkeit von Papier, digital oder App-basiert
  • Bestellmöglichkeiten (meist online) und Individualisierungsoptionen
  • Integration in bestehende HR-Prozesse
  • Nutzerfreundlichkeit und Support

givve® bietet Unternehmen eine rechtssichere, digitale Lösung mit minimalem Verwaltungsaufwand – ideal für Unternehmen jeder Größe.

Innovation Innovation symbol

Tipps zur Einführung von Essensbons im Unternehmen

Eine strukturierte Einführung sichert die langfristige Akzeptanz und Nutzung:

  • Bedarfserhebung im Team hilft bei der Wahl des passenden Modells
  • Schulungen und Kommunikation fördern die Nutzungsquote
  • Systemintegration in Lohn- oder HR-Software spart Aufwand
  • Testphasen mit Feedback ermöglichen praxisnahe Optimierung
  • Ein durchdachtes Onboarding schafft Sicherheit und Transparenz

Essensbons mit givve® einfach und flexibel umsetzen

givve® bietet eine skalierbare Komplettlösung für den digitalen Essensbon. Mitarbeitende können bei Restaurants, Supermärkten und Lieferdiensten flexibel zahlen – im Büro oder mobil.

Die givve® Card erfüllt alle steuerlichen Vorgaben, wird monatlich automatisiert aufgeladen und kann individuell angepasst werden. Unternehmen profitieren von einer effizienten Verwaltung, umfassendem Support und klaren Prozessen – ganz ohne Mehraufwand.

Sichern Sie sich jetzt innovative, flexible Mitarbeiterbenefits – unser Team berät Sie gerne unverbindlich!

*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

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