Haufe Online Redaktion: "Keine Gesetzesänderung bei Sachbezügen und 44-EUR-Grenze"
"In dem umfangreichen Gesetzespaket nicht mehr enthalten ist die in einem Vorentwurf vorgesehene Ausweitung der Definition der Geldleistung in Abgrenzung zum Sachbezug."
"Sachlohn, auf den die Freigrenze des § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG anzuwenden ist, liegt nach bisheriger Verwaltungsauffassung auch dann vor, wenn die Gutscheingewährung mittels sogenannter Guthabenkarten beziehungsweise Geldkarten erfolgt."
Quelle: www.haufe.de
Unser Partner, der Prepaid Verband Deutschland e.V. meldet: "Gute Neuigkeiten: Steuerfreie Guthabenkarten bleiben"
"Steuerfreie Prepaid-Karten werden nicht eingeschränkt. Das beschloss das Bundeskabinett am 31. Juli. Der Prepaid Verband Deutschland e. V. (PVD) begrüßt die Entscheidung. Somit können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern monatlich weiterhin Sachbezüge bis zu 44 Euro in Form einer Prepaid-Karte zukommen lassen – so lange diese einzig für den Erwerb von Produkten und Dienstleistungen eingesetzt werden können."
Quelle: www.prepaidverband.de
Das Handelsblatt berichtet: "Bundeskabinett hat sich auf den Erhalt steuerfreier Guthabenkarten geeinigt"
“Gute Nachrichten für mehrere Millionen Arbeitnehmer: Eine Gesetzesänderung hätte sie monatlich bis zu 44 Euro kosten können, doch dieser Vorschlag ist jetzt passé. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Bundeskabinett am Mittwochnachmittag beschlossen hat. Demnach wird die Definition sogenannter Sachbezüge im Einkommensteuergesetz doch nicht geändert.“
Quelle: www.handelsblatt.com
Auf Lohn-Info finden Sie die aktuelle Bekanntgabe zum Bestehenbleiben der 44 Euro Freigrenze für Arbeitnehmer sowie allgemeine Informationen zur rechtlichen Grundlage des Sachbezugs:
"Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften enthält als Jahressteuergesetz 2019 viele Änderungen. Dazu gehörte auch den Begriff der Geldleistung in Abgrenzung zum Begriff des Sachbezugs klar zu definieren. Diese Änderung ist im Regierungsentwurf vom 31.07.2019 entfallen."
Quelle: www.lohn-info.de
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) gibt bekannt: Keine Einschränkung beim steuerfreien Sachbezug für Arbeitnehmer
"Der Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT), Carsten Linnemann, begrüßt, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) nun doch nicht den steuer- und sozialabgabenfreien Sachbezug für Arbeitnehmer antasten will. Die bislang im Jahressteuergesetz vorgesehene Einschränkung des Sachbezugs ist von Scholz wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen worden."
Quelle: www.mit-bund.de
Das Online Magazin t3n berichtet: "Die Gesetzesänderung des Bundesfinanzministeriums, den steuerfreien Sachbezug eklatant einzuschränken, wurde zurückgenommen. Für die Anbieter von Benefit-Kreditkarten ist das eine gute Nachricht."
"Denn bisher – und nun auch zukünftig – können Arbeitgeber ihren Angestellten ein steuerfreies Zubrot in Höhe von 44 Euro monatlich mitgeben. Das geht etwa in Form von Restaurantgutscheinen, Zuschüssen für Fitness-Abos oder eine entsprechend aufgeladene Kreditkarte."
Quelle: www.t3n.de
Auch das Handwerksblatt spricht sich gegen eine Änderung aus: "44-Euro-Grenze: Bitte nicht einschränken!"
"In der Praxis würde diese Regelung viele kleinere Unternehmen benachteiligen, bei denen mehrere Millionen Mitarbeiter derzeit noch ihr Guthaben einlösen können, warnt der Verband." - Bundesverband der Bilanzbuchhalter und Controller (BVBC).
Quelle: www.handwerksblatt.de
Prepaid Verband Deutschland e. V. warnt vor wirtschaftlichen Folgen
"Insgesamt wurden im vergangenen Jahr über Prepaid-Kreditkarten etwa 3,2 Milliarden Euro steuerfrei an Arbeitnehmer ausbezahlt. Sollte die geplante Gesetzesänderung in Kraft treten, würde dies bedeuten, dass folgende Sachbezüge in Zukunft wie normales Einkommen versteuert werden müssten:
- Zweckgebundene Geldleistungen, also zum Beispiel die Mitgliedschaft in einem Sportverein
- Geldsurrogate, also Geldersatzstoffe wie Prepaid Kreditkarten die frei verwendet werden können
- Kostenerstattungen, die erst nachträglich für zuvor selbst bezahlte Sachleistungen an Arbeitnehmer ausgezahlt werden"
"Laut einer Pressemitteilung des Prepaid Verband Deutschlands e. V. (PVD) würde diese geplante Gesetzesänderung sowohl Arbeitnehmern, kleinen Geschäften als auch den Unternehmen, die die Prepaid-Kreditkarten ausgeben schaden."
Quelle: www.forschung-und-wissen.de
Gemeinsamer Brief der Mittelstandsallianz an den Bundesfinanzminister
"In einem gemeinsamen Brief an den Bundesfinanzminister plädieren der BVMW sowie neun weitere Verbände der Mittelstandsallianz* dafür, die bewährte 44-Euro-Freigrenze bei steuerfreien Sachbezügen für Guthabenkarten zu erhalten."
"In Zeiten des digitalen Wandels ist das Angebot der Prepaidkarten weit verbreitet, flexibel und vor allem unbürokratisch. Das Auslesen der Karten bietet der Finanzverwaltung eine gute Kontrollmöglichkeit und geht mit einer erheblichen Aufwandsverringerung – für Beschäftigte, mittelständische Unternehmen und Verwaltungen –einher. Mit Guthabenkarten für die Gewährung von Sachbezügen reduziert der Gesetzgeber auf digitalem Weg die Notwendigkeit von Einzelbelegprüfungen und baut in der Praxis Bürokratie ab. Wollen Sie bei über 50 Milliarden Euro Bürokratiekosten für die gesamte deutsche Wirtschaft ein solches Signal an die Millionen Betriebe und Beschäftigen senden? Zusätzlich ergeben sich aus den wiederaufladbaren Guthabenkarten nicht nur ökonomische, sondern auch ökologische Vorteile. Das Argument, wonach es sich hierbei um eine Geldleistung handelt, ist aus unserer Sicht unzutreffend. Die Karten sind auf Akzeptanzstellen beschränkt, die keine Auszahlungen, Abhebungen oder Überweisungen ermöglichen. Es handelt sich daher um Guthabenkarten, nicht um Geldkarten."
Quellen: https://www.bvmw.de/de/
Der Deutsche Steuerberater-Verband lehnt die geplante Änderung des Einkommenssteuergesetzes ab:
"Selbst wenn man die Auffassung vertritt, dass die 44-Euro-Grenze entgegen ihres ursprünglichen Zwecks zur Entgeltoptimierung genutzt wird: Mit Blick auf die hohe Abgabenbelastung von Arbeitnehmern hierzulande sowie die seit Jahren stetig steigenden Steuereinnahmen (vgl. Statistisches Bundesamt, Kassenmäßige Steuereinnahmen nach Steuerarten, Zeitreihen) erscheint dies nach Auffassung des DStV hinnehmbar.
Eine Einschränkung dieser Möglichkeit käme zudem einer Steuererhöhung gleich. Denn aufgrund der angedachten erweiterten Definition von Geldleistungen dürfte für viele Arbeitnehmer, deren Sachbezüge bisher unter die 44-Euro-Grenze fallen, die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit entfallen. Die Ausnahme für bestimmte Gutscheinarten dürfte diesen Nachteil nur unzureichend kompensieren.
Es steht überdies zu befürchten, dass diese Ausnahme vor allem Anbietern mit breitem Sortiment zugutekommt, da diese dem Arbeitnehmer die größte Auswahl bieten. Lokale Anbieter mit geringerer Sortimentsbreite hätten hingegen das Nachsehen."
Quelle: www.dstv.de
Die Bundessteuerberaterkammer kritisiert den Gestztesentwurf zur Änderung bei der 44,00 €-Freigrenze für Sachbezüge:
"Die Bundessteuerberaterkammer regt an, es bei der bisherigen Regelung der 44,00 €-Freigrenze in § 8 Abs. 1 EStG zu belassen. Sie hat sich in der Praxis mehr als bewährt. Sollte durch die Neuregelung beabsichtigt sein, Steuergestaltungen im Rahmen der Pauschalierung nach § 37b EStG zu verhindern, so sollte § 37b EStG entsprechend geändert werden."
“Die monatliche 44,00 €-Freigrenze für Sachbezüge wurde durch das JStG 1996 in das Einkommensteuerrecht eingeführt. [...]. Berücksichtigt man die jährliche Inflationsentwicklung, also den Kaufkraftverlust, so müsste die Freigrenze 2019 auf 61,00 € angehoben werden, um dieselbe Kaufkraft wie 1996 zu verkörpern. Der Vorteil der Regelung für Arbeitnehmer und Arbeitgeber ist bereits aus diesem Grund beträchtlich gesunken.“
"Wenn eine Anhebung der Freigrenze unterlassen wird, so sollten wenigstens keine weiteren Einschränkungen bei ihrer Anwendung eingeführt werden. Gerade kleinere und Kleinst-Unternehmen und Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern häufig Sachleistungen, die der Freigrenze über 44,00 € monatlich unterliegen. [...]. Die Empfänger dieser Sachleistungen sind, im Gegensatz zu den nach § 37b EStG pauschal versteuerten Leistungen, im Regelfall Arbeitnehmer mit einem geringeren Einkommen, für welche die Sachbezüge einen spürbaren Bonus bedeuten."
Quelle: www.bstbk.de
Die Haufe Online Redaktion berichtet:
"Ein neues Gesetzesvorhaben sieht vor, dass zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geld- und Kreditkarten sowie Versicherungen künftig keine Sachbezüge mehr sind und die 44 Euro-Freigrenze damit nicht weiter anwendbar ist."
"Der Gesetzentwurf hat zunächst keine Auswirkung auf die laufende Behandlung bzw. die Behandlung bereits abgelaufener Jahre. Die Änderungen sollen erst ab 2020 gelten. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Entwurf erst noch in ein Gesetzgebungsverfahren eingebracht werden muss. Ob und wenn ja in welcher Form er dort wieder hinauskommt, ist ungewiss. Eine Verabschiedung des Gesetzes ist frühestens im Herbst zu erwarten."
Quelle: www.haufe.de
Laut der Süddeutschen Zeitung hat das BMF vor allem das 10 000-Euro-Modell im Visier:
"Noch ist jedoch wie stets bei Gesetzesentwürfen das letzte Wort nicht gesprochen. Ob die Länder den Änderungen bei der 44-Euro-Regel zustimmen, ist ungewiss. Das Parlament lässt solche Entwürfe meist nie ungeschoren passieren. Gut möglich also, dass Scholz bei der 44-Euro-Regel nachbessern muss. Top-Verdiener, die vom 10 000-Euro-Modell profitieren, können sich aber schon mal darauf einstellen, dass sie so bald nicht mehr Steuern sparen können."
Quelle: www.sueddeutsche.de
Stellungsnahme des Prepaid Verbandes Deutschland (bei dem givve® Mitglied ist) zum Referentenentwurf vom 8. Mai 2019
"Der PVD spricht sich dafür aus, Guthabenkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, auch weiterhin als Sachbezug im Rahmen der 44-Euro-Freigrenze anzuerkennen."
Unter folgendem Link finden Sie die Begründung des Bundesfinanzministeriums aus dem am 8. Mai 2019 vorgelegten Referentenentwurf und eine Einschätzung des PVD hierzu.
Quelle: www.prepaidverband.de
Das Handelsblatt steht im Austausch mit verschiedenen Experten und berichtet: „Das Bundesfinanzministerium schlägt eine Änderung der Definition sogenannter Sachbezüge vor. Dies könnte Nachteile für mehrere Millionen Arbeitnehmer bringen.“
„Es ist kaum mehr als eine Randnotiz, zwei Sätze eines insgesamt 225-seitigen Gesetzesentwurfs, doch die könnten für Millionen Arbeitnehmer unangenehme Folgen haben: Das Bundesfinanzministerium (BMF) schlägt eine Änderung in der Definition sogenannter Sachbezüge vor. Bisher gehören dazu nicht nur Waren und Dienstleistungen, sondern auch Gutscheine und Prepaid-Karten, über die Arbeitgeber ihren Angestellten monatlich bis zu 44 Euro zukommen lassen können – ohne darauf Steuern und Sozialabgaben zu zahlen. Sowohl für die Prepaid-Karten als auch für bestimmte Gutscheine könnte dieser Vorteil bald passé sein.“
Quelle: www.handelsblatt.com
Business Insider: "Gründer sehen darin Konjunkturprogramm für Amazon-Gutscheine"
"Auch Givve-Gründer Löffler meint, dass die Karten häufig eines der ersten digitalen Dinge seien, mit dem mittelständische Unternehmen in Berührung kommen."
"Wenn diese Steuer tatsächlich eingeführt würde, gäbe das Amazon als Anbieter einer riesigen Produktbandbreite einen gewaltigen Aufschub. Deren Geschenkgutscheine gelten nämlich nach wie vor als Sachbezug und wären damit von der Abgabe nicht betroffen. Somit sind sie für Arbeitgeber natürlich viel attraktiver als Prepaid-Karten."
Quelle: www.businessinsider.de
Dr. Steffen Rapp schlussfolgert hierzu: "Die geplante Neuregelung enthält erhebliche Sprengkraft für die Arbeitnehmer, die Gutschein-, e-Geld und Prepaid-Branche, aber auch für den Handel."
"[...] ist davon auszugehen, dass bei einer Umsetzung der geplanten Neuregelung sämtliche Gutscheine, Prepaid-Produkte und auch Firmenkreditkarten als lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger Arbeitslohn zu qualifizieren sind. Soweit die Arbeitgeber künftig auf die Ausgabe von Prepaid-Produkten innerhalb der 44 Euro Freigrenze verzichten, da diese der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen unterliegen, führt die geplante Gesetzesänderung zu einer erheblichen Nettolohneinbuße bei den Arbeitnehmern."
Quelle: https://paytechlaw.com
Das Online Magazin t3n führte ein Interview mit dem givve® Gründer Patrick Löffler:
"Das Finanzministerium will solche Geldleistungen nicht mehr als Sachbezüge werten, sondern wie ein normales Gehalt mit Sozialabgaben besteuern. Prepaid-Kreditkarten könnten sich damit für Arbeitgeber nicht mehr lohnen. Für Löffler ein riesiges Problem: Der Gründer gibt mit seiner Firma Givve seit Jahren steuerfreie Prepaid-Kreditkarten an Unternehmen heraus. 360.000 Stück verteilt über 15.000 Unternehmen seien es schon, sagt Löffler gegenüber t3n."
Patrick Löffler: „Derzeit verkaufen wir jeden Tag rund 1.000 neue Karten, das wäre mit der Gesetzesänderung vorbei.“
Quelle: https://t3n.de
Die 44 Euro Freigrenze bei den digitalen Sachbezugskarten bleibt bestehen:
Das Bundesfinanzministerium teilte der Redaktion von WELT mit, dass die Steuervergünstigung in Form der sogenannten 44-Euro Freigrenze nicht abgeschafft werden soll: "Sachleistungen des Arbeitgebers (das heißt Einnahmen, die nicht in Geld bestehen) bleiben weiterhin bis zur Höhe von 44 Euro monatlich von der Besteuerung und auch der Verbeitragung in der Sozialversicherung ausgenommen."
„Arbeitgeber könnten ihren Arbeitnehmern also weiterhin nicht nur Sachleistungen sondern auch Gutscheine zukommen lassen. Begrenzt werden sollen hingegen sogenannte Entgeltoptimierungsmodelle, von denen laut Finanzministerium insbesondere Besserverdienende profitieren. Für Sachbezüge besteht bei Einzelzuwendungen bis zu jährlich 10.000 Euro derzeit die Möglichkeit, diese pauschal mit einem Steuersatz von 30 Prozent zu versteuern.“
Quelle: www.welt.de
Das manager magazin berichtet zum Thema: "Beschäftigte profitieren von Bonuszahlungen in Form von sogenannten Sachbezugskarten."
"Auch die Mittelstandsvereinigung von CDU und CSU (MIT) wendet sich gegen das Vorhaben. Die Einkäufe mit den Karten kämen laut Studien großteils dem deutschen Einzelhandel zugute, heißt es. Müssten die Unternehmen auf Gutscheine ausweichen, profitiere künftig vor allem Amazon, so die MIT."
Quelle: www.manager-magazin.de
MIT will steuerfreie Sachbezüge erleichtern:
"Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) will Arbeitnehmer bei der Nutzung von Sachbezügen besserstellen. Statt 44 Euro pro Monat sollen Arbeitnehmer künftig 600 Euro im Jahr steuer- und sozialabgabenfreie Sachzuwendungen erhalten dürfen. Die bisherige Freigrenze soll darüber hinaus in einen Freibetrag umgewandelt werden, was das Risiko einer Steuerpflicht reduziert."
"Kritik übt die MIT an aktuellen Planungen des Bundesfinanzministeriums, aufladbare Prepaid-Karten ohne Bargeldauszahlung nicht mehr als Sachbezug zu werten, sondern nur noch Gutscheinkarten für einzelne Anbieter wie Handelshäuser oder Online-Händler zuzulassen. Betroffen wären davon derzeit mehr als 1,2 Millionen Beschäftigte. Vor allem der Mittelstand profitiere von den steuerfreien Prepaid-Karten und nutze diese zur Steigerung der Arbeitgeberattraktivität, so die MIT."
Quelle: www.mit-bund.de
Der Fachanwalt für Steuerrecht Dr. Hannspeter Riedel erläutert hierzu:
“Der BFH betont zunächst ausdrücklich, dass für die Frage, ob die Zusage des Arbeitsgebers als Barlohn oder als Sachbezug zu qualifizieren ist, allein und ausschließlich die arbeitsvertraglich getroffene Zusage entscheidend ist. Dies wurde auch auf der kürzlich stattgefundenen Münchner Steuerfachtagung im Rahmen einer Urteilsbesprechung durch die dem VI. BFH Senat angehörende Richterin Michaela Teller nochmals bestätigt. Ebenso wird in den Urteilen auch nochmals unter Fortführung der bisherigen Rechtsprechung bestätigt, dass die Art und Weise der Abwicklung von Sachbezugszusagen nicht entscheidend ist.“
Quelle: www.psp.eu
Der Finanzminister des Saarlandes Peter Strobel (CDU) fordert den Erhalt der Debitkarten für Arbeitnehmer:
„Die Überlegungen des BMF, die Möglichkeiten von steuer- und sozialversicherungsfreien Sachbezügen im Bereich der Debitkarten einzuschränken, lehne ich ab! Die darunterfallenden Guthaben-Kreditkarten ohne Barauszahlungsfunktion sind doch gerade in der heutigen digitalen Zeit bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern weit verbreitet. Sie sind ein für den Arbeitgeber und Arbeitnehmer flexibles, unbürokratisches Element der Sachzuwendung im Rahmen der 44 € Freigrenze.“
Quelle: Pressemittelung Misterium für Finanzen und Europa Saarland
Die SPD äußert sich zu einer Einschränkung der Karten. Dabei geht es jedoch um Sachzuwendungen über 37b EStG, nicht um den Sachbezug der 44€.
Martin Gerster, Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion im Rechnungsprüfungsausschuss:
„Der Bundesrechnungshof hat festgestellt, dass immer mehr Arbeitgeber ihren leitenden Arbeitnehmern anstelle von Sonderzahlungen Prepaid-Kreditkarten überlassen und mit hohen Beträgen aufladen. Dadurch müssen lediglich 30 Prozent durch den Arbeitgeber pauschal – statt des sonst meist einschlägigen Spitzensteuersatzes von 45 Prozent durch den Arbeitnehmer – als Einkommensteuer abgeführt werden. Höhere Nettozahlungen für Spitzenverdiener und geringere Steuereinnahmen sind die Folge.“
Quelle: www.spdfraktion.de
Der Spiegel berichtet über die Diskussion zum Thema Sachbezug:
"Bundesfinanzminister Olaf Scholz will eine Steuervergünstigung abschaffen, von der bislang mutmaßlich Hunderttausende Arbeitnehmer profitieren."
"Gegen die Scholz-Pläne haben die Länder Bayern und Saarland Einspruch erhoben. Sie wollen, dass die beliebte Belohnung bleibt. Betroffen sind angeblich 350.000 Arbeitnehmer in 15.000 Betrieben."
Quelle: www.spiegel.de