Digitale Essensmarken

Digitale Essensmarken haben sich als moderne Alternative zu klassischen Papiergutscheinen etabliert und bieten Unternehmen eine effiziente Möglichkeit, ihren Mitarbeitern steuerfreie Essenszuschüsse zur Verfügung zu stellen. Springen Sie auf den innovativen Zug auf – wir zeigen Ihnen, wie Sie digitale Essensmarken schnell und einfach implementieren können!

Aktualisiert: April 2025

Autoren: givve® Redaktionsteam

Ein bunt gemischtes Team, das sich sehr gut ergänzt und eine Vielfalt von Themen abdeckt, da jeder Einzelne sich mit seinem Wissen sowie seiner Erfahrung einbringt. Die Experten für HR und mehr.

Von Papiergutscheinen zur digitalen Essensmarke

Diese innovativen Lösungen erleichtern nicht nur die Verwaltung und Nutzung von Essenszuschüssen, sondern bieten auch eine Reihe von Vorteilen sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer. Arbeitgeber profitieren von einer geringeren Verwaltungsarbeit und automatisierten Abrechnungsprozessen. Mitarbeiter können ihre digitalen Essensmarken flexibel in Restaurants, Supermärkten oder bei bestimmten Lieferdiensten einlösen, was ihnen eine hohe Flexibilität und Komfort bietet.

Eine Frau steht an der Theke eines Cafés und bezahlt mit der Karte.

Essensmarken wurden ursprünglich als Papiergutscheine eingeführt, um Arbeitnehmern eine steuerlich begünstigte Verpflegung zu ermöglichen. Inzwischen haben digitale Lösungen diese klassischen Papiermarken ersetzt und bieten zahlreiche Vorteile. Die digitale Essensmarke ermöglicht eine flexiblere und bequemere Nutzung, da Mitarbeiter ihre Gutscheine problemlos in Restaurants, Supermärkten oder sogar bei bestimmten Lieferdiensten einlösen können.

Unternehmen profitieren zudem von reduziertem Verwaltungsaufwand, da digitale Essensmarken automatisch abgerechnet werden und die Dokumentation vereinfacht ist. Dieser Umstieg auf digitale Lösungen wird durch gesetzliche Anpassungen sowie technische Fortschritte weiter vorangetrieben, wodurch eine effiziente Verwaltung ermöglicht wird.

Was sind die Vorteile von digitalen Essensmarken für Arbeitgeber?

Für Unternehmen bieten digitale Essensmarken zahlreiche Vorteile. Zunächst ermöglichen sie es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Zusatzleistung zu bieten, die gleichzeitig steuerlich begünstigt ist. Dies kann zu einer verbesserten Mitarbeiterbindung und einer positiven Arbeitgebermarke führen.

Ein wesentlicher Vorteil ist der reduzierte Verwaltungsaufwand. Automatisierte Abrechnungsprozesse sorgen dafür, dass weniger Zeit für die Verwaltung und Dokumentation der Essensmarken aufgewendet werden muss. Darüber hinaus können Unternehmen ihren Mitarbeitern eine breite Auswahl an Akzeptanzstellen anbieten, an denen sie die digitalen Essensmarken einsetzen dürfen.

Digitale Essensmarken fördern zudem eine gesunde Ernährung am Arbeitsplatz und steigern die Attraktivität eines Unternehmens als Arbeitgeber. Sie zeigen Innovationsbereitschaft und können zur langfristigen Mitarbeiterbindung beitragen.

Was sind die Vorteile digitaler Essensmarken für Mitarbeiter?

Für Mitarbeiter bieten digitale Essensmarken eine bequeme und flexible Möglichkeit, ihren täglichen Verpflegungsaufwand zu decken. Die Nutzung ist einfach, da die Essensmarken in zahlreichen Akzeptanzstellen eingelöst werden können, einschließlich Restaurants, Supermärkten und Lieferdiensten. Im Gegensatz zu Papiergutscheinen entfällt das Risiko von Verlust oder Verfall der Marken, da die digitalen Marken jederzeit über eine App oder Karte abgerufen werden können.

Darüber hinaus erhalten Mitarbeiter stets einen transparenten Überblick über ihr Guthaben und können ihre Ausgaben in Echtzeit verfolgen. Dies steigert die Benutzerfreundlichkeit und erhöht die Flexibilität der Mitarbeiter, die ihre Essensmarken nach Bedarf einsetzen können.

Digitale Essensmarken sind ein beliebter Benefit für Ihre Mitarbeiter.

Wie funktionieren digitale Essensmarken im Unternehmen?

Die digitale Essensmarke stellt eine einfache Lösung für Unternehmen dar, ihren Mitarbeitern steuerfreie Essenszuschüsse zur Verfügung zu stellen. Arbeitgeber können digitale Essensmarken schnell und unkompliziert einführen, indem sie diese über eine App oder Karte bereitstellen.

Die technische Umsetzung ist einfach und lässt sich optional in bestehende HR- und Abrechnungssysteme integrieren, wodurch der Verwaltungsaufwand erheblich reduziert wird. Mitarbeiter können ihre digitalen Essensmarken flexibel in einer Vielzahl von teilnehmenden Akzeptanzstellen einsetzen. Dies sorgt für eine hohe Nutzerfreundlichkeit und eine breite Akzeptanz.

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Technische Umsetzung für Arbeitgeber und Mitarbeiter

Die technische Verwaltung digitaler Essensmarken erfolgt über ein Online-Portal, in dem Arbeitgeber Guthaben aufladen und Karten bestellen können. Mitarbeiter wiederum nutzen ihre digitale Essensmarke per Kartenzahlung an teilnehmenden Akzeptanzstellen. Dieser kontaktlose und papierlose Prozess spart Zeit und vereinfacht die Abrechnung. Arbeitgeber behalten dabei volle Kontrolle über die Nutzung und können Limits oder Regeln für die Einlösung festlegen.

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Akzeptanzstellen und Nutzungsmöglichkeiten im Alltag

Digitale Essensmarken können bei zahlreichen Akzeptanzstellen eingelöst werden, darunter Restaurants, Supermärkte, Bäckereien und sogar bei bestimmten Lieferdiensten. Die breite Verfügbarkeit der Akzeptanzstellen sorgt dafür, dass Mitarbeiter auch auf Pendelfahrten problemlos ihre Essensmarken nutzen können. 

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Integration in bestehende HR- und Abrechnungssysteme

Eine optionale Integration in bestehende HR- und Abrechnungssysteme ermöglicht eine transparente und effiziente Verwaltung der Essensmarken. Durch automatische Erfassung und Abrechnung wird der administrative Aufwand weiter reduziert. Mitarbeiter erhalten durch die App jederzeit eine Übersicht über ihr Guthaben und getätigte Transaktionen.

Wir beraten Sie gerne unverbindlich zur Umsetzung von digitalen Essensmarken.

Wie sind die rechtlichen Grundlagen und Steuervorteile digitaler Essensmarken?

Arbeitgeber können bis zu 7,50 € pro Arbeitstag als Essenszuschuss gewähren. Der Zuschuss besteht aus zwei Teilen: 4,40 € Pflichtanteil (Sachbezugswert) und 3,10 € steuerfreier Zuschuss. Wenn ein Mitarbeiter mindestens 4,40 € für seine Mahlzeit selbst zahlt dann reduziert sich die Steuerlast. Sobald eine Mahlzeit 11,90 € oder mehr kostet, ist der Essenszuschuss gänzlich steuerfrei.

Für Arbeitnehmer bedeutet dies, dass sie von einer zusätzlichen Leistung profitieren, ohne dass diese in Form von Lohnsteuer oder Sozialabgaben abgezogen wird. Arbeitgeber können zudem Lohnnebenkosten sparen, da digitale Essensmarken steuerlich begünstigt sind. Hierbei ist die Einhaltung der steuerlichen Vorgaben jedoch essentiell, um mögliche Nachzahlungen oder Einschränkungen zu vermeiden.

Grafik mit Beispielrechnung zum Essenszuschuss, um darzustellen, wann digitale Essensmarken steuerfrei sind.

Digitale Essensmarken mit givve® – einfach, flexibel und steuerfrei

Mit givve® erhalten Unternehmen eine einfach zu verwaltende und vielseitig einsetzbare digitale Lösung für Essensmarken. Über das zentrale Dashboard können Arbeitgeber den Essenszuschuss flexibel gestalten und die Nutzung der digitalen Essensmarken transparent und steueroptimiert lenken

Drei fröhliche Personen am Tisch beim Mittagessen. Im Vordergrund die givve Card Essenszuschuss.

Mitarbeiter profitieren von der bequemen Nutzung der givve® Card Essenszuschuss, die an unzähligen Mastercard Akzeptanzstellen der jeweiligen Region akzeptiert wird. Durch die optionale Integration in bestehende HR- und Abrechnungssysteme sparen Unternehmen Zeit und Geld, während sie gleichzeitig eine rechtskonforme und ggf. steuerfreie Lösung für Essenszuschüsse bieten. 

Erfahren Sie mehr über die digitale Essensmarke von givve® und optimieren Sie Ihr Mitarbeiter-Benefit-Programm!

*Bitte beachten Sie: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Sollten Sie steuerliche oder rechtliche Fragen zu unseren Produkten haben, empfehlen wir, diese von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater prüfen zu lassen. Sofern Sie die Produkte von givve für die Erreichung bestimmter steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Zwecke (z.B. Zuwendung von Sachbezug) nutzen möchten, empfehlen wir zudem, eine Anrufungsauskunft bei dem zuständigen Finanzamt einzuholen. givve übernimmt keine Haftung dafür, dass Sie die beabsichtigten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Folgen tatsächlich erreichen.

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