Die Grundlage digitaler Essensmarken bilden die amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung. 2025 liegen diese bei 2,30 € für das Frühstück und 4,40 € für Mittag- oder Abendessen. Arbeitgeber können 2025 somit pro Arbeitstag bis zu 7,50 € steuerbegünstigt gewähren (4,40 € Sachbezugswert + bis zu 3,10 € steuerfreier Zuschuss).
Für 2026 sieht der Entwurf der 16. Änderungsverordnung zur SvEV eine Erhöhung der Verpflegungswerte vor: Der Monatswert für Verpflegung soll auf 345 € steigen, entsprechend 2,37 € fürs Frühstück und 4,57 € fürs Mittag- oder Abendessen. Damit erhöht sich der maximal mögliche Essenszuschuss bei digitalen Essensmarken 2026 voraussichtlich auf 7,67 € pro Arbeitstag (4,57 € Sachbezugswert + 3,10 € steuerfreier Zuschuss).
Für Unternehmen bedeutet das einen klaren Vorteil: Bei beispielsweise 15 Arbeitstagen pro Monat können digitale Essensmarken 2026 einen steuerlich begünstigten Zuschuss von rund 115 € monatlich ermöglichen - etwas mehr als die ca. 112,50 € im Jahr 2025. Auf das Jahr gerechnet sind dies 1.380 € Entlastung für ihre Mitarbeitenden.