Mit der Erholungsbeihilfe können Sie als Arbeitgeber den Urlaub Ihrer Angestellten mit bis zu 156 Euro für die Mitarbeitenden selbst, 104 Euro für den Ehepartner und 52 Euro pro Kind bezuschussen. Die Erholungsbeihilfe ist eine attraktive Alternative zum klassischen Urlaubsgeld, da sie Ihnen steuerliche Vorteile bietet. Arbeitgeberseitig ist der Benefit pauschal mit 25 Prozent zu versteuern, für Angestellte fallen keine Abgaben an.
Mit diesem Benefit zeigen Sie, dass Ihnen die Erholung und das Wohlergehen Ihrer Mitarbeitenden am Herzen liegt. Gleichzeitig fördern Sie das Wohlbefinden sowie die Motivation Ihres Teams und begeistern Ihre Angestellten langfristig für Ihr Unternehmen.
Mit der givve® Card kann die Erholungsbeihilfe unkompliziert, flexibel und auch in Kombination mit anderen Benefits – wie beispielsweise dem steuerfreien Sachbezug – ausgezahlt werden.