Nicht nur Liebe geht durch den Magen

Mit Beginn des neuen Jahres wurde der Sachbezugswert für Verpflegung erhöht. Arbeitgebende können das Mittagessen ihrer Mitarbeitenden von nun an mit 7,23 Euro pro Tag bezuschussen. Die givve® Lunch App ist für Arbeitgebende wie Sie hierbei die innovative sowie unkomplizierte Lösung und bietet zusätzlich auch Steuervorteile.

Im Vergleich zu klassischen Essensmarken aus Papier, bietet die givve® Lunch App weiterhin vielfältige Vorteile:

  • Einsparung personeller Ressourcen durch Automatisierung und Digitalisierung
  • Allumfassender Einsatz – bspw. im Restaurant, beim Dorfmetzger, im Supermarkt oder bei Lieferdiensten Hohe Wirtschaftlichkeit, da Arbeitgebende nur den tatsächlichen Konsum der Mitarbeitenden bezuschussen
  • Steuerliche Sicherheit dank intelligenter KI-basierter Belegprüfung
  • Einsparung von CO2 (kein Papier, kein Versand, kein Abfall)
  • Förderung lokaler Anbieter, wie dem kleinen Imbiss oder Café um die Ecke

Ihr größter Vorteil: Je mehr ihre Mitarbeitenden für ihr Essen ausgeben, desto geringer wird Ihre Steuerlast als Arbeitgebende/r. Denn der ausgegebene Betrag mindert den zu versteuernden Pflichtanteil. Ab einem Belegwert von 11,36 € ist der komplette Essenszuschuss für den Arbeitgeber damit steuerfrei!

Wenden Sie sich für weitere Informationen gerne an Ihre/n persönliche/n givve® Ansprechpartner/in oder besuchen Sie unsere Webseite.

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