Mit Beginn des neuen Jahres wurde der Sachbezugswert für Verpflegung erhöht. Arbeitgebende können das Mittagessen ihrer Mitarbeitenden von nun an mit 7,23 Euro pro Tag bezuschussen. Die givve® Lunch App ist für Arbeitgebende wie Sie hierbei die innovative sowie unkomplizierte Lösung und bietet zusätzlich auch Steuervorteile.
Im Vergleich zu klassischen Essensmarken aus Papier, bietet die givve® Lunch App weiterhin vielfältige Vorteile:
Ihr größter Vorteil: Je mehr ihre Mitarbeitenden für ihr Essen ausgeben, desto geringer wird Ihre Steuerlast als Arbeitgebende/r. Denn der ausgegebene Betrag mindert den zu versteuernden Pflichtanteil. Ab einem Belegwert von 11,36 € ist der komplette Essenszuschuss für den Arbeitgeber damit steuerfrei!
Wenden Sie sich für weitere Informationen gerne an Ihre/n persönliche/n givve® Ansprechpartner/in oder besuchen Sie unsere Webseite.