Wir als PL Gutscheinsysteme GmbH (nachfolgend: givve) sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit wie dem BFSG und der BFSGV barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Website (https://givve.com/de/).
givve ist ein modernes FinTech Unternehmen und bietet in Kooperation mit Mastercard innovative Finanz- und Kreditkartenlösungen für Mitarbeiterbenefits im privaten und öffentlichen Sektor, für B2B Incentivierungen sowie für Stadtmarketingmaßnahmen und Bezahlkarten für Leistungsempfänger. Unsere givve Card Produkte basieren auf einer Prepaid Mastercard, die flexibel von Unternehmen und Institutionen eingesetzt wird.
Sachbezüge bieten Arbeitgebern die steueroptimierte Möglichkeit, Mitarbeitende zu unterstützen sowie Motivation und Produktivität zu fördern und die Arbeitgebermarke zu stärken. Die givve Card bietet für die Umsetzung von finanziellen Mitarbeiterbenefits die einfachste Lösung mit maximalem Mehrwert für Mitarbeitende.
Beladen durch den Arbeitgeber – beispielsweise mit dem steuerfreien Sachbezug – können Mitarbeitende die givve Card flexibel bei allen Mastercard Akzeptanzstellen innerhalb einer definierten Region (> 25.000 regionale Akzeptanzstellen) zum Bezahlen verwenden.
Beladungsmöglichkeiten:
Arbeitgeber können das werktägliche Mittag- oder Abendessen ihrer Mitarbeitenden steuerfrei mit bis zu 7,50 € bezuschussen und mit diesem Mitarbeiterbenefit ein positives Betriebsklima sowie die Motivation und Produktivität ihres Teams fördern.
So einfach geht es:
Die givve Card Essenszuschuss bietet die größtmögliche Vielfalt an Einsatzmöglichkeiten: Beladen durch den Arbeitgeber, kann der/die Angestellte die Prepaid Mastercard bei regionalen Mastercard-Akzeptanzstellen wie etwa Restaurants, Imbissen, Cafés ( > 170.000) sowie bei Bäckereien, Metzgereien und teilnehmenden Supermärkten und bestimmten Lieferdiensten (mit Onlinezahlung) zum Bezahlen verwenden.
Mit der givve Card Gutschein können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden ganz einfach steuerfreie Sachbezüge gewähren. Sie können monatlich bis zu 50 € auf die givve Card Gutschein aufladen und diese kann bei dem entsprechend eingestellten Wunschhändler eingesetzt werden. So zeigen Unternehmen Wertschätzung, stärken die Mitarbeitermotivation und fördern die Bindung zum Team mit minimalem administrativem Aufwand.
So einfach geht es:
Beladungsmöglichkeiten:
Die givve Bezahlkarte ermöglicht es Behörden und Institutionen, Leistungs- und Hilfsgelder effizient, sicher und auf digitale Weise bereitzustellen.
So einfach geht es:
Die givve Bezahlkarte bietet maximale Flexibilität für verschiedene Gruppen von Leistungsempfängern, wie beispielsweise Asylsuchende, obdachlose Menschen, ausländische Studierende oder Kinder und Jugendliche. Gleichzeitig profitieren Behörden und Institutionen von reduziertem Verwaltungs- und Personalaufwand und einer rechts- und datensicheren Lösung für die Auszahlung von Sozialleistungen.
Die givve Card Stadtmarketing ist eine sichere und innovative Alternative zum klassischen Stadtgutschein, mit der Städte und Gemeinden den lokalen, stationären Handel stärken und die Wirtschaft in ihrer Region gezielt fördern können.
So funktioniert es:
Die givve Card Stadtmarketing kann bei allen Händlern in der definierten Region eingesetzt werden, die Mastercard akzeptieren, zum Bezahlen genutzt werden – ganz gleich ob bei der großen Handelskette oder dem Tante-Emma-Laden nebenan. Dadurch profitieren auch kleine regionale Einzelhändler wirtschaftlich.
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Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit dem BFSG sowie der BFSGV
Alle beschriebenen Abhilfemaßnahmen werden vsl. bis Ende 2025 umgesetzt und veröffentlicht.
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Diese Erklärung wurde am 29.08.2025 erstellt. Zur Erstellung der Erklärung erfolgte eine Selbstbewertung und Prüfung durch einen externen Dienstleister unter Orientierung an der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.
Die Erklärung wurde zuletzt am 25.11.2025 überprüft.
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Ainmillerstraße 11
80801 München
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Behördenname: Regierung von Niederbayern - Gewerbeaufsichtsamt
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Telefon: +49 871 808 - 01
Fax: +49 871 808 - 1799
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