Barrierefreiheitserklärung für die Webseite von givve

Erklärung zur Barrierefreiheit (Version 1.0, 25.11.2025)

Wir als PL Gutscheinsysteme GmbH (nachfolgend: givve) sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit wie dem BFSG und der BFSGV barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Website (https://givve.com/de/).

 

1) Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format

givve ist ein modernes FinTech Unternehmen und bietet in Kooperation mit Mastercard innovative Finanz- und Kreditkartenlösungen für Mitarbeiterbenefits im privaten und öffentlichen Sektor, für B2B Incentivierungen sowie für Stadtmarketingmaßnahmen und Bezahlkarten für Leistungsempfänger. Unsere givve Card Produkte basieren auf einer Prepaid Mastercard, die flexibel von Unternehmen und Institutionen eingesetzt wird.

givve Produkte für Mitarbeiterbenefits:

  • givve Card Sachbezug (privater und öffentlicher Sektor)
  • givve Card Essenszuschuss
  • givve Card Gutschein

givve Produkte für den öffentlichen Sektor:

  • givve Card Sachbezug (nach §18a TVöD)
  • givve Card Bezahlkarte für Leistungsempfänger
  • givve Card Stadtmarketing

 

2) Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind

givve Card Sachbezug:

Sachbezüge bieten Arbeitgebern die steueroptimierte Möglichkeit, Mitarbeitende zu unterstützen sowie Motivation und Produktivität zu fördern und die Arbeitgebermarke zu stärken. Die givve Card bietet für die Umsetzung von finanziellen Mitarbeiterbenefits die einfachste Lösung mit maximalem Mehrwert für Mitarbeitende. 

Beladen durch den Arbeitgeber – beispielsweise mit dem steuerfreien Sachbezug – können Mitarbeitende die givve Card flexibel bei allen Mastercard Akzeptanzstellen innerhalb einer definierten Region (> 25.000 regionale Akzeptanzstellen) zum Bezahlen verwenden.

Beladungsmöglichkeiten:

  • Sachbezug (50 €/Monat)
  • Geschenk (Bis zu 60 € zu persönlichen Anlässen)
  • Erholungsbeihilfe (156 €/Jahr)
  • Internet (Bis zu 50 €/Monat)
  • Bonus (Betrieblich veranlasste Zuwendungen und Geschenke

givve Card Essenszuschuss:

Arbeitgeber können das werktägliche Mittag- oder Abendessen ihrer Mitarbeitenden steuerfrei mit bis zu 7,50 € bezuschussen und mit diesem Mitarbeiterbenefit ein positives Betriebsklima sowie die Motivation und Produktivität ihres Teams fördern.

So einfach geht es:

  • Der Arbeitgeber belädt die givve Card Essenszuschuss monatlich mit einem Vorschuss.
  • Der/Die Mitarbeitende zahlt mit der Karte.
  • Die Abrechnung erfolgt automatisiert in der nächsten Lohnabrechnung.

Die givve Card Essenszuschuss bietet die größtmögliche Vielfalt an Einsatzmöglichkeiten: Beladen durch den Arbeitgeber, kann der/die Angestellte die Prepaid Mastercard bei regionalen Mastercard-Akzeptanzstellen wie etwa Restaurants, Imbissen, Cafés ( > 170.000) sowie bei Bäckereien, Metzgereien und teilnehmenden Supermärkten und bestimmten Lieferdiensten (mit Onlinezahlung) zum Bezahlen verwenden.

givve Card Gutschein:

Mit der givve Card Gutschein können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden ganz einfach steuerfreie Sachbezüge gewähren. Sie können monatlich bis zu 50 € auf die givve Card Gutschein aufladen und diese kann bei dem entsprechend eingestellten Wunschhändler eingesetzt werden. So zeigen Unternehmen Wertschätzung, stärken die Mitarbeitermotivation und fördern die Bindung zum Team mit minimalem administrativem Aufwand.

So einfach geht es:

  • Arbeitgeber belädt die Karte, automatisch oder manuell.
  • Mitarbeitende zahlen bequem bei Ihrem eingestellten Wunschhändler.

Beladungsmöglichkeiten:

  • Sachbezug (50 €/Monat)
  • Geschenk (Bis zu 60 € zu persönlichen Anlässen)
  • Erholungsbeihilfe (156 €/Jahr)
  • Internet (Bis zu 50 €/Monat)
  • Bonus (Betrieblich veranlasste Zuwendungen und Geschenke

givve Card Bezahlkarte:

Die givve Bezahlkarte ermöglicht es Behörden und Institutionen, Leistungs- und Hilfsgelder effizient, sicher und auf digitale Weise bereitzustellen. 

So einfach geht es:

  • Die Behörde oder Institution belädt die givve Bezahlkarte mit einer entsprechenden Leistungs-/Hilfszahlung.
  • Die Leistungsempfänger:innen nutzen die Karte in der eingestellten Region flexibel bei allen Händlern, die Mastercard akzeptieren, zum Bezahlen.

Die givve Bezahlkarte bietet maximale Flexibilität für verschiedene Gruppen von Leistungsempfängern, wie beispielsweise Asylsuchende, obdachlose Menschen, ausländische Studierende oder Kinder und Jugendliche. Gleichzeitig profitieren Behörden und Institutionen von reduziertem Verwaltungs- und Personalaufwand und einer rechts- und datensicheren Lösung für die Auszahlung von Sozialleistungen.

givve Card Stadtmarketing:

Die givve Card Stadtmarketing ist eine sichere und innovative Alternative zum klassischen Stadtgutschein, mit der Städte und Gemeinden den lokalen, stationären Handel stärken und die Wirtschaft in ihrer Region gezielt fördern können. 

So funktioniert es:

  • givve schafft eine ortseigene Sachbezugskarte, die von ansässigen Unternehmen oder Institutionen ohne Aufwand beladen werden kann.
  • Mitarbeitende nutzen die Karte zum Bezahlen vor Ort.
  • Händler profitieren von zusätzlicher Kaufkraft.

Die givve Card Stadtmarketing kann bei allen Händlern in der definierten Region eingesetzt werden, die Mastercard akzeptieren, zum Bezahlen genutzt werden – ganz gleich ob bei der großen Handelskette oder dem Tante-Emma-Laden nebenan. Dadurch profitieren auch kleine regionale Einzelhändler wirtschaftlich.

 

3) Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit teilweise mit § 14 BFSG, § 12, 13, 17 BFSGV vereinbar.

 

4) Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit dem BFSG sowie der BFSGV

  • Textalternativen: Bilder und Grafiken haben teilweise keine Alternativtexte.
  • Anpassbarkeit: Die flexible Anpassung der Darstellung (z. B. durch Vergrößerung, individuelle Layouts oder Tastaturnavigation) ist teilweise eingeschränkt.
  • Unterscheidbarkeit: Kontrastverhältnisse zwischen Text und Hintergrund sind nicht immer ausreichend.
  • Tastaturbedienbarkeit: Bestimmte Funktionen sind aktuell nicht vollständig per Tastatur nutzbar.
  • Navigierbarkeit: Die Navigationshilfen und Überschriftenhierarchien sind nicht auf allen Seiten einheitlich umgesetzt.
  • Vorhersehbarkeit: Einzelne Bedienelemente verhalten sich nicht immer erwartungsgemäß (z.B. unerwartetes Öffnen neuer Fenster oder Navigationselemente sind nicht konsistent gestaltet).
  • Fehlererkennung: Formulare geben Eingabefehler nicht immer ausreichend verständlich aus und enthalten nicht in allen Fällen klare Korrekturanleitungen.
  • Kompatibiliät: Die Kompatibilität mit aktuellen und zukünftigen Nutzeragenten, einschließlich Assistive-Technologien wird derzeit nicht vollständig erfüllt.
  • Benutzerdefinierte Einstellungen: Die Anforderungen an benutzerdefinierte Einstellungen, wie z.B. Farbe und Kontrast, sind teilweise nicht erfüllt.
  • Dokumentation und Support: Dokumentationen und Support-Services sind derzeit nicht in allen Fällen barrierefrei zugänglich.

b) Abhilfemaßnahmen in Bezug auf Inhalte, die nicht mit dem BFSG sowie der BFSCV vereinbar sind

  • Textalternativen: Alternativtexte für bestehende relevante Bilder und Grafiken werden redaktionell manuell ergänzt. Seit August 2025 werden neue Bilder und Grafiken konsequent mit Alternativtexten veröffentlicht.
  • Anpassbarkeit: Optimierungen der flexiblen Anpassung der Darstellung sind derzeit in technischer Umsetzung.
  • Unterscheidbarkeit: Kontrastverhältnisse werden derzeit angepasst, beispielsweise durch das Hinzufügen neuer Farbwelten, um Unterscheidbarkeit zwischen Text und Hintergrund jederzeit zu gewährleisten.
  • Tastaturbedienbarkeit: Funktionen, die aktuell nicht vollständig per Tastatur genutzt werden können, werden dahingehend technisch optimiert.
  • Navigierbarkeit: Navigationshilfen werden technisch angepasst und Überschriftenhierarchien redaktionell korrigiert.
  • Vorhersehbarkeit: Technische Optimierungen für eine konsistente Navigation auf allen Leveln sind in Umsetzung.
  • Fehlererkennung: Formulare werden dahingehend optimiert, dass fehlerhafte Felder visuell und namentlich hervorgehoben werden und klare Korrekturanweisungen bereitstellen.
  • Kompatibilität: Einzelne Funktionen werden technisch optimiert, um eine breite Kompatibilität mit Nutzeragenten, einschließlich Assistive-Technologien, zu gewährleisten.
  • Benutzerdefinierte Einstellungen: Die individuelle Anpassbarkeit der Einstellungen wird (technisch) erhöht.
  • Dokumentation und Support: Einzelne Dokumentationen und Support-Services werden nach Möglichkeit barrierefrei zugänglicher gestaltet.

Alle beschriebenen Abhilfemaßnahmen werden vsl. bis Ende 2025 umgesetzt und veröffentlicht.

c) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen

Auf der Website eingebundene Inhalte Dritter sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere die externen Einbindungen des Chatbots (Chatbase), des Cookie-Banners (Usercentrics) sowie des Terminvereinbarungstools (Zeeg). Da diese Dienste im Wesentlichen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, können wir deren Barrierefreiheit nicht vollständig gewährleisten.

 

5) Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.08.2025 erstellt. Zur Erstellung der Erklärung erfolgte eine Selbstbewertung und Prüfung durch einen externen Dienstleister unter Orientierung an der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

Die Erklärung wurde zuletzt am 25.11.2025 überprüft.

 

6) Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne unter office@givve.com an.

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:

PL Gutscheinsysteme GmbH
Ainmillerstraße 11
80801 München
Deutschland

 

7) Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde

Behördenname: Regierung von Niederbayern - Gewerbeaufsichtsamt
Adresse: Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Deutschland
Telefon: +49 871 808 - 01
Fax: +49 871 808 - 1799
E-Mail: marktueberwachung@reg-nb.bayern.de