Seit 2022 liegt die monatliche Freigrenze für Sachbezüge bei 50 Euro, was bei voller Ausnutzung einen jährlichen Nettovorteil von 600 Euro pro Mitarbeitenden bedeutet. Da dieser Betrag bei Einhaltung der Freigrenze komplett sozialversicherungs- und steuerfrei bleibt, kommt der Wert des Arbeitgebergutscheins ohne Abzüge direkt beim Team an. Im Vergleich zu einer Bruttolohnerhöhung spart der Arbeitgeber die kompletten Lohnnebenkosten, was die Effizienz der Vergütungsstruktur erheblich steigert. Wichtig ist hierbei das strikte Zuflussprinzip, bei dem sichergestellt sein muss, dass der Gutscheinwert im jeweiligen Monat gutgeschrieben wird, um die Freigrenze nicht zu überschreiten. Durch eine automatisierte Beladung der Arbeitgebergutscheine wird vermieden, dass manuelle Fehler bei der Abrechnung zum Verlust der steuerlichen Begünstigung führen. Seit der Verschärfung der gesetzlichen Regeln müssen Arbeitgebergutscheine die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen, um steuerrechtlich als Sachbezug zu gelten. Eine ZAG-konforme Karte zeichnet sich dadurch aus, dass sie in ihrer Nutzung entweder räumlich (z. B. auf ein Postleitzahlgebiet) oder in Bezug auf das Sortiment eingeschränkt ist.