Was ist eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt?
Mit der sogenannten Anrufungsauskunft haben Arbeitgebende und –nehmende die Möglichkeit, beim Finanzamt kostenlos eine rechtssichere Auskunft einzuholen. Antragsberechtigt sind zusätzlich steuerliche Berater. Die Anrufungsauskunft wird beim zuständigen Finanzamt eingeholt. Läuft die Erstellung über die Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder ähnliche Dienstleister, können darüber Kosten anfallen. Die Anrufauskunft selbst ist kostenlos. Die Anrufungsauskunft ist nach dem Paragrafen § 42e EStG im Detail geregelt. Fragen zum Lohnsteuerabzugsverfahren sollen darüber abgeklärt werden, um rechtlich abgesichert zu sein.