Anrufungsauskunft

Unternehmen können mit steuerfreien Sachbezügen, geldwertem Vorteil oder dem Essenszuschuss Steuern sparen und ihren Mitarbeitern etwas Gutes tun. Für unklare Fälle oder Fachfragen bietet sich eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt an. Doch was genau ist eine Anrufungsauskunft und wann ist diese ratsam?

Aktualisiert: November 2023

Autoren: givve® Redaktionsteam

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Was ist eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt?

Mit der sogenannten Anrufungsauskunft haben Arbeitgebende und –nehmende die Möglichkeit, beim Finanzamt kostenlos eine rechtssichere Auskunft einzuholen. Antragsberechtigt sind zusätzlich steuerliche Berater. Die Anrufungsauskunft wird beim zuständigen Finanzamt eingeholt. Läuft die Erstellung über die Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung oder ähnliche Dienstleister, können darüber Kosten anfallen. Die Anrufauskunft selbst ist kostenlos. Die Anrufungsauskunft ist nach dem Paragrafen § 42e EStG im Detail geregelt. Fragen zum Lohnsteuerabzugsverfahren sollen darüber abgeklärt werden, um rechtlich abgesichert zu sein.

Welche Vorteile bringt die Anrufungsauskunft?

Es ist natürlich nicht zwingend notwendig, die Anrufungsauskunft des zuständigen Finanzamtes zu nutzen. Dennoch bietet es Vorteile, die gewünschten Informationen dort einzuholen:

  • Rechtssicherheit für die Abführung des Lohnsteuerabzuges
  • Rechtssicherheit für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Absicherung gegen Steuernachzahlungen

Bestimmte Sachbezüge können lohnsteuerfrei und sozialversicherungsfrei verwendet werden. Dafür müssen diverse Vorgaben berücksichtigt werden. So dürfen die Kosten den aktuell geltenden Freibetrag pro Monat und Person nicht überschreiten. Ein Sachbezug darf nicht in der Form von Bargeld überreicht werden und darf sich auch nicht gegen Bargeld tauschen lassen. Sachbezüge können in sehr unterschiedlicher Form umgesetzt werden. Unter anderem in der Form von Essenszuschüssen, einer Dienstwohnung oder freier Kontoführung.

Wann empfiehlt sich eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt?

Bei Sachverhalten, bei denen es keine gesicherte Rechtsprechung gibt, sollten Sie nicht darauf verzichten, mit dem Finanzamt Rücksprache zu halten. Auch bei Sachverhalten, bei denen es Interpretationsspielraum gibt und welche streitanfällig sind, ist eine Vorklärung ratsam.

Weitere Bereiche, die oft Fragen aufwerfen, sind etwa “Übernahme der Kosten für Fortbildungsmaßnahmen” oder “Steuersatz auf bestimmte Sachzuwendungen– auch hier kann sich die Anrufungsauskunft lohnen.

Typische Sachverhaltsfragen könnten lauten:

  • Pauschalversteuerung
  • Abgrenzung zwischen Aufwandserstattung und Sachbezug
  • Berechnung Sachbezug Dienstwohnung

Informieren Sie sich über steuerfreie Sachbezüge und wie Sie eine Anrufungsauskunft stellen.

Was muss bei der Anrufungsauskunft beachtet werden?

Die Anrufungsauskunft sollte den von Ihnen umgesetzten Sachverhalt beinhalten. Kommt es zu einer Abweichung, ist das Finanzamt nicht mehr an das Ergebnis der schriftlichen Aussage gebunden.

Wer darf eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt stellen?

Es gibt mehrere Personengruppen, die eine Anrufungsauskunft beim Finanzamt einholen können:

  • Arbeitgeber/Arbeitnehmer
  • Personen, die am Lohnsteuerverfahren nach EStG beteiligt sind (z. B. gesetzlicher Vertreter)
  • Dritte im Sinne von § 38 Abs. 3a EStG

Wie führt man eine Anrufungsauskunft bei der Finanzbehörde durch?

Die Anrufungsauskunft wird beim Betriebsstättenfinanzamt gestellt - abhängig vom Standort des Unternehmens. Sie lässt sich mündlich oder schriftlich stellen. Generell ist die schriftliche Form von Vorteil, da hier der Schriftverkehr nachgewiesen werden kann. Wichtig ist, dass sich die antragstellende Person auf einen konkreten Sachverhalt bezieht. Bei komplexen Anfragen können zusätzliche Unterlagen angefordert werden.

Wie lange ist die Anrufungsauskunft gültig?

Die Anrufungsauskunft hat keine uneingeschränkte Gültigkeit. Das Finanzamt hat die Möglichkeit, diese Auskunft zu befristen oder sogar mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. Daher ist es sinnvoll, bereits erhaltene Auskünfte in Abständen erneut prüfen zu lassen.

Auf Bundesebene erlassene Regelungen können Entscheidungen von „einzelnen“ Finanzämtern hinfällig machen. Das Finanzamt informiert die Antragsteller in solchen Fällen.

Mit givve® sind Sie auf der sicheren Seite. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Anrufungsauskunft korrekt stellen.

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Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unseren Produkten, givve® Card und givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unserer Produkte sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.