Lachender Mann und Frau beim Mittagessen vor gelbem Hintergrund, mit givve® Card Essenszuschuss im Vordergrund

givve® Card Essenszuschuss

Steuern sparen und Mitarbeiter motivieren. Mit der givve® Card Essenszuschuss sind Arbeitnehmer maximal flexibel im größtmöglichen regionalen Netzwerk.

✓ Größtmögliches Netzwerk
✓ Für Büro und Home Office
✓ Mitarbeiterverpflegung, auch ohne Kantine
✓ Erste Kartenlösung für den Essenszuschuss

Unser Jubiläumsangebot

Sparen Sie mit Ihrer Bestellung bis zum 31.08.25 im Rahmen unseres 15-jährigen Jubiläums. Die ersten 150 Neukunden erhalten exklusiv: 

✓ Reduzierte Kartenpreise & Einrichtung
✓ Ermäßigte Ladegebühren
✓ Extra Sparvorteil für Produktkombis

Steuerfreier Essenszuschuss vom Arbeitgeber

Arbeitgeber können das Mittagessen Ihrer Mitarbeiter mit bis zu 7,50 Euro an 15 Arbeitstagen pro Monat bezuschussen - auch im Home Office. Mit der givve® Card Essenszuschuss ist das für Arbeitgeber sogar komplett steuerfrei umsetzbar. Investieren auch Sie mit dem steuerbegünstigtem Essenszuschuss in das Wohlbefinden und die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter - ganz einfach und schmackhaft beim Mittagessen.

So einfach geht's

Euro Euro symbol

1. Schritt

Sie beladen monatlich die Karten mit einem Vorschuss.

Kartenbenutzung Kartenbenutzung Symbol

2. Schritt

Ihr Mitarbeiter geht essen und bezahlt mit der Karte.

Rechnung Rechnung Symbol

3. Schritt

Die Abrechnung erfolgt automatisiert in der nächsten Lohnabrechnung.

Auf den Geschmack gekommen? 

Wie setzt sich der Essenszuschuss zusammen?

  • Essenszuschuss_Pflichtanteil.png
  • 7,50 € Essenszuschuss

    Insgesamt können Arbeitgeber in 2025 bis zu 7,50 € pro Arbeitstag und Mitarbeiter bezuschussen. Der Zuschuss setzt sich aus 4,40 € Pflichtanteil (Sachbezugswert) und 3,10 € steuerfreien Zuschuss zusammen.

  • 4,40 € Pflichtanteil (Sachbezugswert)

    Zunächst muss der Pflichtanteil von 4,40 € erbracht werden. Um den Steuervorteil zu erhalten, empfiehlt givve® die Pauschalversteuerung (25%) durch den Arbeitgeber. Der Pflichtanteil kann aber auch vom Mitarbeiter versteuert werden.

  • 3,10 € steuerfreier Zuschuss

    Ist der Pflichtanteil erfüllt, sind bis zu 3,10 € steuerfrei.

  • Ab 11,90 € steuerfrei

    Kostet die Mahlzeit des Mitarbeiters 11,90 € oder mehr, ist der Essenszuschuss steuerfrei.

Ausgezeichneter Kundenservice

givve® belegt bei den Mitarbeiter-Benefit Anbietern in Deutschland den 1. Platz bei der Kundenzufriedenheit und wurde dafür von der Deutschen Gesellschaft für Verbraucherstudien mbH mit dem deutschen B2B Award ausgezeichnet.

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