Essensmarken als Benefit

Essensmarken sind seit vielen Jahren ein fester Bestandteil in Unternehmen jeder Branche und Größe. Besonders digitale Lösungen bieten viele Vorteile, dank flexiblem Einsatz und geringem Verwaltungsaufwand.

Aktualisiert: Januar 2023

Wie funktionieren Essensmarken?

Bis heute setzen viele Firmen auf die Ausgabe von Papiermarken, der damit verbundene Aufwand ist jedoch recht hoch. Um Mitarbeitern den Essenszuschuss zukommen zu lassen, gibt es heute auch moderne digitale Lösungen per App.

Essensmarken können von Unternehmen direkt an ihre Mitarbeiter ausgegeben werden. Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Als Arbeitgeber können Sie bis zu 8,00 € pro Arbeitstag und Mitarbeiter aufwenden. Diese können die Angestellten für Mahlzeiten nutzen, die nicht nach Hause mitgenommen und nur am Arbeitsplatz oder in einer Gaststätte konsumiert werden. So ist es etwa nicht möglich, Lebensmittel im Supermarkt damit zu kaufen.

    Diese Regelung gilt für ein Vollmenü, welches einem üblichen Kantinenessen entspricht und eine Suppe oder andere Vorspeisen und ein Hauptgericht umfasst.
  2. Alternativ dazu können 2 € für Lebensmittel erstattet werden, die nicht direkt konsumiert werden können. Dies gilt z. B. in folgenden Bereichen:
  • Lebensmittel aus Lebensmittelgeschäften
  • Waren aus Konditoreien und Bäckereien
  • Essen von Fast-Food-Ketten
  • Wurststände
  • Fleischhauereien
  • Geschäfte ohne Angebote für Vollmenüs

Der erstattbare Betrag wurde während der Corona-Krise erhöht, um Mitarbeiter aktiv zu entlasten. Das gilt auch für Mitarbeiter im Homeoffice und in der Kurzarbeit. Ihnen können Essenszuschüsse in vollem Umfang gewährt werden.

Wenn alle rechtlichen Gegebenheiten beachtet werden, sind Essenszuschüsse für Unternehmen komplett steuerfrei umsetzbar.

Essensmarken givve Lunch

Welche Vorteile haben Essensmarken?

Essensmarken sind ein einfacher Weg, seinen Mitarbeitern Wertschätzung zu zeigen. Der Arbeitsmarkt befindet sich im Wandel und es rückt immer mehr in den Mittelpunkt, dass Mitarbeiter für ihre Arbeit fair entlohnt und geschätzt werden möchten. Corporate Benefits, wie der Essenszuschuss in der Form von Essensmarken, sind dafür sehr gut geeignet.

Mit digitalen Lösungen per App sind Essensmarken auch im Homeoffice problemlos einsetzbar. Der Zuschuss zum Mittagessen kann außerdem genutzt werden, wenn Kurzarbeit angemeldet ist. Was für beide Seiten eine hohe Flexibilität ermöglicht.

Unternehmen können die Essensmarken nutzen, um die Mitarbeiterbindung zu stärken und die Mitarbeitermotivation zu steigern. Ein Angestellter, der sich von seinem Arbeitgeber gut versorgt fühlt, ist bereit, immer sein Bestes zu geben.

Essensmarken home office

Das Angebot der Essensmarken lässt Sie als attraktiven Arbeitgeber interessant für mögliche Bewerber erscheinen. Vor allem in Branchen mit einem hohen Fachkräftemangel ist dies relevant.

Sie können also Steuervorteile genießen und die Unternehmensreputation mit Essensmarken steigern!

Lassen Sie sich jetzt unverbindlich bei givve® beraten!

Essensmarken digital umgesetzt mit givve®

Press Press symbol

Papier-Essensmarke

Bis heute setzen noch immer viele Unternehmen auf die Nutzung von Papiermarken für den Essenszuschuss. Diese müssen von Arbeitgebern fortlaufend bestellt, gelagert und verteilt werden. Die Papiermarken sind mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden und produzieren darüber hinaus jede Menge Müll.

Im Hinblick auf die Digitalisierung von Unternehmen und die steigende Nutzung von Homeoffice-Angeboten ist die Papier-Essensmarke veraltet und mit unnötigem Aufwand verbunden.

Mobilephone Mobilephone symbol

Digitale Essensmarke per App

Was ist der Vorteil von digitalen Essensmarken? Eine Alternative ist die digitale Essensmarke per App. Sie kann im Unternehmen von den Mitarbeitern vor Ort genutzt werden und auch von Angestellten im Homeoffice. Mit einer digitalen Lösung, wie der givve® Lunch App, lassen sich Essenszuschüsse einfach und für Arbeitgeber komplett steuerfrei umsetzen. Dabei sind die Mitarbeiter nicht auf feste Akzeptanzstellen angewiesen sondern können nahezu überall flexibel essen gehen.  

givve® Lunch ist perfekt für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Die Nutzung vom givve® Lunch ist denkbar einfach. Der Mitarbeiter nutzt eine App auf dem Smartphone oder Tablet. Der Arbeitgeber kann den Essenszuschuss zentral in einem Portal verwalten und direkt an die eigene Buchhaltung anschließen. Mitarbeiter genießen ihr Essen in der Arbeitspause, wann und wo sie möchten. Ob Sie im Supermarkt ein Brötchen kaufen oder im Restaurant essen gehen, spielt hier keine Rolle. Anschließend wird die Rechnung mit nur einem Klick in die App geladen. Am Monatsende nimmt der Arbeitgeber die Verrechnung vor und zahlt den entsprechenden Zuschuss mit dem Gehalt aus.

givve Lunch App

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Die Vorteile von givve® Lunch nutzen

Die digitale Essensmarke von givve® hat für beide Seiten erstklassige Vorteile zu bieten:

  • Geringer Aufwand: Keine Lieferung, Verteilung oder Lagerung von Essensmarken
  • Flexibel nutzbar: Restaurants, Supermärkte, Imbisse, Lieferanten
  • Steuervorteile
  • Stärkung der lokalen Gastronomie

Jetzt Informationen anfragen und sofort profitieren - givve® ist Ihr kompetenter Partner!

*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, givve® Lunch, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.

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