givve Card Modul Jubiläum - steuerfreie Sachgeschenke

Modul Jubiläum

Steuerfreie Sachgeschenke mit der givve® Card - zu Jubiläen Ihrer Mitarbeiter und Ihres Unternehmens. Schon mit einer kleinen Geste, wie einem persönlichen Geschenk zum Jubiläum, können Sie Ihren Mitarbeitern Ihre Wertschätzung ausdrücken.

Wertschätzung zum Jubiläum

Durch steuerfreie Geschenke und Sachzuwendungen bis zu 186 Euro drücken Sie Ihren Angestellten Ihre Wertschätzung aus. Zu Firmen- und Dienstnehmerjubiläen können Sie sich so bei Ihren Mitarbeitern für deren treue Dienste erkenntlich zeigen.  Das Geld kommt netto wie brutto beim Mitarbeiter an und dieser kann frei darüber verfügen, um sich seine individuellen Wünsche zu erfüllen. 

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Modul Jubiläum

Steuerfreie Sachgeschenke zu Jubiläen nach § 49 Abs. 3 Z 10 ASVG:

  • Steuerfrei sind 186 € als Sachgeschenk für
  • Dienstnehmerjubiläen für die Jahre 10/20/25/30/35/40/45/50
  • Firmenjubiläen für die Jahre 10/20/25/30/40/50/60/70/75/80/90/100

Ihre Vorteile auf einen Blick

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Attraktiver Benefit

Ihre Mitarbeiter erhalten ein digitales, innovatives und in der Anwendung einfaches Produkt, das weltweit einsetzbar ist.

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Guthaben ansparen

Es soll etwas teureres sein? Kein Problem für die givve® Card! Ihre Mitarbeiter können das Guthaben einfach ansparen.

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Geringer Verwaltungsaufwand

Alle technischen Voraussetzungen für eine einfache Abwicklung sind gegeben. Verschwenden Sie keine Zeit für die Verwaltung!

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Stärkung der Arbeitgebermarke

Dank individuellem Kartendesign und hochwertigen Kartentypen steigern und unterstreichen Sie die Sichtbarkeit Ihrer Arbeitgebermarke.

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Gut zu wissen

  • Was sind steuerfreie Sachzuwendungen?

Zu den Sachzuwendungen zählen einerseits die Klassiker wie Blumen oder Bücher, aber auch jegliche andere Art von Geschenk können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei überlassen. 

 

  • Steuerfrei

Nach § 3. Abs. 1 EStG 1988 und § 49 Abs. 3 Z 10 ASVG sind Sachzuwendungen, die zu einem Dienst- oder Firmenjubiläum gewährt werden, bis zu einer Höhe von 186 Euro jährlich von der Einkommenssteuer befreit.

Dienstnehmerjubiläen für die Jahre 10/20/25/30/35/40/45/50

Firmenjubiläen für die Jahre 10/20/25/30/40/50/60/70/75/80/90/100

 

  • Häufigkeit

Wenn ein Dienstnehmerjubiläum sowie eine Firmenjubiläum in das selbe Jahr fallen, dann kann der Steuerfreibetrag auch zweimal gewährt werden.  

 

  • Zusätzlich

Steuerfreie Sachgeschenke zu Jubiläen können auch parallel zu steuerfreien Sachzuwendungen, die im Rahmen von Betriebsfeiern ausgegeben werden, gewährt werden.

 

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givve® Infothek

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*Bitte beachten: Wir dürfen keine Rechts- oder Steuerberatung erbringen. Die hier erhaltenen Informationen sind als allgemeine Informationen zu unserem Produkt, der givve® Card, zu verstehen. Wir bitten Sie, die für Ihre Fragestellungen relevanten Details aus steuerlicher und rechtlicher Sicht von Ihrem Steuer- bzw. Rechtsberater eingehend prüfen zu lassen, um den für Sie bestmögliche Einsatz unseres Produktes sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung.