- Was sind steuerfreie Sachzuwendungen?
Zu den Sachzuwendungen zählen einerseits die Klassiker wie Blumen oder Bücher, aber auch jegliche andere Art von Geschenk können Sie Ihren Mitarbeitern steuerfrei überlassen.
Nach § 3. Abs. 1 EStG 1988 und § 49 Abs. 3 Z 10 ASVG sind Sachzuwendungen, die zu einem Dienst- oder Firmenjubiläum gewährt werden, bis zu einer Höhe von 186 Euro jährlich von der Einkommenssteuer befreit.
Dienstnehmerjubiläen für die Jahre 10/20/25/30/35/40/45/50
Firmenjubiläen für die Jahre 10/20/25/30/40/50/60/70/75/80/90/100
Wenn ein Dienstnehmerjubiläum sowie eine Firmenjubiläum in das selbe Jahr fallen, dann kann der Steuerfreibetrag auch zweimal gewährt werden.
Steuerfreie Sachgeschenke zu Jubiläen können auch parallel zu steuerfreien Sachzuwendungen, die im Rahmen von Betriebsfeiern ausgegeben werden, gewährt werden.