Barrierefreiheitserklärung für die Webseite von givve

Erklärung zur Barrierefreiheit (Version 2.0, 18.02.2026)


Wir als PL Gutscheinsysteme GmbH (nachfolgend: givve) sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit wie dem BFSG und der BFSGV barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für unsere Website (https://givve.com/de/).

 

1) Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung in einem barrierefreien Format


givve ist ein modernes FinTech Unternehmen und bietet in Kooperation mit Mastercard innovative Finanz- und Kreditkartenlösungen für Mitarbeiterbenefits im privaten und öffentlichen Sektor, für B2B Incentivierungen sowie für Stadtmarketingmaßnahmen und Bezahlkarten für Leistungsempfänger. Unsere givve Card Produkte basieren auf einer Prepaid Mastercard, die flexibel von Unternehmen und Institutionen eingesetzt wird.

givve Produkte für Mitarbeiterbenefits:

  • givve Card Sachbezug (privater und öffentlicher Sektor)
  • givve Card Essenszuschuss
  • givve Card Gutschein

givve Produkte für den öffentlichen Sektor:

  • givve Card Sachbezug (nach §18a TVöD)
  • givve Card Bezahlkarte für Leistungsempfänger
  • givve Card Stadtmarketing

 

2) Beschreibungen und Erläuterungen, die zum Verständnis der Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind


givve Card Sachbezug:

Sachbezüge bieten Arbeitgebern die steueroptimierte Möglichkeit, Mitarbeitende zu unterstützen sowie Motivation und Produktivität zu fördern und die Arbeitgebermarke zu stärken. Die givve Card bietet für die Umsetzung von finanziellen Mitarbeiterbenefits die einfachste Lösung mit maximalem Mehrwert für Mitarbeitende. 

Beladen durch den Arbeitgeber – beispielsweise mit dem steuerfreien Sachbezug – können Mitarbeitende die givve Card flexibel bei allen Mastercard Akzeptanzstellen innerhalb einer definierten Region (> 25.000 regionale Akzeptanzstellen) zum Bezahlen verwenden.

Beladungsmöglichkeiten:

  • Sachbezug (50 €/Monat)
  • Geschenk (Bis zu 60 € zu persönlichen Anlässen)
  • Erholungsbeihilfe (156 €/Jahr)
  • Internet (Bis zu 50 €/Monat)
  • Bonus (Betrieblich veranlasste Zuwendungen und Geschenke

 

givve Card Essenszuschuss:

Arbeitgeber können das werktägliche Mittag- oder Abendessen ihrer Mitarbeitenden steuerfrei mit bis zu 7,50 € bezuschussen und mit diesem Mitarbeiterbenefit ein positives Betriebsklima sowie die Motivation und Produktivität ihres Teams fördern.

So einfach geht es:

  • Der Arbeitgeber belädt die givve Card Essenszuschuss monatlich mit einem Vorschuss.
  • Der/Die Mitarbeitende zahlt mit der Karte.
  • Die Abrechnung erfolgt automatisiert in der nächsten Lohnabrechnung.

Die givve Card Essenszuschuss bietet die größtmögliche Vielfalt an Einsatzmöglichkeiten: Beladen durch den Arbeitgeber, kann der/die Angestellte die Prepaid Mastercard bei regionalen Mastercard-Akzeptanzstellen wie etwa Restaurants, Imbissen, Cafés ( > 170.000) sowie bei Bäckereien, Metzgereien und teilnehmenden Supermärkten und bestimmten Lieferdiensten (mit Onlinezahlung) zum Bezahlen verwenden.

 

givve Card Gutschein:

Mit der givve Card Gutschein können Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden ganz einfach steuerfreie Sachbezüge gewähren. Sie können monatlich bis zu 50 € auf die givve Card Gutschein aufladen und diese kann bei dem entsprechend eingestellten Wunschhändler eingesetzt werden. So zeigen Unternehmen Wertschätzung, stärken die Mitarbeitermotivation und fördern die Bindung zum Team mit minimalem administrativem Aufwand.

So einfach geht es:

  • Arbeitgeber belädt die Karte, automatisch oder manuell.
  • Mitarbeitende zahlen bequem bei Ihrem eingestellten Wunschhändler.

Beladungsmöglichkeiten:

  • Sachbezug (50 €/Monat)
  • Geschenk (Bis zu 60 € zu persönlichen Anlässen)
  • Erholungsbeihilfe (156 €/Jahr)
  • Internet (Bis zu 50 €/Monat)
  • Bonus (Betrieblich veranlasste Zuwendungen und Geschenke

 

givve Card Bezahlkarte:

Die givve Bezahlkarte ermöglicht es Behörden und Institutionen, Leistungs- und Hilfsgelder effizient, sicher und auf digitale Weise bereitzustellen. 

So einfach geht es:

  • Die Behörde oder Institution belädt die givve Bezahlkarte mit einer entsprechenden Leistungs-/Hilfszahlung.
  • Die Leistungsempfänger:innen nutzen die Karte in der eingestellten Region flexibel bei allen Händlern, die Mastercard akzeptieren, zum Bezahlen.

Die givve Bezahlkarte bietet maximale Flexibilität für verschiedene Gruppen von Leistungsempfängern, wie beispielsweise Asylsuchende, obdachlose Menschen, ausländische Studierende oder Kinder und Jugendliche. Gleichzeitig profitieren Behörden und Institutionen von reduziertem Verwaltungs- und Personalaufwand und einer rechts- und datensicheren Lösung für die Auszahlung von Sozialleistungen.

 

givve Card Stadtmarketing:

Die givve Card Stadtmarketing ist eine sichere und innovative Alternative zum klassischen Stadtgutschein, mit der Städte und Gemeinden den lokalen, stationären Handel stärken und die Wirtschaft in ihrer Region gezielt fördern können. 

So funktioniert es:

  • givve schafft eine ortseigene Sachbezugskarte, die von ansässigen Unternehmen oder Institutionen ohne Aufwand beladen werden kann.
  • Mitarbeitende nutzen die Karte zum Bezahlen vor Ort.
  • Händler profitieren von zusätzlicher Kaufkraft.

Die givve Card Stadtmarketing kann bei allen Händlern in der definierten Region eingesetzt werden, die Mastercard akzeptieren, zum Bezahlen genutzt werden – ganz gleich ob bei der großen Handelskette oder dem Tante-Emma-Laden nebenan. Dadurch profitieren auch kleine regionale Einzelhändler wirtschaftlich.

 

3) Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen


Diese Website wurde umfassend technisch und strukturell überarbeitet, um eine möglichst hohe Vereinbarkeit mit den Anforderungen des § 14 BFSG sowie den § 12, 13, 17 BFSGV zu gewährleisten.

Im Rahmen der Überarbeitung wurden insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit der digitalen Inhalte umgesetzt. 

 

4) Umgesetzte Maßnahmen zur Erfüllung der Barrierefreiheitsanforderungen


Die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen dienen der schrittweisen Annäherung an die gesetzlichen Anforderungen.

a) Unvereinbarkeit mit dem BFSG sowie der BFSGV

  • Sicherstellung der vollständigen Tastaturbedienbarkeit sämtlicher interaktiver Elemente
  • Logisch strukturierte Tab-Reihenfolge und konsistente Fokusführung
  • Einheitliche, deutlich sichtbare Fokus-, Hover- und Aktivzustände
  • Implementierung und Korrektur relevanter ARIA-Attribute (u. a. aria-expanded, aria-controls, aria-labelledby)
  • Optimierung der Screenreader-Kompatibilität
  • Verwendung semantisch korrekter HTML-Strukturelemente
  • Überarbeitung der Überschriftenhierarchie (H1–H6) gemäß inhaltlicher Struktur
  • Verbesserung der Farbkontraste gemäß anerkannten technischen Standards
  • Optimierung von Schriftgrößen, Schriftschnitten und maximaler Seitenbreite zur Verbesserung der Lesbarkeit
  • Vereinheitlichung von Layout-, Abstands- und Hintergrundsystemen
  • Lokale Einbindung von Schriftarten
  • Ausblendung rein dekorativer Elemente für assistive Technologien

b) Navigation und Menüführung

  • Barrierefreie Gestaltung der Desktop- und mobilen Navigation
  • Implementierung einer Fokusfalle (Focus Trap) innerhalb der mobilen Navigation
  • Integration von Sprungmarken (Skip Links) zur direkten Navigation zu Hauptinhalten
  • Barrierefreie Umsetzung des Sprachmenüs sowie der Login- und Account-Navigation
  • Umstellung von Dropdown-Elementen auf semantisch korrekte Button-Strukturen
  • Optimiertes Tastatur- und Sprungverhalten innerhalb von Navigationskomponenten

c) Formulare und Eingabeelemente

  • Eindeutige Kennzeichnung von Pflichtfeldern
  • Barrierefreie Validierung von Checkboxen und Eingabefeldern
  • Optimiertes Scroll- und Fokusverhalten bei Fehlermeldungen
  • Verbesserung der Screenreader-Lesbarkeit von Formularfeldern
  • Prüfung und Bewertung eingesetzter Captcha-Lösungen im Hinblick auf barrierefreie Alternativen

d) Interaktive Module

  • Akkordeon- und FAQ-Elemente
    • Tastatursteuerung
    • Screenreader-kompatibles Öffnen und Schließen
    • Statuskommunikation über ARIA-Attribute
  • Tab-Elemente (inkl. Card-Tabs)
    • Vollständige Tastaturbedienbarkeit
    • Technisch korrekte Rollen- und Zustandsdefinition
    • Sichtbare Fokus- und Aktivzustände
  • Slider- und Hero-Elemente
    • Tastaturbedienbare Navigation
    • Logische Fokusreihenfolge
    • Implementierung einer Pausenfunktion
    • Anpassung von ARIA-Attributen
    • Überprüfung von Überlagerungen, Kontrasten und Textdarstellungen

e) Inhaltsmodule und strukturierte Bereiche

  • Teaser-Elemente und Kartenkomponenten
    • Umstellung auf semantische Listenstrukturen
    • Vollständig verlinkbare Elemente mit eindeutiger Zieldefinition
    • Konsistente Fokus- und Interaktionszustände
  • News- und Pressebereiche
    • Barrierefreies Listing
    • Tastaturbedienbare Paginierung
    • Optimierte Fokusführung
  • Footer und Footer-Banner
    • Semantisch strukturierte Umsetzung
    • Tastaturbedienbarkeit
    • Sichtbare Fokuszustände
    • Responsives Verhalten

 

5) Inhalte, die nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen


Auf der Website eingebundene Inhalte Dritter sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei. Dies betrifft insbesondere die externen Einbindungen des Chatbots (Chatbase), des Cookie-Banners (Usercentrics) sowie des Terminvereinbarungstools (Zeeg). Da diese Dienste im Wesentlichen außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, können wir deren Barrierefreiheit nicht vollständig gewährleisten.

 

6) Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit


Diese Erklärung wurde am 29.08.2025 erstellt und am 18.02.2026 aktualisiert.

Zur Erstellung der Erklärung erfolgte eine Selbstbewertung und Prüfung durch einen externen Dienstleister unter Orientierung an der EN 301 549 sowie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1.

Die Erklärung wurde zuletzt am 18.02.2026 überprüft.

 

7) Feedback und Kontaktangaben


Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie uns gerne unter office@givve.com an.

Ansprechpartner für die barrierefreie Zugänglichkeit ist:

PL Gutscheinsysteme GmbH
Ainmillerstraße 11
80801 München
Deutschland

 

8) Angabe der zuständigen Marktüberwachungsbehörde


Behördenname: Regierung von Niederbayern - Gewerbeaufsichtsamt
Adresse: Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Deutschland
Telefon: +49 871 808 - 01
Fax: +49 871 808 - 1799
E-Mail: marktueberwachung@reg-nb.bayern.de